Günther Hildebrand: Reform zur kommunalen Verwaltungsstruktur mit zu vielen Fehlern
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL VorsitzenderNr. 113/2006 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender VorsitzenderKiel, Freitag, 24. März 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdLInnen/Kommunales/VerwaltungsstrukturreformgesetzGünther Hildebrand: Reform zur kommunalen Verwaltungsstruktur mit zu vielen Fehlern In seinem Redebeitrag zu TOP 2 (Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Zunächst eines vorweg: Die FDP-Fraktion kann dem hier vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen.Nicht zuletzt die von den Fraktionen der Großen Koalition im Innen- und Rechtsausschuss vorgebrachten Änderungen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung haben uns veranlasst, der Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen.Aber dazu komme ich später, es gibt noch weitere problematische Punkte, die nicht zu unserer Zufriedenheit in diesem Gesetz geregelt werden.Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Ämter und hauptamtlich geführte Verwaltungen im Regelfall für eine Region mit mindestens 8.000 Einwohnern zuständig sein sollen. Er sieht weiterhin vor, dass die Einwohnergrenze für die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter von 10.000 auf 15.000 Einwohner angehoben werden soll.Außerdem regelt er- den Wegfall von Genehmigungserfordernissen im kommunalen Haushaltsrecht, - die Durchführung von Wahlen hauptamtlicher Bürgermeister, - die Bestellung der Leitenden Verwaltungsbeamten, - dass die Einführung einer hauptamtlichen Amtsverwaltung der Zustimmung des Innenministeriums bedarf und - seit Mittwoch auch, dass ehrenamtlichen Bürgermeistern von Gemeinden ab 4.000 Einwohnern künftig auch von der Gemeinde ein hauptamtlicher Dezernent – quasi also eine Bürgermeisterreferent – an die Seite gestellt werden darf.Kommen wir zunächst zur Bestellungspflicht von Gleichstellungsbeauftragten: Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Diese Grenze wird von heute 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf nunmehr 15.000 angehoben. Unser Antrag, es den Kommunen, Ämtern und Kreisen freizustellen, wie sie künftig die Gleichstellung von Frau und Mann sicherstellen wollen und sie von der Pflicht zur Bestellung einer Beauftragten zu befreien, wurde abgelehnt. Er wurde abgelehnt, obwohl eine Vielzahl von Stellungnahmen, insbesondere der kommunalen Landesverbände sich für unseren Antrag ausgesprochen hatten.Dabei haben wir bereits in der ersten Debatte um diesen Gesetzentwurf festgestellt, dass die künftig zu bildenden Ämter in vielen Teilen die 15.000 Einwohnergrenze überschreiten werden und damit die Pflicht zu Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten künftig für wesentlich mehr Verwaltungen gelten wird.Die große Koalition hat mit ihrem Last-Minute-Antrag vor 2 Tagen im Innen- und Rechtsausschuss aber die Übergangsfrist geändert, in der die Kommunen nach Widerruf einer Bestellung einer Beauftragten, diese noch weiter zu beschäftigen haben. Kommunen mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern können dann die bisher pflichtweise Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten widerrufen, mussten sie nach dem alten Gesetzentwurf aber bis zum 31.12.2006 weiter beschäftigen. Nunmehr beschränkt die Pflicht zu Weiterbeschäftigung als Gleichstellungsbeauftragte auf drei Monate nach dem Widerruf.Welchen Sinn diese Frist überhaupt haben soll, wurde letzten Mittwoch im Ausschuss durch Kollege Puls klargestellt. Er wies darauf hin, dass diese Frist dazu dienen soll, eine andere Verwendung für die scheidende Beauftragte finden zu können.Lieber Kollege Puls, mit dieser Begründung haben Sie wirklich die Maske fallen lassen. Es geht Ihnen offensichtlich bei der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten nicht um eine institutionelle Einrichtung, mit der die Gleichstellung von Mann und Frau erreicht werden soll, sondern offensichtlich nur um die Aufrechterhaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Es ist doch merkwürdig, einerseits die Möglichkeit zu schaffen, Stellen einzusparen, andererseits dann aber gleichzeitig eine andere Verwendung der entsprechenden Person prüfen zu sollen. Ganz gleich, ob es sinnvolle Arbeit gibt; ganz gleich ob die Person für die gefundene Arbeit qualifiziert ist oder nicht. Wir lehnen diesen Teil des Änderungsantrages ab.Eine gravierende und nachteilige Änderung die CDU und SPD durch einen Änderungsantrag im Innen- und Rechtsausschuss am Mittwoch beschlossen haben ist die Möglichkeit, den ehrenamtlichen Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 4.000 Einwohnern einzuräumen, einen hauptamtlichen Gemeindedezernenten einstellen, der dem Bürgermeister quasi assistiert.Die CDU als Gewinnerin der letzten Kommunalwahlen hat natürlich erhebliche Probleme, wenn so manchen heute noch hauptamtlichen Bürgermeister künftig die Verwaltung wegfällt, er oder sie den Job nur noch ehrenamtlich machen kann und keine Verwaltung mehr hat, die ihm direkt untersteht und zuarbeitet.Wenn es aber bei dieser Reform nicht um das Bedienen der kommunalen Basis der CDU geht, sondern um die Möglichkeit Einsparungen zu generieren ist dieser Weg der falsche Schritt. Darüber hinaus soll dieser Dezernent auf Vorschlag des amtierenden Bürgermeisters von der Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Gemeindevertretung gewählt werden. Er wird also sozusagen als Wahlangestellter in einem besonderen Verhältnis zum Bürgermeister stehen.Was ist denn, wenn durch Wahlen der Bürgermeister wechselt? Wird dann auch der Dezernent gewechselt? In welche Besoldungsgruppe soll der Dezernent eingestuft werden? Fragen über Fragen, die weder im Ausschuss noch in einer Gesetzesbegründung beantwortet wurden.Wir glauben, dass die Einspareffekte, die durch die Anhebung der Einwohnerbezugsgrößen von Verwaltungen vorgesehen waren, die durch die Dezernenten wieder verloren gehen. Daher lehnen wir auch diesen Vorschlag ab.Lassen Sie mich aber noch kurz auf das Verfahren eingehen, das diesem Änderungsantrag der großen Koalition zugrunde gelegen hat.Vor etwas mehr als einer Woche fand eine Innen- und Rechtsausschusssitzung statt, in der die Beratung zu diesem Gesetzentwurf ohne Aussprache vertagt wurde, weil sich die Koalition noch nicht geeinigt hatte.Erst vorgestern erhielten wir dann per E-Mail den Änderungsantrag von CDU und SPD, also einen Tag nach den Fraktionssitzungen. Es gab also keine Möglichkeit den Antrag in den Fraktionen zu prüfen und zu beraten. Das ist ein Verfahren, dass insbesondere einer großen Koalition schlecht zu Gesicht steht. Es spricht für die Arroganz der Koalition, die ihres Gleichen sucht und straft alle Bekenntnisse Lügen, die Beteiligungsrechte der Opposition zu wahren.Allein das reicht aus, der heutigen Beschlussempfehlung nicht zu folgen.Eine weitere Problematik wurde während der Ausschusssitzungen nicht klar gestellt. Dabei geht es um die Genehmigungspflichten im kommunalen Haushaltsrecht. Die Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht zur zulässigen Höhe der Kassenkredite, der Übernahme von Bürgschaften und zu den Verpflichtungsermächtigungen soll wegfallen. Der Gemeindetag begrüßt diese Regelung zur – wie er sagt - „Entbürokratisierung“. Wir sind da skeptischer.Ich habe bereits in der Sitzung zur ersten Lesung vorgetragen, wie sich die Anzahl der Kassenkredite in den letzten Jahren bei schleswig-holsteinischen Kommunen entwickelt hat. Von 2000 bis 2004 ist das Volumen der Kassenkredite von 62 Millionen auf 473 Millionen angestiegen. Die laufenden Ausgaben der Kommunen werden also schon jetzt vielfach nur auf Pump finanziert. Wenn das Land nun aber beabsichtigt, jährlich noch weitere 120 Millionen aus der Finanzausgleichmasse zu entwenden, muss es konsequenter Weise den Kommunen erleichtert werden, weitere Schulden zu machen. Denn woher sollen sonst die entsprechenden Finanzmittel herkommen. Konsequent ist es auch, bei eigener Insolvenz durch eigenes Fehlverhalten, von den Kommunen eine bessere Haushaltspolitik zu verlangen.Dazu kommt, dass die Kreise nach dem Schlie - Bericht zusätzliche Aufgaben wahrnehmen sollen. Die Kosten hierfür werden dann über die Kreisumlage bei den Gemeinden abgeladen.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wir rechnen also damit, dass künftig das Volumen der Kassenkredite noch weiter ansteigen wird. Das Land stiehlt sich hier aus der Verantwortung und lässt die Kommunen mit den Schulden allein.Es bleibt dabei. Dieser Einstieg in die Verwaltungsstrukturreform ist inhaltlich in mehreren Punkten unzureichend und vom parlamentarischen Ablauf her mehr als misslungen. Das werden wir so nicht unterstützen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/