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17.01.06
07:40 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul: Lübeck soll Sitz des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichtes werden

Nr. 11/06 16. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Sperrfrist heute 18.30 Uhr
Dr. Johann Wadephul: Lübeck soll Sitz des Schleswig- Holsteinischen Verfassungsgerichtes werden

Im Rahmen seiner Festansprache zum 60jährigen Bestehen des CDU- Kreisverbandes Lübeck hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Johann Wadephul, sich dafür eingesetzt, dass Lübeck Sitz des neu zu schaffenden Verfassungsgerichtes von Schleswig-Holstein wird.
CDU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein die Einrich- tung eines Landesverfassungsgerichts vereinbart. Schleswig-Holstein wäre damit das letzte Bundesland, in dem ein Landesverfassungsgericht installiert werden wür- de.
Wadephul sprach sich dafür aus, für dieses höchste Schleswig-Holsteinische Gericht einen geeigneten Standort außerhalb des Regierungssitzes Kiel zu suchen: „Denn es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlament, Regierungen und höchste Gerich- te nicht in der gleichen Stadt beheimatet werden, um so der Gewaltenteilung zwi- schen Exekutive und Judikative auch räumlich Ausdruck zu geben“, so Wadephul.
Die Hansestadt ist auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Landes für den Sitz des Verfassungsge- richtes prädestiniert. „Dieses würde auch ihrer Rolle als zweitgrößte Stadt in Schles- wig-Holstein gerecht werden“, so Wadephul.
Das vorgesehene Landesverfassungsgericht entscheidet vor allem über die Ausle- gung der Landesverfassung aus Anlass von Streitigkeiten zwischen Verfassungsor- ganen wie dem Landtag oder der Landesregierung über deren Rechte und Pflichten. Weiterhin sind auf Antrag der Landesregierung oder eines Drittels der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesge- setzen mit der Verfassung möglich. Darüber hinaus ist auch ein Antragsrecht der Gemeinden vorgesehen, soweit diese sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstver- waltung verletzt sehen.
Die Mitglieder des Verfassungsgerichts sollen vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden und ihre verfassungsrichterliche Tätigkeit ehrenamtlich ausüben. Die Stadt Lübeck hat als Gerichtsstandort in der deutschen Geschichte eine heraus- ragende Rolle gespielt. „Ich bin dafür, dass dieser geschichtsträchtigen Stadt diese Rolle so nun zurückgegeben wird“, erklärt Wadephul.
Wadephul äußert sich zu den bekanntesten historischen Belegen für die Bedeutung Lübecks als Gerichtsstandort wie folgt: Bereits ab dem zwölften Jahrhundert habe das Lübsche Recht als fortentwickeltes Gesetzeswerk Maßstäbe gesetzt, die in vielen Ostsee-Städten zur Geltung gelang- ten. Diese Städte seien dadurch zu „Städten Lübschen Rechts“ geworden. Bürger, die mit einem Urteil in ihrer „Stadt Lübschen Rechts“ nicht einverstanden waren, durf- ten im Lübecker Rat Berufung einlegen. Aus 33 dieser Städte seien viele Tausend Streitfälle überliefert, in denen Oberhofurteile Lübecks letztinstanzliche Klarheit schafften. „Damals kamen die Bürger freiwillig im so genannten „Rechtszug“ nach Lübeck, weil sie die faire Rechtsprechung dort schätzten. Dieser Rechtszug war so beliebt, dass einige Fürsten ihn später unter Strafe stellten, um ihre Richtersprüche durchzusetzen“, so Wadephul.
1820 sei – bewusst in der Tradition des Lübschen Rechts - das Oberappelationsge- richt der vier freien Städte Deutschlands (Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg) in Lübeck eingerichtet worden. Zahlreiche Entscheidungen des Gerichts hätten rechtsbildend gewirkt und die spätere Reichsgesetzgebung beeinflusst. Mit der Schaffung des Deutschen Reiches 1871 wurde dieses Gericht aufgelöst.