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16.12.05
16:57 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Fachlich ausreichend begründet ist diese Reform noch lange nicht" - Amtsgericht Kappeln muss erhalten bleiben

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 329/2005 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Freitag, 16. Dezember 2005 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Sperrfrist: Redebeginn Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort!
Rechtspolitik/ Amtsgerichtsstrukturreform



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Fachlich ausreichend begründet ist diese Reform noch lange nicht“ - Amtsgericht Kappeln muss erhalten bleiben -
In seinem Redebeitrag zu TOP 39 (Planungen zur Struktur der Gerichte) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Angesprochen auf die Reform der Struktur der Amtsgerichte als erste große Reform der großen Koalition erklärte der Landesjustizminister am 24.08.2005 im Hamburger Abendblatt: „Das machen wir mal zum üben!“
Nun, Herr Minister, bei all ihrem Fortbildungsbedarf, was Reformen angeht, ist eine Reform der Amtsgerichte zu schade als Versuchskaninchen.
Eines muss man aber zugestehen, beim konkreten Blick auf die Reform springt klar ins Auge, dass die große Koalitionsregierung noch beim Üben war und noch viel zu lernen hat.
Ähnlich wie bei der Verwaltungsstrukturreform, zäumt die Landesregierung das Pferd von hinten auf. Denn auch bei der Amtsgerichtsstrukturreform gilt Folgendes: Grundlage aller Reformen muss eine Bestands- und Defizitanalyse mit entsprechender Evaluation sein. Die aber liegt bis auf den heutigen Tag nicht vor. Immer wieder heißt es in den Berichten und Stellungnahmen des Justizministeriums, dass eine größere Spezialisierung und durch die zunehmende Verrechtlichung der Lebensverhältnisse eine andere Struktur der Amtsgerichte notwendig wird. Dies sind aber nur Behauptungen.
Gleichzeitig erklärt des Ministerium dann wieder gebetsmühlenartig, dass es nicht Ziel der Reform sei, weniger effiziente Amtsgerichte zu schließen, im übrigen – so das Ministerium - würden die heutigen Amtsgerichte durch die Bank effiziente Arbeit von hoher Qualität leisten. Ja, wie kommt man aber dann zu der Auffassung, dass die heutigen Amtsgerichte diese Arbeit nicht auch künftig in dieser Weise wahrnehmen werden? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wo sind hier die von vielen Fachleuten geforderten rechtstatsächlichen Untersuchungen? Bis heute herrscht in diesem Punkt Fehlanzeige!
Sie sehen – es gibt hier noch viel Raum zum Üben.
Was wir aber kennen, ist die wirtschaftliche Seite. Da entstehen zunächst erhebliche Mehrkosten in 2007 und 2008 in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro durch noch abzuwickelnde Mietverträge, Umzugskosten und An- bzw. Ausbauten bei den aufnehmenden Gerichten. Ab 2011 sollen dann aber jährliche Einsparungen in Höhe von über 800.000 Euro erwirtschaftet werden.
Ich drücke es mal so aus: Es bestehen aus unserer Sicht begründete Zweifel daran, dass sich diese Berechnung so trägt, wie sich das Ministerium das vorstellt.
So will das Ministerium mittel- bis langfristig 5.542 m² Nutzfläche und damit Bewirtschaftungskosten einsparen. Insgesamt würden durch die Aufgabe der nun noch fünf zu schließenden Amtsgerichtsstandorte insgesamt 7.332 m² Gesamtnutzfläche frei und lediglich 1.790 m² müssten zur Aufnahme des Personals neu bei den aufnehmenden Gerichten an- bzw. ausgebaut werden. Das bezweifeln wir. Denn bis auf die Wachtmeister, die keine zusätzlichen Räume brauchen, wird es wohl wenig ausreichen, das nun auf andere Gerichte verlagerte Personal mit einem so geringen Raum- und Mobiliaraufwand unterzubringen.
Darüber hinaus brauchen auch die neu aufgenommenen Richter Büroräume und auch Sitzungssäle, denn was nützt es ihnen, woanders tätig zu sein, wenn sie nicht verhandeln können. Es werden durch den Umzug ja nicht weniger Verhandlungen notwendig.
Kurzum, das Raumeinsparungspotenzial halten wir für zu optimistisch, außer es wird an Personal signifikant und über die künftig wegfallenden Wachtmeisterstellen hinaus eingespart. Das aber ist bisher nicht ersichtlich.
Ein weiterer Punkt, der zu wenig Berücksichtigung in diesem Konzept findet, ist die Strukturpolitik. Kappeln hat aus gutem Grund in der Vergangenheit immer einen Sonderstatus in den Reformbestrebungen bei den Amtsgerichten wegen seiner exponierten geographischen Lage aber auch wegen der Strukturschwäche von Kappeln und der umliegenden Region gehabt.
Behördenansiedlungspolitik ist auch immer Strukturpolitik. Das war bis heute auch das Credo SPD- und CDU-geführter Landesregierungen, wenn es um den Rückzug von Bundeseinrichtungen insbesondere im Raum Kappeln und Angeln ging.
Die Landesregierung würde diese Argumentation ad absurdum führen, wenn diese strukturpolitischen Gesichtspunkte bei der Reform der Amtsgerichtsstruktur künftig keine Berücksichtigung fänden. Fest steht aber, dass dies bisher versäumt wurde.
Das hat der Minister im Innen- und Rechtsausschuss eingeräumt und das sieht man exemplarisch am Fall Kappeln. Dort, in Kappeln und Umgebung, sind in besonderem Maße in den letzten Jahren Bundeseinrichtungen geschlossen worden. Dort, in Kappeln schlagen solche Verluste besonders zu Buche.
Es ist daher aus unserer Sicht bei der guten Arbeit des Amtsgerichts nicht nachzuvollziehen, warum das Land hier nun noch die letzte staatliche Einrichtung dichtmachen will. Wir wollen das nicht und bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/