Wolfgang Kubicki: "Wir brauchen endlich eine Bleiberechtsregelung für Geduldete"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 026/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26.01.2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Inne/Recht/AusländerpolitikWolfgang Kubicki: „Wir brauchen endlich eine Bleiberechtsregelung für Geduldete“ In seinem Redebeitrag zu TOP 37 (Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Seit Jahren wird in der Bundesrepublik über ein Bleiberecht für langjährig in Deutschland Geduldete debattiert und nichts getan. Bereits beim ersten Versuch, ein Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene zu entwickeln hat die FDP-Bundestagsfraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf ein eigenes Bleiberecht für diese Menschen vorgeschlagen.Der damalige Gesetzentwurf von rot-grün sah dies übrigens nicht vor.Irgendwie kommen wir auf diesem Gebiet aber nicht weiter. Das ist vor allem für diejenigen bedauerlich,- die zur Zeit teilweise seit Jahren mit ihren Familien in Deutschland wohnen, - die sich bereits mit ihren Familien in Deutschland sozialisiert haben, - die einer geregelten Arbeit nachgehen und - die trotzdem aufgrund des andauernden Duldungsstatus jederzeit mit ihrer Ausreiseverpflichtung bis hin zur Abschiebung in ihr Herkunftsland – und vielfach nicht mehr Heimatland – rechnen müssen.Auf der Innenministerkonferenz am 08./09. Dezember unternahmen nun mehrere Länder einen erneuten Vorstoß in Sachen Bleiberecht für langjährig Geduldete.Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin brachten jeweils eigene Vorschläge für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes und hier insbesondere zu § 23 ein.Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit mit dem Innenminister Buß eines der Länder, welches in Sachen Bleiberecht eine führende Rolle in der Runde der Innenminister eingenommen hatte. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass sich der neue Landesinnenminister nicht dazu durchringen konnte, für das Land Schleswig-Holstein einen eigenen Vorschlag zu entwickeln. Man kann man letztlich vielen Bewertungen des Berichts zu den Vorschlägen der anderen Bundesländer zustimmen, die die Mitarbeiter des Innenministeriums ihrem Minister aufgeschrieben haben.Der Gesetzentwurf des Bundeslandes Berlin ist in seiner Gesamtheit der wohl weitestgehende hinsichtlich eines möglichen Bleiberechts.Nach den Vorstellungen Berlins sollen- Asylbewerberfamilien sowie Ausländer mit langjährigem Aufenthalt und Zusammenleben mit Kindern in häuslicher Gemeinschaft, - die vor dem 01.07.1999 in die Bundesrepublik eingereist sind, - die die Integration in die soziale und rechtliche Ordnung insbesondere durch Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes erreicht haben, wobei unverschuldete Arbeitslosigkeit nicht entgegenstehtein Bleiberecht in der Bundesrepublik erhalten.Dem entgegen steht der Entwurf des Landes Niedersachsen sozusagen als das andere Extrem. Ich weise in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Vorschläge eines Innenministers für die Innenministerkonferenz (IMK) formal nicht der Abstimmung mit dem Koalitionspartner bedürfen.Nach dem Vorschlag aus Niedersachsen sollen lediglich folgende Personen ein Bleiberecht erhalten:- Jugendliche zwischen 15 und 21 Jahren, die als Minderjährige ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, - die mindestens einen 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt und 6-jährigen Schulbesuch nachweisen können und eine Lebensunterhaltssicherung ggf. durch eine Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre nachweisen können. - Im Einzelfall sind Abweichungen zur Vermeidung einer besonderen Härte möglich.Die Vorschläge Hessens und Nordrhein-Westfalens liegen in der Mitte wobei insbesondere der Vorschlag Hessens aus Sicht der Landesregierung, aus Sicht meiner Fraktion, aber auch nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrats einen gangbaren Kompromiss darstellt. Insbesondere Bayern und Niedersachsen haben diesen Regelungen nicht zustimmen können.Vom Grundgedanken mangelt es aber auch dem hessischen Vorschlag an einer Komponente, der so genannten Stichtagslösung. Auch die hessische Bleiberechtsregelung sieht vor, dass die Begünstigten vor dem 09.12.1999 nach Deutschland eingereist sein müssen, also zum Zeitpunkt der IMK bereits 6 Jahre im Land gewesen sein müssen.Was ist aber mit denen, die zu einem späteren Zeitpunkt sechs Jahre aufgrund von Kettenduldungen im Land sind? Die profitieren nicht mehr von dieser Regelung, sind aber in der gleichen Situation wie andere, die vor dem 09.12.1999 ins Land gekommen sind.Ich denke, diese Frage sollten wir auch im Ausschuss noch einmal klären. Wichtig ist aber, dass es bald und möglichst bereits auf der nächsten IMK zu einer Verständigung zu diesem Thema kommt. Denn es geht um Menschen, nicht um Prinzipienreiterei.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/