Anne Lütkes zur Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 37 – Bleiberechtsregelung für langjährig Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Geduldete Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 042.06 / 26.01.06Ein Armutszeugnis für Deutschland, aber ein Lob für Schleswig-HolsteinMenschen ohne festen Aufenthaltstitel, die sogenannten Geduldeten, müssen jeden Tag damit rechnen, abgeschoben zu werden. Oft geschieht dies am frühen Morgen, nur we- nige Stunden liegen zwischen dem Klingeln an der Wohnungstür und dem Betreten des Flugzeugs. Lebensplanung kann nur von Tag zu Tag vorgenommen werden – und das, obwohl die meisten von ihnen bereits seit über einem Jahrzehnt in Deutschland leben.Es ist schwer vorstellbar, wie viel Kraft es allein dazu braucht, in dieser Lage den Alltag zu bewältigen. Manche Menschen haben diese Kraft. Selbst wer es schafft, damit klar zu kommen, hat kaum noch Energiekapazitäten für eine aktives Bemühen um Integration, wie zum Beispiel die Suche nach einem Arbeitsplatz – wenn es denn ausnahmsweise einmal die Möglichkeit einer legalen Arbeitsaufnahme gibt.Und doch schaffen es viele Kinder und Jugendlichen, sich im Rahmen von Schule, Be- rufsausbildung, Freizeitgestaltung zu integrieren. Sie kennen das Ursprungsland ihrer El- tern oft kaum und sind faktisch zu InländerInnen geworden.Trotz Zuwanderungsgesetzes, trotz diverser Beratungen auf der Innenministerkonferenz ist es nicht gelungen, bundesweit eine verbindliche Aufenthaltsregelung für diese Mit- menschen zu finden. Ein Armutszeugnis für Deutschland.1/2 Wir danken dem Innenminister, dass er sich aktiv um eine bundesrechtliche Lösung für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus ebenso einsetzt wie um die Ausschöpfung der vorhandenen Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetzes. Wir unterstützen ihn ausdrück- lich in seinem Bemühen, den Aufenthaltstitel nicht an ein Beschäftigungsverhältnis zu knüpfen. Diese Voraussetzungen würden die Bemühungen zu einer Farce werden las- sen, weil ein Beschäftigungsverhältnis so gut wie unmöglich zu bekommen ist.Ich bin auch sehr froh, dass Herr Minister Stegner bei der vereinbarten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes mit am Tisch sitzt. Es fällt mir allerdings schwer, an die Aussicht auf eine wirkliche Verbesserung zu glauben. Das bestehende Zuwanderungsgesetz ist von einer Koalition der Großen geschmiedet worden.Um allen Ressentiments gerecht zu werden, wurde faktisch ein Zuwanderungsverhinde- rungsgesetz geschaffen. Das bestätigt die Erfahrung nach einem Jahr. Gerade mal 900 Fachkräfte „verirrten“ sich 2005 nach Deutschland – weniger als zu Zeiten der sogenann- ten Green-Card-Regelung. Zuwanderung wird zwar von allen gesellschaftlichen Kräften als notwendig angesehen, findet aber nicht statt.Und das wundert auch kaum. Stellen Sie sich doch einmal vor, sie wären eine auswan- derungswillige Fachkraft in einem außereuropäischen Land. Würden sie sich für ein Auswanderungsziel entscheiden, in dem der Grundtenor der Zuwanderungsdebatte von Abwehrhaltung geprägt ist?Würden Sie sich für ein Land entscheiden, das vorgibt, Integrationswillige willkommen zu heißen, sich dann aber weigert, jungen Menschen, die - wie die meisten langjährig ge- duldeten - längst integriert sind, eine verlässliche Perspektive zu geben, und sie sogar bei Nacht und Nebel rausschmeißt. Oder stellen sie sich vor, sie würden einen Standort für die Ansiedlung einer technologischen Produktionsanlage suchen. Würden Sie ein Land wählen, das es ihnen so schwer wie möglich macht, ihr Leitungspersonal mitzu- bringen?Ich bin froh, dass unser Innenminister sich einer rationalen und humanitären Zuwande- rungspolitik verpflichtet sieht und sich für eine vernünftige Bleiberechtsregelung einsetzt.Ich habe allerdings kein Verständnis für die Ausweitung der Asylbewerber und eben auch Ausreisepflichtige in Gemeinschaftsunterkünften. Eine Abschiebung durch Rausmobben zu ersetzen, ist nicht die Lösung. ***