Anke Spoorendonk zu TOP 15 - Keine elektronische Fußfessel für sogenannte Hassprediger
PresseinformationKiel, den 26.01.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 15 Keine elektronische Fußfessel als Überwachungsinstrument für sogenannte Hassprediger Drs. 16/506In der Diskussion um den Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur Kontrolle derBewegungsfreiheit bei bestimmten Personen äußerte sich der SSW seinerzeit skeptisch. DieFußfessel ist ein Instrument, um einerseits den Freiheitsentzug durch Haftstrafe zu vermeiden,um somit die Gefängnisse zu entlasten und andererseits geht es darum, strafffällig gewordenePersonen wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Letztendlich ist die Einführung der Fußfesselaber ein Einstieg in mehr staatliche Kontrolle, die eine Alternative zur Haftstrafe darstellen soll.Es geht hierbei um die Überwachung von Personen, die sich nicht in Haft befinden. Und eshandelt sich um verurteilte Menschen, die mit der Fußfessel sozusagen unter „überwachtenHausarrest“ stehen.Nachdem der niedersächsische Innenminister Schünemann bereits im Juli 2004 in derInnenministerkonferenz mit seinem Vorschlag, die elektronische Fußfessel in das Ausländerechtaufzunehmen, gescheitert war, unternimmt er nun einen neuen Anlauf, um gegen sogenannteHassprediger und radikale Islamisten vorgehen zu können. Laut Schünemann ließen sich mit der 2elektronischen Fußfessel bundesweit über 3.000 gewaltbereite Islamisten, Hassprediger und inausländischen Terrorcamps ausgebildete Kämpfer überwachen.Mit der Fußfessel lassen sich straffällig gewordenen Personen in einem gewissen Rahmenüberwachen, sie ist aber kein Instrument um Übergriffe oder Anschläge zu verhindern. Mit einerFußfessel kann man auch niemandem den Mund verbieten – hier sollte man eher über denEinsatz von elektronischen Mundfesseln nachdenken, wie Kritiker meinen.Ich fass zusammen: Die Fußfessel ist eine Haft-Ersatzstrafe, und für ihren Einsatz benötigen wireine Verurteilung. Der Einsatz einer Fußfessel darf also nur dann erfolgen, wenn sie als eineAlternative zur rechtskräftigen Haft angesehen werden kann. Ein Blick in das Grundgesetz würdevor diesem Hintergrund reichen, um deutlich zu machen, warum der Vorstoß von HerrnSchünemann bei uns nur Kopfschütteln hervorruft. Wir lehnen Regelungen ab, die daraufabzielen, Menschen zu überwachen, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für strafrechtlichRelevantes vorliegen, nur weil man vermutet, sie können gefährlich sein.Daher ist es nicht akzeptabel, dass der niedersächsische Innenminister fordert, die elektronischeFußfessel ins Ausländerrecht aufzunehmen. Zumal er über das Ausländerrecht nicht alleGefährder erreichen würde, da rund ein Drittel dieser Personengruppe die deutscheStaatsangehörigkeit haben.Die Aussage des Leiters des Kriminologischen Instituts Niedersachsen, Christian Pfeifer,relativiert die Aussage Schünemanns, dass es sich bundesweit um mehr als 3.000 gewaltbereiteIslamisten und Hassprediger handele. Demnach schätzt er die Zahl derer, die ein derartigesGewaltpotential haben, bundesweit auf 10 bis 20 Männer. Wer also mit solchen Zahlen operiert,wie der niedersächsische Innenminister, schürt damit gezielt eine latente Angst.Statt also zu rechtlich bedenklichen Mitteln zu greifen, um bestimmte Personenkreise zukontrollieren, sollten wir die Mittel ausschöpfen, die wir haben. Und wir haben rechtsstaatlicheMittel, um gegen Hassprediger und gewaltbereite Islamisten vorgehen zu können.