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11.04.06
13:56 Uhr
CDU

Susanne Herold: Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache als Einschulungsvoraussetzung verbindlich im Gesetz verankern

Nr. 143/06 11. April 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Bildungspolitik Susanne Herold: Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache als Einschulungsvoraussetzung verbindlich im Ge- setz verankern
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Susanne Herold, hat die heute von Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave veröffentlichten aktuellen Zahlen zu den erstmals landesweit laufenden Kursen mit intensiver Sprachförderung (SPRINT) begrüßt. Gleichzeitig sprach sich Herold dafür aus, eine ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache im Rah- men der Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes als verbindliche Voraus- setzung im Gesetz zu verankern.
„Die heute vorgelegten Zahlen belegen eindrucksvoll, dass Schleswig-Holstein jedem Kind mit Defiziten in der deutschen Sprache die Gelegenheit gibt, die Sprache so zu erlernen, dass ein erfolgreicher Schulbesuch von der ersten Klasse an möglich wird“, so Herold. Dies sei eine vorbildliche Initiative sowohl zur besseren Integration und zur Verbesserung der Bil- dungs- und Lebenschancen von Kindern mit Migrationshintergrund, als auch für die Verbes- serung der Bildungs- und Lebenschancen von Kindern aus deutschen Familien.
Ein Kind das eingeschult werde, müsse in der Lage sein, dem Unterricht auch sprachlich folgen zu können. Und es müsse auch in der Lage sein, sich mit den anderen Schulkindern zu unterhalten: „Das Hauptrisiko, ausgegrenzt zu werden, liegt doch darin, dass die Kinder sich im Unterricht und auch auf dem Schulhof nicht ausreichend verständigen können“, so Herold. Eine Einschulung ohne ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache mache des- halb keinen Sinn. „Damit schaden wir sowohl den Kindern mit sprachlichen Defiziten als auch dem Fortgang des Unterrichts“, so Herold.
Die bisher bekannte Regelung des § 22 des novellierten Schulgesetzes sieht vor, bei der Anmeldung festzustellen, „ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht in der Eingangsphase mitarbeiten zu können.“ Heute hat die Bildungsministerin diese Regelung dahingehend konkretisiert, dass „in Schleswig Holstein jedes Kind einge- schult wird“ und die Förderung bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen im Rahmen des Schulbesuchs fortgesetzt wird.
Susanne Herold: „Mit anderen Worten muss ein Kind den Unterricht besuchen, bei dem wir vorher festgestellt haben, dass es die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht. Das erscheint mir wenig zielführend.“ Herold sprach sich demgegenüber dafür aus, die ausrei- chende Kenntnis der deutschen Sprache im Zuge der Novellierung des Schulgesetzes als verbindliche Einschulungsvoraussetzung zu verankern: „Wir bieten jedem Kind die Möglich- keit, auf Kosten des Landes die Sprache vor der Einschulung so zu erlernen, dass es dem Unterricht folgen kann. Dann können wir im Gegenzug auch erwarten, dass die Sprache in ausreichendem Maße erlernt wird, bis das Kind eingeschult wird. Ansonsten muss die sprachliche Förderung so lange fortgesetzt werden, bis diese Einschulungsvoraussetzung erfüllt ist. Wer A sagt, muss auch B sagen“, so Herold.