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03.05.06
15:54 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 16: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Einbürgerung

Nr. 162/06 03. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Peter Lehnert zu TOP 16: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Einbürgerung
Im Einbürgerungsverfahren geht es um den Erwerb der deutschen Staatsbürger- schaft. Daher liegt es auch auf der Hand, dass es hierfür nicht 16 verschiedene, son- dern eine bundeseinheitliche Regelung geben muss.
In der Innenministerkonferenz wird seit Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes über einheitliche Verfahrensgrundsätze diskutiert und teilweise auch gestritten. Um zeitnah zu einem Erfolg zu kommen, bedarf es einer Versachlichung der Debatte. Gerade die vom Innenminister vorgelegten Eckepunkte zur Einbürgerung beweisen, wie weit man sich inhaltlich aufeinander zu bewegt hat. Es ist jetzt an der Zeit von gemeinsamen Grundsätzen ausgehend, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die ein Er- gebnis erarbeitet, welches von allen Bundesländern getragen werden kann.
Nach intensiver Diskussion mit durchaus sehr unterschiedlichen Lösungsansätzen haben sich nunmehr zunächst die Innenminister der Union auf eine gemeinsame Po- sition verständigt. Voraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft – und da herrscht hoffentlich parteiübergreifender Konsens – sind hinreichende Deutschkenntnisse. Denn sie sind die Voraussetzung für die Teilnahme am sozialen Leben und insbesondere für die Aufnahme einer Berufstätigkeit. Diese Kurse müs- sen allerdings auf einer einheitlichen Grundlage in allen Bundesländern praktiziert werden.
Immer wieder wird umfangreich in den Medien darüber diskutiert , ob und in welchem Umfang derjenige, der sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bemüht, staatsbür- gerschaftliches Grundwissen erwerben muss und in welcher Form er hierfür auch den Nachweis erbringen soll. Einig sollten wir uns allerdings darin sein, dass die fun- damentalen Werte unserer Verfassung anerkannt werden.
Dabei geht es wohlgemerkt nicht um eine Assimilation, sondern vielmehr darum, dass derjenige, der bei uns lebt, sich an Recht und Gesetz halten muss.
Ich halte es für selbstverständlich, dass am Ende der Integrationsmaßnahmen staatsbürgerliche Grundkenntnisse ebenso wie die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachgewiesen werden müssen. Wie dieses geschehen soll, muss noch im Rahmen der IMK diskutiert werden. Ein möglicher Weg sind Fragebögen wie sie beispielsweise in Bayern, Baden- Württemberg und auch in Hessen verwendet werden.
Einer der wichtigsten Punkte, bei denen wiederum der Innenminister mit seinem Konzept auf Linie der Unions- Innenminister liegt, ist, dass wer deutscher Staatsbür- ger werden möchte, nicht gegen die geltenden Gesetze verstoßen haben darf. Der bisherige Maßstab einer Grenze von 180 Tagessätzen ist deutlich zu hoch. Ich den- ke, alle wissen, was es bedeutet, vor einem deutschen Gericht zu einer Strafe von umgerechnet einem halben Jahr verurteilt zu werden. Daher halte ich es für richtig, wenn von Seiten der CDU-Innenminister eine Absenkung auf 90 Tagessätze vorge- schlagen wird. Dies entspricht der Grenze für den Eintrag in ein Vorstrafenregister, ist also ein geeignetes Kriterium für einen Nachweis der Straffreiheit.
Den Vorstoß Minister Stegners, auch Bagatellkriminalität in erheblichem Umfang müsse Berücksichtigung finden, begrüße ich als Bereicherung der Diskussion aus- drücklich.
Besonders erfreulich finde ich es, dass der Innenminister eine Versachlichung der Debatte und ein Ende von Effekthascherei fordert. Hier ist es allerdings wie häufig in der Politik: Der Ton macht die Musik.
Für eine Versachlichung der Debatte ist es sicherlich nicht hilfreich, wenn im gleichen Atemzug Vorschläge aus anderen Bundesländern als „intellektuell armselig“, „töricht“ und „ungeeignet“ abqualifiziert werden. Ich hätte mir daher gewünscht, dass auch der Innenminister des Landes Schleswig-Holsteins bei der Präsentation seiner Vor- schläge die gleiche Sachlichkeit bewiesen hätte, wie er sie inhaltlich in seinen Eck- punkten zur Einbürgerung gezeigt hat.
Wenn dies in Zukunft besser gelingt, habe ich keinen Zweifel daran, dass Schleswig- Holstein mit seinen Vertretern bei der Innenministerkonferenz in Bayern einen wichti- gen Beitrag zu einer einvernehmlichen Lösung leisten kann.