Wolfgang Kubicki: Das neue Informations¬freiheitsgesetz ist ein Rückschritt
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 140/2006 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 3. Mai 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/RechtWolfgang Kubicki: Das neue Informations- freiheitsgesetz ist ein Rückschritt In seinem Debattenbeitrag zu TOP 4 (Informationsfreiheitsgesetz) saget der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Informationsfreiheitsgesetz ist missglückt. Er ist aus unserer Sicht handwerklich missglückt, weil er quasi zwei Gesetze in einem Gesetz nebeneinander regelt. So ist es zwar zu begrüßen, dass die Umsetzung der Europäischen Umweltinformations- richtlinie nicht durch ein gesondertes Gesetz erfolgt, sondern aufgrund der inhaltlichen Sachnähe im allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen ist. Der Mangel ist aber, dass die Regelungen für Umwelt- informationen und allgemeine Informationen nicht gleichermaßen gelten.Der Gesetzentwurf trennt vielmehr den Anwendungsbereich zwischen allgemeinen Informationen und Umweltinformationen.So macht der begrüßenswerte Anlass, die Europäische Umweltinformations- richtlinie in das IFG zu übernehmen, keinen Sinn, weil es sich zwar formal um ein Gesetz, inhaltlich aber um zwei verschiedene Gesetze in einem Kleid handelt.Darüber hinaus bedeutet diese Vorgehensweise zusätzliche Arbeit für die Behörden. Es muss bei einem bestimmten Akteneinsichtswunsch erst geprüft werden, ob er sich auf Umweltbelange oder sonstiges behördliches Handeln bezieht. Das bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand.Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass Herr Staatssekretär Schlie mit dieser Vorgehensweise einverstanden gewesen ist, als der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt wurde.Der Gesetzentwurf ist vor allem aber missglückt, weil er einen Rückschritt gegenüber den momentan geltenden Regelungen zur Informationspflicht bei der Erledigung von öffentlichen Aufgaben bedeutet.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Dabei muss man sich vor allem vor Augen halten, was der Hintergrund der Einführung des IFG seinerzeit war.Sinn und Zweck für ein Informationsfreiheitsgesetz war seinerzeit die Möglichkeit der mittelbaren Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger.Es sollte die politische Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Transparenz der Arbeit der Behörden erhöhen und somit auch das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung in das behördliche Tun verstärken.Dabei war es bis zum Jahr 2004 strittig, ob auch das fiskalische Handeln der Behörden vom Informationsanspruch mit umfasst ist. Eine Entscheidung des OVG Schleswig hat dann allerdings klar gestellt, dass wir als Gesetzgeber 1999 bewusst das privatrechtliche Handeln der Behörde in den Anwendungsbereich mit einbezogen haben.In allen anderen Bundesländern, die einen freien Informationszugang gewähren, ist die Einbeziehung der privatrechtlichen Handlungsform in den Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Behörden ebenfalls mit einbezogen.Die Herausnahme des fiskalischen Handelns aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes steht also im Widerspruch zu der Rechtslage all dieser Bundesländer.Es fällt schon auf, dass wir- bei der Verschärfung von Gesetzen und - bei der Möglichkeit, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgern zu überwachen,immer auf die Beispiele der anderen Bundesländer verweisen und auf einheitliche Regelungen achten. Ansonsten wäre beispielsweise die Rasterfahndung wohl auch aus Sicht der großen Fraktionen überflüssig.Wenn es aber darum geht, dass die Bürgerinnen und Bürger den öffentlich- rechtlichen Körperschaften bei der Erledigung ihrer Arbeit in die Karten sehen sollen, dann sind wir restriktiver als die anderen. Warum eigentlich?Warum ist die Landesregierung im Land Schleswig-Holstein misstrauischer gegenüber ihren Einwohnern als anderswo?das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein hat sich bewährt. Es hat die Skeptiker überzeugt. Es hat dazu beigetragen, dass die Öffentlichkeit sich jederzeit über die Arbeit ihrer Verwaltung informieren kann und das Vertrauen in die Arbeit der Behörden eher gestärkt. Es hat dazu beigetragen, dass Bürgerinnen und Bürger bei der politischen Mitgestaltung gerade auf kommunaler Ebene mehr Möglichkeiten erhalten haben, aktiv auch die Politik vor Ort mit zu bestimmen.Wir sollten diese Möglichkeiten nicht unnötig einschränken.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/