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26.01.06
11:18 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 37: Das Zuwanderungsgesetz hat seine Bewährungsprobe bestanden

Nr. 29/06 26. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Peter Lehnert zu TOP 37: Das Zuwanderungsgesetz hat seine Bewährungsprobe be- standen Im Januar 2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Nach langwierigen par- lamentarischen Diskussionen bis in die Schlussphase des Vermittlungsverfahrens waren einzelne Passagen zwischen Rot/Grün und der Union heftig umstritten.
Der erzielte Kompromiss beinhaltet nun ausdrücklich die Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen Deutschlands.
Daneben regelt das Gesetz die Erfüllung unserer humanitären Verpflichtungen und erstmals unmittelbar im ausländerrechtlichen Kontext integrationsfördernde Maßnahmen. Neuzuwan- derer haben dadurch Anspruch auf Integrationskurse, sind aber, wenn sie sich nicht auf ein- fache Art in deutscher Sprache verständigen können, auch zum Besuch verpflichtet.
Verletzen sie diese Pflicht, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufent- haltserlaubnis zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes wurde außerdem vereinbart, dass es Verbesserun- gen im Rechtsstatus vor allem der geduldeten Ausländer geben sollte, die im besonderen Maße schutzwürdig sind, vermutlich auf längere Zeit oder auf Dauer nicht in ihre Heimat zu- rückkehren können, die diesen Zustand aber nicht selbst zu vertreten haben. Personen, die die Behörden über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen oder gegen Mitwirkungs- pflichten verstoßen, um einen im Gesetz nicht vorgesehenen Daueraufenthalt zu erzwingen, sollten dagegen grundsätzlich nicht in den Genuss weiterer Vergünstigungen kommen.
Aus meiner Sicht sind folgende Verbesserungen für die Betroffenen besonders hervorzuhe- ben:
1. Die aufenthaltsrechtliche Stellung von Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonventi- on ist der Stellung von Asylberechtigten angeglichen worden. Beide Gruppen erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis, die nach drei Jahren zu einer Niederlassungserlaub- nis führen kann, wenn ihre Schutzbedürftigkeit andauert.
2. Der Status dieser speziellen Flüchtlingsgruppe kann nunmehr auch in bestimmten Fällen nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gewehrt werden. 3. Bei Abschiebungsverboten etwa wegen Gefahr der Folter oder drohenden Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention wird statt einer Duldung nun in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Andererseits führt das Gesetz in anderen Fällen bewusst zu keiner Statusverbesserung. Dies gilt insbesondere für Geduldete, die aufgrund erfolgloser Asylverfahren - nicht selten bereits seit Jahren - zur Ausreise verpflichtet sind, dies aber ignorierten und bisher auch nicht abgeschoben werden konnten.
Das Zuwanderungsgesetz legt hier für eine Legalisierung des Aufenthalts einen sehr stren- gen Maßstab an. Die Neuregelung stellt darauf ab, ob jemand unverschuldet aus tatsächli- chen oder rechtlichen Gründen an der freiwilligen Ausreise gehindert ist.
Offensichtlich ist die Fehleinschätzung weit verbreitet, die Mehrzahl der Ausreisepflichtigen mit langer Aufenthaltsdauer sei an der freiwilligen Ausreise gehindert und habe die Rückfüh- rungsprobleme nicht selbst zu vertreten. Die lange Aufenthaltsdauer ist in vielen Fällen die Folge von Verfahrensverschleppungen, missbräuchlicher Antragstellungen und fehlender Mitwirkungsbereitschaft.
Gerade in diesen Fällen war und ist eine Statusverbesserung nach den Intentionen des Ge- setzgebers nicht gewollt.
Eine weitere Neuerung hat das Zuwanderungsgesetz mit der Ermächtigung an die Länder eingeführt, Härtefallkommissionen einzurichten. Mittlerweile gibt es diese in fast allen Bun- desländern.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass das Zuwanderungsgesetz im ersten Jahr sei- ner Anwendung die Bewährungsprobe weitgehend bestanden hat. Allerdings werden uns die weiteren Umsetzungsvorgaben diverser Europäischer Rechtsakte zu weiterem Handeln zwingen.
Dabei sollten wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluation des Zuwanderungsgesetzes abwarten, um seriös beurteilen zu können, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Prob- leme - wie beabsichtigt -gelöst sind und ob durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessert werden kann und praktische Hindernisse der Abschiebung insbesondere von Straftätern soweit möglich beseitigt werden können. Hervorzuheben sind allerdings an dieser Stelle auch die deutlichen Verbesserungen im hu- manitären Bereich, die mit dem neuen Zuwanderungsrecht geschaffen wurden.
Deshalb halte ich den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 8./9. Dezember 2005 in Karlsruhe für richtig und ausgewogen. An dieser Stelle möchte ich mich bei unserem In- nenminister Dr. Stegner für seine Mitwirkung an diesem Beschluss bedanken.
Wir sollten den vorgelegten Bericht in den zuständigen Innen- und Rechtssausschuss über- weisen.