Peter Lehnert zur Innenminsterkonferenz: Endlich bundeseinheitliche Standards für Einbürgerungsverfahren vereinbart
Nr. 179/06 05. Mai 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik Peter Lehnert zur Innenminsterkonferenz: Endlich bundes- einheitliche Standards für Einbürgerungsverfahren verein- bartDer Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Lehnert, hat den heu- te vom Bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) und dem Berliner Innen- senator Ehrhart Körting als Verhandlungsführer der SPD-Innenminster vorgestellten Kompromiss zur Einbürgerungspolitik begrüßt: „Es ist gut, dass der Schleswig-Holsteinische Innenminister Stegner nun doch auf die CDU zugegangen ist und der verbindlichen Überprüfung der erfolgreichen Teilnahme an den verpflichtenden Einbürgerungskursen zugestimmt hat“, so Lehnert. Dies sei nach den Misstönen der vergangenen Wochen nicht unbedingt zu erwarten gewe- sen. „Der Hinweis Innenminister Becksteins, der Beschluss sei einstimmig und ohne Protokollnotiz gefallen, macht deutlich, dass Herr Stegner über seinen Schatten ge- sprungen ist“, stellte Lehnert fest. Deshalb sei es zu begrüßen, dass auch die Vorschläge Stegners zur Integrationspoli- tik Eingang in die Beratungen gefunden hätten und auch im Abschlusspapier erwähnt würden. Entscheidend sei jedoch, dass bundeseinheitliche Standards für Einbürgerungsver- fahren vereinbart wurden. Damit hätten die berechtigten Forderungen der unionsge- führten Länder endlich in ein zukunftsweisendes Konzept zur Einbürgerung gemün- det. „Der Beschluss, die Standards der verbindlichen inhaltlichen Überprüfung der in den Einbürgerungskursen vermittelten Kenntnisse zu unseren Grundwerten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausarbeiten zu lassen, ist eine ausgezeich- nete Lösung“, so Lehnert. Becksteins Aussage, dass ein „Absitztestat“ nicht reiche, mache deutlich, dass hier wirklich bundesweit einheitliche Regeln vereinbart wurden, nach denen die erfolgreiche Teilnahme inhaltlich überprüft wird. Auch der verbindli- che Deutschtest in mündlicher und schriftlicher Form sei ein wesentlicher Schritt zur besseren Integration Einbürgerungswilliger und zur Vermeidung von Parallelgesell- schaften. Die Verschärfung des Anspruchs an die Rechtstreue des Einbürgerungswil- ligen auf eine Regelobergrenze von 90 Tagessätzen sei eine vernünftige Lösung. Der von der Innenministerkonferenz vereinbarte Kriterienkatalog für die verpflichten- den Einbürgerungskurse decke sich mit den Vorstellungen der CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Der feierliche Abschluss durch eine Loyalitätserklärung zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung in Form eines Eides oder feierlichen Bekenntnisses bilde den angemessenen abschließenden Rahmen für die Einbürgerung der neuen Bürgerinnen und Bürger. „Damit machen wir auch deutlich, dass wir uns über unsere neuen Staatsbürger freuen und sie bei uns willkommen heißen“, so Lehnert. Die beschlossene Vorgehensweise sei ein hervorragendes Beispiel für das Konzept „Fordern und Fördern“: „Wir machen deutlich: wer eingebürgert werden möchte, der muss sich auch dafür engagieren“, erklärte Lehnert abschließend.