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25.01.06
12:12 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Änderung der Verfassung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 – Gesetz zur Änderung der Verfassung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 031.06 / 25.01.06



Verfassungserweiterungen jetzt zügig beschließen
Verfassungsanpassungen sind die rechtsstaatliche Verankerung eines gewandelten Be- wusstseins. Sie dienen der Integration gesellschaftlicher Gruppen und sie führen zur I- dentifikation der BürgerInnen mit ihrem Staat. Staatsziele formulieren einen Anspruch der Gesellschaft an sich selber. Sie sind gleichzeitig das Ergebnis eines sich wandelnden Bewusstseins, dürfen sich jedoch nicht auf die Dokumentation gesellschaftlicher Realitä- ten beschränken.
Viele Verfassungsänderungen spiegeln historische Umbrüche oder geänderte Rahmen- bedingungen wider. So ist ganz besonders vor dem Hintergrund der europäischen Min- derheitenpolitik die Aufnahme der Sinti und Roma in den Katalog Minderheiten, die durch Artikel fünf geschützt sind, geboten.
Neben dem Landesverfassungsgericht, für das ich mich schon als Justizministerin stark gemacht habe, liegt mir besonders das allgemeine Diskriminierungsverbot am Herzen. Wir wollen alle drei Säulen unserer Staatsgewalt verpflichten, aktiv sozialen und rassisti- schen Diskriminierungen entgegenzuwirken. Hiermit setzen wir ein wichtiges Signal für ein weltoffenes und solidarisches Schleswig-Holstein.
Zum Thema Pflege: Das Land hat hier in den letzten Jahren viel erreicht, und zwar in der ganz praktischen Verbesserung. Aber gerade darum ist es wichtig, den hohen Standard, den wir uns selber gesetzt haben, auch in der Verfassung zu verankern. Es ist gut, dass die SPD ihren Koalitionspartner hiervon überzeugen konnte.
1/2 Die Klagebefugnis vor einem Landesverfassungsgericht für eine abstrakte Normenkon- trolle muss selbstverständlich auch einer Opposition möglich sein, die nicht ein Drittel des Landtags beträgt. Dies ist ein elementares Recht in einem demokratischen Rechts- staat. Im Gegensatz zu den parlamentarischen Minderheitenrechten kann dies nicht über eine Selbstverpflichtung des Parlaments geregelt werden.
Die in diesem Antrag aufgeführten Verfassungsergänzungen stehen größtenteils seit lan- gem im Raum. Eine Ausnahme machen die Vorschläge zur Oppositionsführerschaft, welcher der erstmalig verwirklichten Möglichkeit des „Fraktionenpatts“ geschuldet ist, sowie das Recht der Opposition zur Herbeiführung der abstrakten Normenkontrolle.
Die weiteren Vorschläge sind innerhalb und außerhalb dieses Hauses während der letz- ten Jahre oft und ausgiebig erörtert worden - innerhalb dieses Hauses zuletzt im Januar 2005. Damals lehnte die CDU-Fraktion -vertreten durch Herrn Schlie - unseren umfas- senden Antrag zur Weiterentwicklung der Verfassung ab. Sie tat dies - so wurde betont - ausschließlich aus formalen Gründen. Man wollte dies in der nächsten Legislaturperiode weiter erörtern.
Nun haben wir die nächste Legislaturperiode. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien, ein Landesverfassungsgericht einzurichten, sowie die Ankündigung des innenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, für die Januar-Sitzung des Landtags einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Verfassungsänderung einzureichen. Der liegt nun leider nicht vor.
Ihren verfassungspolitischen Willen bekundet die CDU lieber via Pressemitteilung, in der Herr Wadephul vorweg schon mal den BürgerInnen von Lübeck den Sitz des Landesver- fassungsgerichts verspricht. Ein wahrhaft merkwürdiges Verfahren.
Aber wir wollen nicht nachtragend sein. Diese Äußerung des Kollegen Wadephul lässt uns frohen Mutes, dass wir über die vorliegenden und ihrem Inhalt nach schon oft bera- tenen Verfassungserweiterungen in der gebotenen Gründlichkeit und dennoch zügig be- schließen können.

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