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26.01.06
11:15 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 37 - Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete

Presseinformation
Kiel, den 26.01.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 37 Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete Drs. 16/440

Der SSW will die Zahl der Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus so gering wie möglich
halten. Dem vorliegenden Bericht des Innenministers können wir entnehmen, dass weder das
Zuwanderungsgesetz noch das Aufenthaltsgesetz die erhoffte Wirkung gezeigt haben;
zumindest bezüglich langjährig geduldeter Ausländer. Laut Bundesinnenministerium ist die
Gesamtzahl der Personen, die Asyl beantragen, 2005 um 18,8 % zurückgegangen. Die Zahl der
Personen, die geduldet werden, erweist sich aber als recht konstant. Allein in Schleswig-Holstein
liegt die Zahl der geduldeten Ausländer seit fünf Jahren bei ca. 3.000 Personen. Auch wenn sich
eine leicht sinkende Tendenz abzeichnet, ist die Zahl viel zu hoch.


Der SSW begrüßt daher, dass die Ausländerbehörden im Land ihre Möglichkeiten und Spielräume
nutzen. Trotzdem führt kein Weg daran vorbei, dass für die Lösung des so genannten
Kettenduldungs-Problems eine Bleiberechtsregelung im Gesetz fehlt. Abseits der bürokratischen
Formulierungen bedeutet das für tausende Menschen eine ungewisse Zukunft, die einer
Integration natürlich im Wege steht. 2
Leider hat sich auch die Innenministerkonferenz nicht auf eine Bleiberechtsregelung für diesen
Personenkreis einigen können. Innenminister Stegner hat es bedauert, dass der
Kompromissvorschlag Hessens auf der Innenministerkonferenz im Dezember letztlich keine
einmütige Zustimmung fand. Der SSW stimmt dem zu.


Der Schwebezustand für den Personenkreis, der die lange Aufenthaltszeit nicht selbst zu
verantworten hat, und die integriert sind bzw. wären, wenn behördliche Integrationshemmnisse
wegfallen würden, muss beendet werden.


Im Bericht geht es unter anderem um die Gruppe der Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo.
Ihre sichere Rückkehr ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, weil sie im Kosovo nicht sicher
leben können. In ihrer Heimat müssen sie um Leib und Leben fürchten. Sie müssen also in
Deutschland bleiben. Der SSW unterstützt nachdrücklich die von Innenminister Buß
angestoßene und von seinem Nachfolger fortgesetzte Initiative, für diese Personengruppe ein
dauerhaftes Bleiberecht zu erwirken.


Ich möchte in diesem Rahmen auf die Tatsache hinweisen, dass der Anteil von Asylanträgen von
Minderheitenangehörigen nicht unbeachtlich ist. Aus Serbien und Montenegro kamen 2005
bundesweit mit 5.522 die meisten Asylanträge. 37,5 % der Anträge stammten von Angehörigen
der dortigen albanischen Minderheit und 39,5 % von Angehörigen der Roma. Nach Serbien und
Montenegro kommen die meisten Asylanträge aus der Türkei. Hier liegt der Anteil der Kurden an
allen türkischen Erstantragstellern seit Jahren bei 80 %.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Minderheitenpolitik steht damit zu Recht auf
der Tagesordnung des Europarates und der Europäischen Union.
Weder diese Menschen noch die Politik in Schleswig-Holstein können etwas an der Situation in
den Herkunftsland direkt verbessern. Sie und wir können jedoch die Integration verbessern. 3
Es geht um menschliche Schicksale und um Perspektiven nicht zuletzt für die hier
aufwachsenden Kinder und Jugendliche. Ohne eine Perspektive kann eine Integration nicht
gelingen – und die hängt wiederum von einem gesicherten Status ab. Es geht aber auch um
Kinder und Jugendliche, die hier in Deutschland geboren sind. Daher muss die Integration mit
Leben gefüllt werden, das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass Menschen die Sprache lernen
und Jugendlichen eine Ausbildung angeboten wird.
Und wir unterstützen die Forderungen der Flüchtlingsräte,
- Familien, deren Kinder bei der Ausreise minderjährig waren oder in Deutschland geboren
wurden nach drei Jahren ein Bleiberecht bekommen und
- unbegleiteten Kindern ein bleiberecht zu gewähren, wenn sie sich seit zwei Jahren in
Deutschland aufhalten.
Weiter unterstützen wir die Forderungen, dass Geduldete und Asylbewerber, die sich seit
mindestes fünf Jahren in Deutschland aufhalten, ein Bleiberecht bekommen. Gleiches gilt für
traumatisierte Menschen und Opfer rassistischer Angriffe.


Der SSW will keineswegs dem Missbrauch Tür und Tor öffnen oder falsche Anreize schaffen.
Trotzdem fordern wir auf der Grundlage der im Bericht genannten Kriterien eine vernünftige und
humanitäre Lösung. Und zwar bald! Der SSW hofft, dass sie, Herr Innenminister, in diesem Sinne
ihre Kollegen in der Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes überzeugen
können.