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23.03.06
11:50 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 18: Bundesverfassungsgerichtsurteil für weitere Korrekturen am Gesetz nutzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 22.03.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 18: Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftsicherheitsgesetz (Drucksache 16/645)

Thomas Rother:

Bundesverfassungsgerichtsurteil für weitere Korrekturen am Gesetz nutzen

Im Zuge der Neuregelung der Luftsicherheitsaufgaben nach den terroristischen An- schlägen am 11. September 2001 wurde vor gut eineinhalb Jahren das Luftsicher- heitsgesetz im Bundestag beschlossen. Damit wurde zum einen der EU- Luftsicherheitsverordnung Rechnung getragen, die vor allem die Sicherheit im ge- werblichen Luftverkehr im Auge hat. Die Überprüfung von Luftsportlern und kleinen Flughäfen ist in das Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt. Zum anderen erhob die Innenministerkonferenz entsprechende Forderungen.

Bei der öffentlichen politischen Auseinandersetzung um das Gesetz ging es allerdings weniger um das hier vorgetragene Anliegen der FDP, sondern mehr um die Frage des Bundeswehreinsatzes im Inneren, die Beteiligung der Bundesländer und die Voraus- setzungen für den Abschuss eines Zivilflugzeugs.

In Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung wurde allerdings von Seiten der CDU und der CSU im Bundestag vorgetragen, dass eine europa- und eigentlich weltweit gleiche Li- nie gefahren werden müsste. Ein Alleingang ergäbe wenig Sinn.

Zwei Vereinigungen der Pilotinnen und Piloten – eher aus dem Bereich der Sportflie- gerei - haben sich zu Recht kritisch mit den Zuverlässigkeitsprüfungen auseinan-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



dergesetzt. Sowohl der Deutsche Aero Club wie die AOPA (Aircraft Owners and Pilots Association) geben zu bedenken, - dass eine Zuverlässigkeitsprüfung ausschließlich für deutsche Luftfahrzeug- führer kein Mehr an Sicherheit bieten kann; - dass Inhaber einer ausländischen Fluglizenz weiter nach Deutschland ohne jegliche Überprüfung einfliegen können, und auch Deutsche mit ausländi- scher Lizenz rutschen durch das Kontrollnetz. Ein „Ausflaggen“ des Lizenz- erwerbs – allein um Ausgaben zu sparen – könnte die Folge sein;

- dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt ist, denn auch mit ei- nem mit Sprengstoff beladenen LKW könnte man ähnlich viel Unheil anrich- ten wie mit einem entsprechend ausgestatteten Sportflugzeug.

Bereits nach der früheren Rechtslage war eine persönliche Überprüfung Vorausset- zung für den Erwerb einer Sport-Fluglizenz. Allerdings war diese kaum anders als bei der Kfz-Fahrerlaubnis. Die Wahrscheinlichkeit, durch eine verschärfte Sicherheits- überprüfung einen potenziellen Attentäter zu enttarnen, ist wohl eher gering. Keiner der Terroristen des 11. September, die sich ja vor dem Attentat auch in Deutschland aufgehalten haben, ist vorher polizeilich in Erscheinung getreten.

Und die Landesregierung hat ja auf die Kleine Anfrage des Kollegen Kubicki aus dem August letzten Jahres geantwortet: „Durch die Zuverlässigkeitsprüfung der Privatpilo- ten verspricht sich das Land Schleswig-Holstein keinen zusätzlichen Sicherheitsge- winn. Durch das vom Bund vorgegebene Verfahren entsteht den Ländern zusätzlicher Aufwand.“

Da nun vom Bundesverfassungsgericht sinnvollerweise in Bezug auf das Abschießen von Zivilflugzeugen anders entschieden wurde als es das Gesetz vorgibt, besteht ein guter Anlass, auch andere Dinge im Gesetz zu korrigieren, und dazu gehört durchaus -3-



die Ausweitung der Zuverlässigkeitsprüfung zum Schutz vor Angriffen auf die Si- cherheit des Luftverkehrs auch auf Sportpiloten. Und die Einstufung der Lizenzen wie im neuen Antrag der FDP kann hier sinnvoller sein. Eine komplette Streichung wie im Ursprungsantrag beträfe auch andere Personen als die Sportflieger und wäre fahrläs- sig.

Des weiteren ist gegenwärtig der Verordnungsentwurf zur Durchführung der Zuverläs- sigkeitsprüfung in der Erarbeitung. Die Länder sind am Verfahren beteiligt und mittler- weile ist eine Erweiterung des Prüfungsintervalls von einem auf fünf Jahre in Sicht, also so, wie es die EU vorschlägt. Zu klären ist auch die Frage, ab wann ein Pi- lot denn nun tatsächlich als unzuverlässig gilt.

Daher bitte ich um Überweisung des Antrags in den Wirtschafts- und in den Innen- und Rechtsausschuss. Dort können wir uns ausführlich von den beteiligten Ministerien über den Stand der Dinge informieren lassen und dann vielleicht sogar eine gemeinsame Position entwickeln.