Landtagspräsident Kayenburg: Diätenstrukturreform auf dem Weg
63/2006 Kiel, 2. Mai 2006Landtagspräsident Kayenburg: Diätenstrukturreform auf dem WegKiel (SHL) – Landtagspräsident Martin Kayenburg und die Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien und des SSW haben sich heute (2. Mai) auf ei- nen Gesetzentwurf zur geplanten Diätenstrukturreform verständigt. Dieser soll während der morgen beginnenden dreitägigen Sitzungsperiode in den Landtag eingebracht und in Erster Lesung im Parlament beraten werden.Nach dem Gesetzentwurf sollen die Abgeordneten künftig selbst für ihre Alters- versorgung sorgen. „Damit ist ein Hauptziel der Reform erreicht: die staatliche Alimentierung wird insoweit beendet“, sagte Landtagspräsident Kayenburg.„Landtagsabgeordnete werden mit ihrer Entschädigung künftig wie Steuerbürger behandelt, freie Pauschalen wird es nicht mehr geben“, betonte der Landtags- präsident. Die zu versteuernde Grunddiät beträgt danach künftig 6700 Euro mo- natlich, 12mal im Jahr. Hinzu kommen 1500 Euro für die Altersversorgung.Nach dem Gesetzesentwurf wird dafür die bisherige steuerfreie Aufwandspau- schale von 818 Euro monatlich künftig entfallen. Auch das Tagegeld wird ge- strichen. Fahrtkosten sollen nach der Gesetzesvorlage in Zukunft spitz abge- rechnet werden.Auch die Funktionszulagen werden weitestgehend abgeschafft – wie vom Bun- desverfassungsgericht vorgegeben. Zulagen erhalten nur noch der/die Land- tagspräsident/in, die Vizepräsidenten, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer/in und die Vorsitzende des SSW.Mit der Annahme des Mandates wird in Zukunft eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Beamte, Angestellte) – auch in Teilzeit – nicht mehr möglich sein. 2„Dieser Gesetzesentwurf ist ein guter Kompromiss, der in seinen Grundzügen mit dem Modell in Nordrhein-Westfalen vergleichbar ist und sich auch an den Empfehlungen der Benda-Kommission orientiert“, so Landtagspräsident Kay- enburg. „Mit dem heute zwischen den Fraktionen vereinbarten Gesetzesent- wurf ist sowohl hinsichtlich der Steuertatbestände wie auch der Altersversor- gung ein vernünftiger, zukunftsweisender Weg beschritten.“ Der Landtagsprä- sident verwies darauf, dass man mit der finanziellen Ausgestaltung unter der allgemein gelobten Diätenreform in Nordrhein-Westfalen liege.Ohne Altersversorgung würden dem Land aktuell Mehrkosten von 1,21 Millionen Euro p. a. entstehen, allerdings bedeute dies eine Kostensen- kung gegenüber der 15. Legislaturperiode um jährlich rund 190.000 Euro. Ge- genüber dem Modell der Benda-Kommission (Drucksache15/500, S. 42, v. 19. Dezember 2001) ergebe sich jetzt sogar eine um 223.000 Euro geringere Be- lastung. Die reinen Kosten der Altersversorgung würden von etwa 2,64 auf 1,24 Millionen Euro sinken und damit langfristig Entlastung für das Land brin- gen. „Viele Abgeordnete werden unter Berücksichtigung der bisherigen Alters- versorgung Einbußen hinnehmen müssen“, erklärte der Landtagspräsident.Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2000 zum Abgeordnetengesetz in Thüringen exemplarisch die Anzahl der Funkti- onszulagen kritisiert und deren Gewährung auf „zahlenmäßig begrenzte Spit- zenpositionen im Parlament“ beschränkt. Daher bedurfte das System der Ab- geordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner niedrigen Grund- entschädigung und erheblichen zusätzlichen Entschädigungen für besondere Funktionen einer grundlegenden Überarbeitung. In Schleswig-Holstein erhalten derzeit 44 von 69 Landtagsabgeordneten Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren und künftig wegfallen sollen; lediglich 12 Zulagen werden im neuen Gesetz verankert.