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26.04.06
14:25 Uhr
Landtag

Ausländerbeauftragter fordert Verbesserung der Integrationspolitik und eine Bleiberechtsregelung

56/2006 Kiel, 26. April 2006



Ausländerbeauftragter fordert Verbesserung der Integrations- politik und eine Bleiberechtsregelung
Kiel (SHL) – Der Ausländerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, fordert unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Frühjahrs- konferenz der Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten der Länder vom 24./25. April 2006 in Bremen eine Verbesserung der obliga- torischen Integrationskurse. Integration
So hat die Konferenz beschlossen, den Stundenumfang der Sprachförderung von 600 auf bis zu 900 Stunden zu erhöhen, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene sowie Teilnehmer mit Alphabetisierungsbedarf. Hierneben wurde gefordert, die Anzahl der Stunden der Orientierungskurse zu verdop- peln, um zeitlich das Themenfeld „Frauenrechte“ und „Gleichstellung der Ge- schlechter“ ausreichend thematisieren zu können. Schließlich soll durch die Möglichkeit von Zwischenprüfungen und eine Senkung der Teilnehmerzahlen die Effizienz der Sprachkurse erhöht werden.
Im Hinblick auf die große Zahl in der Bundesrepublik Deutschland lebender Menschen, die lediglich geduldet seien, jedoch nicht abgeschoben werden kön- nten, forderte die Konferenz – so Jöhnk – auch im Hinblick auf die bevorste- hende Innenministerkonferenz endlich ein Bleiberecht für diesen Personen- Bleiberecht kreis. Die Abschaffung der Kettenduldung und eine aufenthaltsrechtliche Per- spektive für den Personenkreis, der in Schleswig-Holstein mehrere Tausend betreffe, sei ein wesentlicher Beitrag zur Integration von in Deutschland leben- den Menschen. In den Kontext der Integration gehört auch das Angebot zur Verfestigung des Aufenthaltes sowie der Möglichkeit des Ehegattennachzuges. Die vom Gesetz- geber geplanten Verschärfungen in diesem Bereich werden von der Konferenz der Ausländerbeauftragten der Länder entschieden abgelehnt.
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Wie Jöhnk weiter betont, hat sich die Konferenz auch mit den Fragen der Einbürgerung Erhöhung der Anforderungen im Rahmen der Einbürgerung befasst, ohne eine abschließende Empfehlung zu beschließen. Jöhnk ist sich mit den ande- ren Ausländerbeauftragten einig, dass bundeseinheitliche Regelungen getrof- fen werden müssen. Er ist jedoch entschieden der Ansicht, dass die bis dato gesetzlich normierten Voraussetzungen zum Erhalt der deutschen Staatsan- gehörigkeit ausreichend sind.
Die öffentlich diskutierte Forderung nach einer Pflicht zur Teilnahme an so genannten Einbürgerungskursen sowie einen Muslimtest lehnt Jöhnk als wei- tere Bürokratisierung des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes ab. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Großteil der Einbürge- rungsbewerber ohnehin das deutsche Schulsystem durchlaufen habe sowie die anderen die Integrationskurse absolvieren müssen. Hiervon unabhängig hält Jöhnk es jedoch für sinnvoll, im Rahmen des Einbürgerungsgespräches die Einstellung zur Werteordnung des Grundgesetzes zu überprüfen.