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26.01.06
12:29 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zur elektronischen Fußfessel

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 027/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Januar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/Recht
Wolfgang Kubicki zur elektronischen Fußfessel In seinem Redebeitrag zu TOP 15 (Keine elektronische Fußfessel für Hassprediger) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Es geht zur Zeit etwas ordentlich schief in Deutschland und das ist die Frage des Sprachgebrauchs und der Ideen gegenüber muslimisch Gläubigen in unserem Land.
- Wer als weltoffener toleranter und freiheitlich denkender Mensch immer wieder davon lesen muss, dass insbesondere Muslime fragwürdige Gesinnungstests vor einer Einbürgerung ablegen müssen, mit denen nicht einmal der Papst Deutscher geworden wäre, - wer dazu noch lesen muss, dass in manchen Ländern das Tragen von Kopftüchern an Schulen grundsätzlich verboten sein soll,
dem musste sich zwischen Weihnachten und Neujahr der intellektuelle Magen umdrehen. Der niedersächsische Innenminister Schünemann von der Partei des christlichen Abendlandes trat vor die Presse und forderte ernsthaft die so genannte elektronische Fußfessel für so genannte islamische Hassprediger.
Nun habe ich mich bereits bei der Einführung des Begriffes “Hassprediger“ - der übrigens nach meiner Kenntnis einem Papier der SPD-Brandenburg entstammt - in der Debatte um das Zuwanderungsgesetz schwer getan.
Für mich ist die Definition dieses Begriffes immer noch sehr schwammig.
Minister Schünemann ficht das alles nicht an, er will seinen Vorschlag der Innenministerkonferenz im Frühjahr dieses Jahres unterbreiten.
Der bayrische Innenminister Beckstein, der schon so manches Mal Ideengeber für Initiativen der schleswig-holsteinischen CDU war, stimmte seinem niedersächsischen Kollegen dann auch gleich freudig zu.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Nun sind elektronische Fußfesseln für Terrorverdächtige nicht ohne Vorbild. In Großbritannien gibt es die Methode seit März 2005. In Australien erlauben die neu eingeführten Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen die Anwendung der elektronischen Fußfessel bis zu einem Jahr.
Das hat dennoch nicht verhindern können, dass im Juli 2005 die Anschläge in London verübt wurden.
Minister Schünemanns Vorschlag geht allerdings weit über diese Anwendungen hinaus, da nicht nur potenzielle Terroristen, sondern auch „Hassprediger" eine Fußfessel erhalten sollen, die das Gesetz nicht persönlich durch Gewaltanwendung brechen.
Damit, dass man sie mit einer elektronischen Fußfessel versehen will, betritt man Neuland, weil an die ideologische Quelle möglicher Gewalt heran gegangen wird.
Das klingt auf den ersten Blick populär. Allerdings kommen wir dann langsam in einen Bereich, in dem wir die Gesinnung einer Person sanktionieren. Das ist gefährlich.
Eine Demokratie muss es auch aushalten, dass es Menschen in ihrer Mitte gibt, die eine verfassungsfeindliche Gesinnung vertreten. Sollten diese dann so weit gehen, dass sie die Würde ihrer Mitmenschen durch ihre Äußerungen beeinträchtigen, haben wir genügend rechtliche Mittel, dagegen vorzugehen.
Aber es gibt keinerlei Veranlassung, Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, mit einer elektronischen Fußfessel zu versehen und dies im Ausländerrecht regeln zu wollen.
Das wird auch nicht dadurch besser, dass der Innenminister aus Niedersachsen zu recht anführt, dass eine solche Regelung immer noch besser und milder sei als eine von Ex-Bundesminister Schily geforderte Sicherungshaft.
Denn es ist ja so, dass dieses Mittel nicht geeignet wäre, dem von den Protagonisten ebenfalls angestrebten Ziel, islamische Extremisten durch so eine Fußfessel daran zu hindern, ihre Ideen zu verbreiten. Schon deshalb wäre eine solche freiheitsbeeinträchtigende Maßnahme rechtlich unzulässig.
Ganz nach dem Motto: „Kommen sie nicht zu uns, dann kommen wir zu Ihnen“, würden die Abnehmer der entsprechenden Botschaften eben den Prediger aufsuchen oder wir müssten der Fußfessel noch Augen und Ohren geben.
Eine Demokratie muss für diejenigen, die diese Botschaften hören, die besseren Argumente für Toleranz und ein friedliches Miteinander bereithalten. Der Versuch, Extremisten mundtot zu machen, war noch nie erfolgreich, sondern fördert eher Märtyrertum.
Es wird durch solche Vorschläge aber eines mit Sicherheit erreicht. Es wird die Stigmatisierung in Deutschland lebender Muslime als Extremisten und potentielle Terroristen weiter vorantreiben und gerade denen, die man mit dieser Maßnahme bekämpfen will, weitere Argumente für ihre falschen Botschaften liefern.
Das kann kein richtiger Weg sein und wir sollten unsere Landesregierung verpflichten, dem entgegenzutreten.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/