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23.03.06
17:01 Uhr
CDU

Jürgen Feddersen zu TOP 36: Raumordnungsbericht birgt große Potentiale

Nr. 131/06 23. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Jürgen Feddersen zu TOP 36: Raumordnungsbericht birgt große Potentiale Schleswig-Holstein verfügt über eine Küstenlänge von etwa 1.200 km. Ein Viertel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins wohnt innerhalb eines drei Kilometer breiten Küs- tenstreifens. Die Nordsee und die Ostsee sowie die Küsten stellen für Schleswig- Holstein einen Raum mit einer außerordentlich großen wirtschaftlichen Bedeutung dar. Zentrale Aufgabe des Landes muss es daher sein, diesen Raum für die weitere Entwicklung unseres Landes erfolgreich zu nutzen. Wird jedoch im Allgemeinen ein Raum wirtschaftlich entwickelt, so ist dieses nicht ohne Konflikte möglich. Dieses gilt natürlich auch für die Küstenabschnitte. Insofern freut es mich ausdrücklich, dass die Landesregierung nun den Raumordnungsbericht Küste und Meer 2005 vorgelegt hat, wie es die anderen Küstenländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern be- reits getan haben.
Mit diesem vorliegenden Bericht findet eine Raumordnung über die Küstenlinie hin- aus auf dem Meeresbereich bis zur 12-Seemeilen-Grenze statt, wie es die Minister- konferenz für Raumordnung den Mitgliedsländern empfohlen hat. Es werden die Zie- le und Grundsätze der Raumordnung an die veränderten Rahmenbedingungen an- gepasst. Es freut mich, dass erstmals ein umfassender Überblick über die raumbe- deutenden Nutzungen am und im Meer gegeben wird, wodurch eine Sensibilisierung für raumrelevante Problemstellungen erreicht wird. Wie wichtig eine solche Sensibili- sierung ist, zeigt bereits ein kurzer Blick auf die dem Bericht beigefügte Karte. Die Karte zeigt, wie eingeschränkt die Nutzungsmöglichkeiten bereits heute sind, und dass sich daraus diverse Konflikte ergeben können. Konflikte zwischen dem Natur- schutz, den Offshore-Windkraftanlagen, den Kabeltrassen, der Schifffahrt und der Rohstoffgewinnung, um nur einige Beispiele zu nennen. Gerade diese Nutzungen sind für Schleswig-Holstein von besonderer Bedeutung, daher muss alles getan wer- den, um Konflikte zwischen diesen zu vermeiden. Insbesondere wir Menschen an der Westküste wissen, was es bedeutet, wenn sich aus einem potenziellen Konflikt ein tatsächlicher Konflikt entzündet. Ich möchte an dieser Stelle nur an die Diskussion um die Offshore-Windkraftanlagen oder den Naturschutz auf Eiderstedt erinnern.
Umso wichtiger ist es, dass die Konfliktpotentiale eindeutig identifiziert und entspre- chende Handlungsanweisungen zur Vermeidung von tatsächlichen Konflikten erar- beitet werden. Dieser Raumordnungsbericht Küste und Meer kann einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten leisten. Durch diese ausführliche Darstellung, für die ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei den Mitarbeitern der Landesregierung aus- drücklich bedanken möchte, ist eine Informationsgrundlage für die weitere strategi- sche Politik Schleswig-Holsteins in und am Meer geschaffen worden. Diese wird für zukünftige Abstimmungen und Planungen insbesondere im europäischen Kontext entscheidende Hilfestellungen geben.
Es wird eine realistische Einschätzung des raumordnerischen Handlungsbedarfes Schleswig-Holsteins vorgenommen und es werden Ansatzpunkte für die Weiterent- wicklung des integrierten Küstenzonenmanagements aufgezeigt. Gerade die Pla- nung von Windenergieanlagen und die Ansprüche für die Rohstoffsicherung haben mittlerweile ein Niveau erreicht, dass eine raumordnerische Koordination untereinan- der und mit anderen etablierten Ansprüchen erfordert. Eine solche Koordination kann aber nur zusammen mit dem Bund erfolgen, da dieser für die Erarbeitung von raum- ordnerischen Zielen und Grundsätzen für die „Ausschließliche Wirtschaftszone“ zu- ständig ist. Es bedarf also eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes zwischen Schleswig-Holstein und dem Bund. Darüber hinaus ist das Land gefordert, im Rah- men der Fortschreibung des Landesraumordnungsplanes Ziele und Grundsätze das Neben- und Miteinander der Nutzungen im und am Meeresbereich zu formulieren.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zum integrierten Küstenmanagement sa- gen.
Dieses muss weiter ausgebaut und vertieft werden. Alle Akteure müssen an einem Strang ziehen. Es darf nicht vorkommen, dass Konflikte entstehen, weil Kompeten- zen und Ansprechpartner nicht klar definiert sind. Hier fordern wir die Landesregie- rung auf, aktiv an einer Verbesserung mitzuarbeiten.