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22.03.06
17:06 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Parlamentsinformationsgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender
Nr. 101/2006 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Mittwoch, 22. März 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL
Innen7Recht
Wolfgang Kubicki zum Parlamentsinformationsgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Parlamentsinformationsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wir danken dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages für die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes, der nun durch die Fraktionen von CDU und SPD in den Landtag eingebracht wird.
Dieser Gesetzentwurf ist wesentlich strukturierter und sinnvoller als das Vorhaben, das uns die CDU vor gut zwei Jahren im Parlament angeboten hat.
So sah die damalige CDU-Initiative noch vor, dass das Parlament sich gegenüber der Landesregierung verpflichtet, Gesetze, die von der Landesregierung dem Parlament als Unterrichtung vorgelegt wurden, nicht zum Gegenstand einer eigenen Initiative machen zu dürfen.
Diese nach unserer Auffassung unzulässige Beschneidung des verfassungsrechtlich garantierten Initiativrechts des Parlaments ist vom Tisch. Davon wurde bei dem jetzigen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen abgesehen. Das ist ein Fortschritt.
Ansonsten werden wir nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes zumindest auf dem Papier künftig auf weit reichende gesetzlich normierte Informationspflichten der Landesregierung zurückgreifen können.
So soll neben der frühzeitigen Unterrichtung über Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung das Parlament auch frühzeitig über Planungsvorhaben, die für die Entwicklung des Landes Schleswig- Holstein oder größerer Teile desselben von Bedeutung sind, informiert werden.
Es soll frühzeitig über Verwaltungsabkommen, die von erheblicher landespolitischer Bedeutung sind oder im Landeshaushalt zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen von mindestens einer Million Euro führen, unterrichtet werden.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Auch die Informationspflichten über Vorhaben im Bundesrat und in der Europäischen Union werden durch dieses Werk einfachgesetzlich festgeschrieben.
Dabei ist es aus unserer Sicht erfreulich, dass die Informationspflichten zumindest teilweise im Gesetz auch durch Berücksichtigungspflichten ergänzt werden. So ist es beispielsweise bei Angelegenheiten der EU. Die Landesregierung ist mit diesem Gesetz verpflichtet, bei Angelegenheiten der EU rechtzeitig zugegangene Stellungnahmen des Landtages bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
So weit wie der Gesetzentwurf des Wissenschaftlichen Dienstes geht dieser Vorschlag jedoch nicht.
Er hatte vorgeschlagen, auch in der Verfassung folgende Passage in Art. 22 Abs. 2 der Verfassung aufzunehmen:
„Die Landesregierung gibt dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme und berücksichtigt die Stellungnahme des Landtages.“
Warum die Landtagsfraktionen von CDU und SPD diese verfassungsmäßige Verankerung der Berücksichtigungspflichten nun nicht mehr wollen, obwohl sie bekanntermaßen nicht Teil der Landesregierung sind, wird noch im Ausschuss zu klären sein.
Interessant sind für das Parlament allerdings nicht nur die Unterrichtung durch die Landesregierung zu konkreten Gesetzentwürfen, sondern auch die hierzu eingegangenen Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen. Wir sollten prüfen, ob es sinnvoll sein kann, diese dem Parlament bei der Unterrichtung über ein Gesetzesvorhaben ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
Klären müssen wir im Ausschuss noch Begrifflichkeiten wie „Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung“ oder „erheblicher Bedeutung“, weil diese unbestimmten Rechtsbegriffe in der Tat einen weiten Beurteilungsspielraum lassen.
Entscheidend wird aber sein, inwieweit dieses Gesetz wirklich mit Leben erfüllt wird, also inwieweit wirklich eine frühzeitige und umfängliche Information des Parlaments durch die Landesregierung erfolgt.
Denn darauf kommt es letztlich an. Stellt sich heraus, dass der bereits heute geltende Informationsstandard nicht qualitativ überschritten wird, dann wäre dieses Gesetz letztlich überflüssig und nur ein Placebo. Dann wäre dieses Gesetz ein Fall für die Entbürokratisierungsabteilung des hoch verehrten Staatssekretärs Schlie.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/