Sylvia Eisenberg zu TOP 3: Der Staat hat für ein Mindestmaß an gleichwertiger Schulausbildung zu sorgen
Nr. 81/06 24. Februar 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Sylvia Eisenberg zu TOP 3: Der Staat hat für ein Mindestmaß an gleichwertiger Schul- ausbildung zu sorgenMeine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, auch wenn wir das Jahres- ende bereits hinter uns gelassen haben, erlauben Sie mir mit dem etwas abgewan- delten Zitat „The same procedure as last time“ meine Gedanken in Worte zu fassen, die sich mir aufdrängten, als ich – wieder einmal – mit einem Antrag der Grünen zum Bereich „Schule“ konfrontiert wurde. Erneut haben wir es bei der Drucksache 16/491 mit einem Antrag zu tun, welcher der Novellierung des Schulgesetzes wieder einmal vorgreifen will, diesmal in Form von Schulversuchen. Schulversuche, die in anderen Bundesländern bereits laufen oder gelaufen sind, wie Sie ja in Ihrer Begründung darlegen. Nicht jedes Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland muss Modellversuche zur gleichen Thematik durch- führen. Nicht jedes Land muss das Rad neu erfinden. Schleswig-Holstein wird aus den zum Teil erfolgreichen Versuchen das Praktikable übernehmen. Und das Prakti- kable ist das, meine Damen und Herren, was Sie im Koalitionsvertrag auf S. 29 unter dem Kapitel „Eigenverantwortung der Schule stärken“ finden, so z. B. die Forderung • dass den Schulen zusätzliche Spielräume zur Gestaltung des Schulalltages, des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit eröffnet werden, • dass die Schulen neu einzustellende Lehrkräfte selbst auswählen können, • dass alle Erlasse und Verordnungen auf den Prüfstand gestellt werden.Es bedarf also eines Schulversuches nicht, die Koalitionsfraktionen werden die er- höhte Eigenverantwortung der Schulen im Schulgesetz verankern.Ich darf Sie allerdings daran erinnern, dass im Art. 7 des GG verfassungsrechtlich verankert ist, dass das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates steht. Das heißt auch, dass der Staat für ein Mindestmaß an gleichwertiger Schulausbildung zu sorgen hat, im Bereich der Unterrichtsversorgung, der Curricula, und der jetzt einzu- führenden Bildungsstandards. Insofern sind der Eigenverantwortung der Schulen auch Grenzen gesetzt, vor allem um die Mobilität der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein und auch der Bundesrepublik zu erhalten. Eine Atomisierung des Schulwesens widerspricht diesem Grundsatz. Sehr verehrte Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen, ob Sie nun Anträge vorlegen oder nicht, der Zeitplan für die Novellierung des Schulgesetzes steht.Ich unterstelle einmal, dass keine der in diesem hohen Hause vertretenen Parteien ein Interesse daran hat bzw. haben kann, in einem Schnellschuss eine solch kom- plexe und vielfältig verflochtene Materie wie das Schleswig-Holsteinische Schulge- setz innerhalb von einer Woche zu novellieren.Mit Erstaunen und Freude habe ich allerdings Ihrem Antrag entnommen, dass Sie neuerdings an einer Output-Orientierung interessiert sind. Das bedeutet allerdings für die CDU-Fraktion nichts anderes als landesweit einheitliche Aufgabenstellungen und zentrale Abschlussprüfungen in allen Schularten. Ich kann mich sehr gut an Schüler- besuchergruppen hier im Landtag und an Ihre Rede vor den demonstrierenden Schülerinnen und Schülern erinnern, bei denen Sie, Herr Hentschel, vehement aus populistischen Gründen gegen eine landesweit einheitliche Aufgabenstellung in Ab- schlussprüfungen polemisiert haben. Sollte jetzt ein Sinneswandel bei den Grünen eingetreten sein, so kann ich wiederum nur sagen „Willkommen im gemeinsamen Boot“.Meine Damen und Herren der grünen Fraktion, lassen Sie uns in Ruhe an der Novel- lierung des Schulgesetzes arbeiten und unterstützen auch Sie den konstruktivem Dialog mit allen Beteiligten, um die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Inhalte für ein neues Schulgesetz umsetzen zu können. Ich sichere Ihnen zu, der Erarbeitungspro- zess dieses Gesetzes ist im vollen Fluss, auch ohne voreilige Anträge der Oppositi- onsfraktionen. Die CDU-Fraktion wird daher den Antrag 16/491 aus den eben genannten Gründen ablehnen.