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21.03.06
17:26 Uhr
Landtag

Landtagspräsident Kayenburg: Vorschlag guter Kompromiss, um Diätenstrukturreform auf den Weg zu bringen

42/2006 Kiel, 21. März 2006


Landtagspräsident Kayenburg: Vorschlag guter Kompromiss, um Diätenstrukturreform auf den Weg zu bringen
Kiel (SHL) – Landtagspräsident Martin Kayenburg und die Fraktionsvorsit- zenden der im Landtag vertretenen Parteien und die Vertreterin des SSW haben sich heute auf einen Konzeptentwurf zur geplanten Diätenstrukturre- form verständigt. Dieser soll jetzt in den Fraktionen eingehend beraten wer- den und – nach Absprache und breiter Zustimmung der Fraktionen – aus- gearbeitet, weitergestaltet und noch vor der Sommerpause als Gesetzent- wurf in den Landtag eingebracht werden.
Ziel ist, dass die Abgeordneten künftig selbst für ihre Altersversorgung sorgen sol- len. „Mit der geplanten Entschädigung werden Abgeordnete künftig wie Steuerbür- ger behandelt“, betonte Landtagspräsident Kayenburg. Nach dem Vorschlag soll die bisherige steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro monatlich künftig ent- fallen. Die zu versteuernde Grunddiät ist mit 6700 Euro als Diskussionsbasis an- gedacht. Geplant ist weiter der Wegfall des Tagegeldes sowie die spitze Berech- nung der Fahrtkosten. Funktionszulagen erhalten nach dem Vorschlag nur noch der/die Landtagspräsident/in, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäfts- führer/in und die Vorsitzende des SSW.
„Dieser Vorschlag ist ein großer Schritt voran und ein guter Kompromiss, der sich an den Empfehlungen der Benda-Kommission orientiert“, so Landtagspräsident Martin Kayenburg. Mit dem heutigen Vorschlag „ist ein Weg skizziert, der gegan- gen werden könnte, um die Diäten-Strukturreform auf den Weg zu bringen.“ Man liege mit der finanziellen Ausgestaltung auch deutlich unter der allgemein gelobten Diätenreform in Nordrhein-Westfalen. Er erwarte, dass jetzt der letzte Feinschliff in den Fraktionen besprochen werde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2000 zum Abgeordnetengesetz in Thüringen exemplarisch die Anzahl der Funktionszulagen kritisiert und deren Gewährung auf „zahlenmäßig begrenzte Spitzenpositionen im Parlament“ beschränkt. Daher bedarf das System der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner niedrigen Grundentschädigung und zusätzlichen Entschädigungen für besondere Funktionen einer grundlegenden Überarbeitung. In Schleswig-Holstein erhalten derzeit 44 von 69 Landtagsabgeordneten Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren und künftig wegfallen sollen.