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16.12.05
16:00 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Entwurf der Kormoranverordnung ist rechtlich bedenklich!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 328/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 16. Dezember 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Umwelt/ Kormoranverordnung



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand: Entwurf der Kormoranverordnung ist rechtlich bedenklich!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Kormoranverordnung) erklärte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Günther Hildebrand:
„In Vorbereitung auf die heutige Debatte stellte ich mir gleich mehrere Fragen:
- Wozu eigentlich eine Kormoranverordnung? - Wozu eine Verordnung zur Bestandsregulierung einer einzelnen Tierart? - Warum wird dies nicht mit entsprechenden oder ähnlichen Bestandsregulierungsverordnungen wie beispielsweise der Jagdverordnung zusammen geregelt? - Warum hat unser Entbürokratisierungsstaatssekretär diese nicht verhindert?
Herr Schlie, wo waren Sie? Dann aber musste ich feststellen, dass Herr Schlie völlig schuldlos ist. Schuld ist die EU, die auf der einen Seite den Kormoran aus dem Anhang I der zu schützenden Tierarten nach der Vogelschutzrichtlinie herausgenommen hat, ohne sie dem Anhang II, den jagdbaren Tierarten, zuzuordnen.
Daher brauchen wir für den Kormoran eine einzelne Verordnung. Durch diese Einzelverordnung wird der Kormoran jagdbar.
Es ist also im Ergebnis so, dass eine Tierart gejagt, dies aber nicht in der Jagdverordnung geregelt werden darf. Systematisch völliger Quatsch. Brüssel hat wieder einmal zugeschlagen.
Bei den Kormoranen ist es hier im Landtag seit Jahren dasselbe Spiel. Die einen möchten die Teichfischer vor dem Vielfraß Kormoran schützen und die anderen sehen in der Möglichkeit des Abschusses gleich den Bestand der

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Tierart in ganz Schleswig-Holstein gefährdet. Wie so meist liegt die richtige Antwort irgendwo dazwischen.
Der Landwirtschaftsminister hat allerdings ein Problem. Zu recht bekommt er von den Gegnern seiner Verordnung immer vorgehalten, dass es seit dem Jahr 2001 keine quantitativen Angaben über die tatsächlichen Schäden für die Fischwirtschaft durch eine Landesregierung mehr gegeben hat. Vor einer solchen Verordnung hätte aus unserer Sicht der tatsächliche Sachverhalt geklärt und eine entsprechende Erhebung stattgefunden haben müssen.
Es wäre aus unserer Sicht nicht schwer gewesen konkret nachzuweisen, dass Teichfischer zum Teil erhebliche Fraßschäden durch Kormorane erleiden. So liegt uns eine Berechnung der Landwirtschaftskammer vor, nach der beispielsweise im Plöner See im Jahr 1982 zwei Tonnen Fisch durch Kormorane verspeist wurden, im Jahr 1994 waren dies bereits über 10 Tonnen und in 2004 über 13 Tonnen Fisch.
Das sind schon spürbare Mengen an Fisch, auch wenn die Kormorane sich nicht primär von den Fischarten ernähren, die für die Fischerei interessant sind, so fehlen diese Arten dann aber in der Nahrungskette für der verwertbaren Fische. Insgesamt rechnet auch das Land mit einer jährlichen Fischentnahme aus Binnengewässern von mindestens 400 Tonnen allein durch Kormorane. Dies allerdings gilt es konkret zu belegen.
Kommen wir aber zum konkreten Inhalt der im Entwurf vorliegenden Verordnung, die es zwar noch nicht gibt, die aber schon jeder kennt. Sie regelt, wo in welchen Monaten zu welcher Tageszeit Kormorane abgeschossen werden dürfen. Die Verordnung fußt auf Paragraph 43 Absatz 8 des Bundesnaturschutzgesetzes, der besagt, dass auch die Bejagung besonders geschützter Tierarten, wie den Kormoran ausnahmsweise zugelassen wird, wenn dies zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist.
Und genau hier liegt der Knackpunkt. Eine solche Ausnahme muss „erforderlich“ sein. Das bedeutet bei den Juristen, sie ist nur dann zulässig, wenn es keine anderen in gleicher Weise geeigneten milderen Mittel gibt, die Schäden entsprechend abzuwenden, beispielsweise durch Vergrämungsmaßnahmen oder Bestandsregulierungsmaßnahmen, die von einer Tötung der Kormorane absehen – ich erwähne hier nur einmal die sogenannten Gipseier für die Nester der Vögel oder aber die Nestzerstörung. Es gilt das Prinzip des sogenannten geringstmöglichen Eingriffs.
Der Verordnungsentwurf geht allerdings einen anderen Weg. Er erlaubt das Bejagen von Kormoranen grundsätzlich zur Abwehr entsprechender Schäden, ohne, dass vorher andere Maßnahmen geprüft werden müssen und geht damit über die engen Grenzen des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus. Wenn aber so ein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegt, nämlich dem Bundesnaturschutzgesetz, dann ist diese Verordnung rechtswidrig.
Selbst wenn wir also, zumindest mehrheitlich, dem Minister auf seinem Kurs grundsätzlich zustimmen, so bleibt doch eine rechtswidrige Verordnung für uns unakzeptabel.
Nun zu unserem Antrag. Er beschreibt unsere rechtlichen Bedenken. Im Antrag der Grünen ist vom Verzicht auf „eine“ Kormoranverordnung die Rede. Das ist uns zu undifferenziert. Bei Verzicht auf irgendeine wie auch immer künftig geartete Kormoranverordnung kann es sich um eine Verordnung handeln, die sowohl die verstärkte Bejagung als auch den stärkere Schutz des Kormorans zum Ziel haben kann. Insofern ist dieser Antrag nicht zielführend, ganz gleich aus welcher Perspektive.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/