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07.03.06
15:49 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Landesnaturschutzgesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 129.06 / 07.03.06


Generalangriff auf den Naturschutz – ein Gesetzentwurf nach Carstensens Geschmack
Zum Entwurf der Landesregierung für eine Novelle des Landesnaturschutzgesetzes er- klärt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Der Entwurf dieses so genannten Naturschutzgesetzes passt zu einem Ministerpräsiden- ten, für den Naturschutz ein persönliches Feindbild ist.
Grundcharakter des heute vorgestellten Gesetzentwurfes ist der umfassende Abbau von Naturschutzstandards. Dadurch wird es der Wirtschaft in Schleswig-Holstein keinen Deut besser gehen, im Gegenteil.
Die Kosten, die wir heute aufwenden müssen, um die Folgen von Umweltverschmutzung zu beseitigen, sind eine Folge von unklaren Naturschutzbestimmungen der Vergangen- heit, die von der CDU nun wieder eingeführt werden und auch noch als Innovation ver- kauft werden sollen.
Im Wahlkampf ist die Union unter dem Banner der Entbürokratisierung angetreten. Das einzige, was ihr nach dem Scheitern von Staatssekretär Schlie dazu bislang einfällt, ist die Abschaffung des Naturschutzes. Alle Erfahrung jedoch lehrt, dass hierdurch Verfah- ren nicht beschleunigt, sondern verkompliziert werden. Denn je unklarer gesetzliche Re- gelungen sind, desto mehr müssen die Gerichte entscheiden.
1/2 Angesichts der Pressemitteilung der SPD fragen wir uns: Wie kann ein solcher Geset- zesentwurf überhaupt das Kabinett passieren? Offenbar hat die SPD sich auf eine Rol- lenverteilung verständigt, die besagt: Ihre Minister nicken die CDU-Politik ab, und die Fraktion macht pro forma ein bisschen Rabatz fürs sozialdemokratische Gewissen.
Die Streichung der Akademie für Natur und Umwelt ist nur die Spitze des Eisberges. Ei- ne De-facto-Ausschaltung der Kreisnaturschutzbeauftragten (nachdem schon der Lan- desnaturschutzbeauftragte zum Rücktritt gebracht wurde) bedeutet die Liquidierung von Frühwarnsystemen. Und ein Landesnaturschutzgesetz, dass aufgrund seiner vielen Ver- weise auf Bundesrecht nur noch Experten lesen können, ist das Gegenteil von bürgerna- hem Naturschutz mit den Menschen vor Ort.

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