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27.01.06
12:04 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 31 - Trilateraler Wattenmeerplan

Presseinformation
Kiel, den 26.01.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 31 Trilateraler Wattenmeerplan Drs. 16/418


Wir diskutieren sehr oft und auch sehr intensiv die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in
diesem Hause. Dabei hat man nicht sehr oft die Nordseekooperation und damit auch die trilate-
rale Wattenmeerkooperation im Auge. Diese Kooperation gibt es auf nationaler Ebene seit 1978
und aus dieser Kooperation haben sich die regionale Zusammenarbeit der drei Staaten und auch
die grenzüberschreitende örtliche Zusammenarbeit herausgebildet.


Diese Zusammenarbeit ist ein klassisches Beispiel dafür, wie sich der SSW grenzüberschreitende
Zusammenarbeit vorstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Dänemark und den
Niederlanden ist auf allen Ebenen institutionell verankert und doch werden immer auch alle
Ebenen bei Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen beteiligt. Das hat zu einer hohen Akzep-
tanz der Zusammenarbeit im Nordseeraum geführt und bildet inzwischen die Grundlage für
ökologische, kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten, die der ganzen Region zu Gute kommen
und die in der Vergangenheit auch Arbeitsplätze und Einkommen in der Region geschaffen
haben. In der trilateralen Zusammenarbeit wird das verwirklicht, was wir uns in anderen Zu- 2

sammenhängen in anderen grenzüberschreitenden Aktivitäten noch wünschen. Deshalb ist es
gerade auch für das Land Schleswig-Holstein so wichtig, sich in den Feldern, die diese Zusam-
menarbeit berühren, eindeutig zu positionieren.


Hier hat es in der Vergangenheit gerade durch das Land Schleswig-Holstein wichtige Impulse
gegeben, wie zum Beispiel bei der Erstellung des „Trilateralen Wattenmeerplanes“ 1997, der
nicht nur ökologische Maßnahmen und Ziele formulierte, sondern auch Aussagen zur sozioöko-
nomischen und kulturellen Entwicklung der Wattenmeerregion machte. 2001 war unser Land
einer der Vorreiter, als es um die Ausweisung des Wattenmeers als „Besonders empfindliches
Meeresgebiet“ ging.


Es gibt drei große Bereiche in denen sich das Land Schleswig-Holstein in Zukunft positionieren
muss und sollte. Der wichtigste und emotionalste Bereich ist dabei sicherlich die Ausweisung des
Wattenmeeres als Welterbegebiet. Beschlusslage bei uns ist, dass nur das ganze Wattenmeerge-
biet ausgewiesen werden sollte und das auch nur, wenn die breite Unterstützung der Region
vorhanden ist. Bisher gibt es diese nicht und deshalb müssten wir eigentlich das Ansinnen ab-
lehnen, nur Teile des Wattenmeeres als Welterbegebiet auszuweisen.


Ich glaube allerdings, dass wir eher einen Prozess brauchen, der der Aufklärung der Bevölkerung
dient und der dann zu einer breiten Zustimmung führen kann. Die Vorteile liegen auf der Hand.
Eine Ausweisung als Welterbe bringt natürlich touristische Chancen. Nach meiner Auffassung
sollte es dabei nicht nur um ein Weltnaturerbe, sondern auch um ein Weltkulturerbe gehen. Dies
wäre einmalig und auch berechtigt, weil das Wattenmeer eben eine Natur- und Kulturlandschaft
ist. Das was im Nationalpark Wattenmeer als Welterbe ausgewiesen würde, könnte man an Land
- ohne dortige Ausweisung - exemplarisch darstellen und touristisch vermarkten. Deiche, Warf-
ten, Natur, Kultur, Geschichte, Sprachenvielfalt – da gibt es viele Ansätze die wir nutzen könnten.


Ein zweiter Punkt ist das Gebiet des Küstenschutzes. Der Bericht macht deutlich, dass sich dieses
Thema durch viele der Initiativen in der trilateralen Zusammenarbeit zieht. Aber auch hier gibt es 3

einen Teilbereich des Küstenschutzes, der weder in den Niederlanden, noch in Deutschland oder
Dänemark umfassend und abschließend bearbeitet worden ist – den der alternativen Küsten-
schutzmethoden. Der Bericht stellt auf Seite 15 fest, dass eine Arbeitsgruppe „neue Küsten-
schutzmaßnahmen, die sowohl technisch sinnvoll sind als auch minimale ökologische Auswir-
kungen haben, … nicht ermittelt“ hat. Das heißt, hier gibt es noch viel zu tun, zumal sowohl an
den norddeutschen Universitäten in diesem Bereich geforscht wurde und wird und es auch in
anderen Ländern durchaus gute Erfahrungen mit alternativen Küstenschutzmaßnahmen gibt.
Ich verweise hier nur auf die Ausschussreise nach Dänemark, auf der wir uns von der Wirkungs-
weise von Drainagesystemen als Ersatz oder Ergänzung von Sandvorspülungen überzeugen
konnten.


Der dritte Punkt ist die Kultur und die touristische Entwicklung. Der Nordseeraum ist ein kulturell
vielfältiger Raum in dessen Einzelregionen viele Sprachen gesprochen werden und in denen es
viele verschiedene kulturelle Highlights gibt. Durch das Projekt „Lancewad“ hat man seinerzeit
das kulturgeschichtliche und landschaftliche Erbe der Region quasi katalogisiert und man will
nun einen „Lancewadplan“ aufstellen, der konkrete Strategien in Bezug auf den Schutz und die
Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region beinhalten soll. Schon im „Trilateralen Watten-
meerplan“ von 1997 sind Ansätze hierzu vorhanden. Hier steckt jede Menge Potential zur Ent-
wicklung der Westküste mit ihrer sprachlich-kulturellen Vielfalt und wenn nicht das Land
Schleswig-Holstein, wer dann, sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen – zumal hierin auch
große Chancen für den Tourismus liegen.


Die Arbeit, die in der trilateralen Zusammenarbeit geleistet wurde, bietet eine hervorragende
Grundlage, um hier einen Schwerpunkt der Landespolitik zu setzen. Die Nordseekooperation ist
genauso eine Chance für das Land wie die Ostseekooperation. In diesen Zweig der grenzüber-
schreitenden Zusammenarbeit muss die Landesregierung in Zukunft einen ihrer Schwerpunkte
legen und konkrete Maßnahmen entwickeln und deshalb haben wir diesen Bericht eingefordert.
Ich bitte daher den Bericht in den Wirtschaftsausschuss und in den Umweltausschuss zur ab-
schließenden Beratung zu überweisen.