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22.03.06
15:23 Uhr
Landtag

Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz: Abschließende Beratung im Innen- und Rechtsausschuss

43/2006 Kiel, 22. März 2006


Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz: Abschließende Beratung im Innen- und Rechtsausschuss
Kiel (SHL) – Der Innen- und Rechtsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung das Erste Verwaltungsstrukturreformgesetz abschließend beraten. Der Aus- schussvorsitzende Werner Kalinka stellt die mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD gegen die Stimme der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP geänderten Punkte des vorlie- genden Gesetzentwurfs der Landesregierung vor:
1. In Artikel 2 (Änderung der Gemeindeordnung) wird unter Nummer 2 (§ 48 n. F.) folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Im Falle des Abs. 1 Satz 1 kann in Gemeinden mit mehr als 4000 Ein- wohnern die Gemeindevertretung beschließen, dass der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eine Gemeindedezernentin oder ein Gemeinde- dezernent zur Unterstützung ihrer oder seiner Aufgabenerfüllung zuge- ordnet wird. Die Gemeindedezernentin oder der Gemeindedezernent wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters von der Ge- meindevertretung gewählt; für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 entsprechend. Im Übrigen gelten die Vorschriften des § 67 Abs.1 Satz 3 und Abs. 2 bis 4 entsprechend. § 16 Satz 2 der Amtsordnung findet keine Anwendung.“
2. In Artikel 4 (Übergangsbestimmungen) erhält die Nummer 1 den folgenden Wort- laut: „Wird die Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragen in einer Gemeinde oder einem Amt mit mehr als 10.000 aber weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Umsetzung von Artikel 1 Nr. 5 oder Artikel 2 Nr. 1 widerrufen, wird der Widerruf zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung frühestens 3 Monate nach dem Beschluss der Gemeindevertretung oder des Amtsausschusses wirksam. § 2 Abs. 3 Satz 6 der Gemeindeordnung und § 22 a Abs. 1 Satz 6 der Amts- ordnung bleiben unberührt.“