Monika Heinold zum Weihnachtsgeld für Pflegebedürftige
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort. Claudia Jacob Landeshaus TOP 24 – Weihnachtsgeld für Pflegebedürftige Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel in stationären Einrichtungen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de Nr. 402.05 / 16.12.2005Nach heftiger Kritik lobt nun auch die CDU die SozialministerinDie große Koalition in Schleswig-Holstein ist auch heute, ein halbes Jahr nach der Regie- rungsbildung, völlig überfordert, wenn es um kurzfristiges Krisenmanagement geht.Die Sozialministerin macht finanzrelevante Zusagen ohne Abstimmung mit dem Finanz- minister. Der Finanzminister „hängt unter der Decke“ – bildlich zu sehen wie ein Weih- nachtsengel – und fordert die Ministerin sicherheitshalber gleich öffentlich zum Sparen an anderer Stelle auf.Die sozialpolitischen Sprecher von CDU und SPD formulieren einen Landtagsantrag, der so unspezifisch ist, dass die Sozialministerin in jedem Fall gelobt wird - ob sie nun finan- ziell für die Kommunen einspringt oder nicht.Und der finanzpolitische Sprecher der CDU kritisiert die Sozialministerin in einer Deut- lichkeit und Heftigkeit, wie es selbst die Opposition nur im Ausnahmefall gemacht hätte.Und dennoch: Wir freuen uns, dass es nun eine Lösung gibt, die sicherstellt, dass alle pflegebedürftigen EmpfängerInnen von Sozialleistungen in stationären Einrichtungen auch in diesem Jahr 34 Euro Weihnachtsgeld erhalten!Dies ist richtig, denn diese Menschen haben nicht die Möglichkeit, im Laufe des Jahres Geld für Weihnachten zurückzulegen, da außer einem geringen Barbetrag alle Leistun- gen zur Finanzierung des Einrichtungsaufenthaltes verwandt werden.Der Bundestag hat an dieser Stelle im SGB XII einen Fehler gemacht.1/2 Erstaunlich ist dennoch, dass allein die Umsetzung eines vor 12 Monaten beschlossenen Gesetzes einen derartigen „Überraschungseffekt“ auslöst. Erst als die Problemsituation durch die Presse öffentlich gemacht worden ist, hat sich die Landesregierung zum Han- deln veranlasst gesehen.Die Landesregierung war auf diese Auseinandersetzung nicht vorbereitet. Die Zeit reich- te nicht, um die Kommunen von einer gemeinsamen Finanzverantwortung zu überzeu- gen. Das ist bitter für die Landeskasse. Es ist eine Belastung für den Landeshaushalt, die bei rechtzeitigen Verhandlungen mit den Kommunen vielleicht vermeidbar gewesen wä- re.Ich kann gut verstehen, dass der finanzpolitische Sprecher der CDU sauer ist, wenn die Sozialministerin wenige Tage nach den Haushaltsverhandlungen unabgesprochen weite- re 300.000 Euro freiwillige Leistung als Geschenk an die Kommunen zusagt.Mit unserem heutigen Änderungsantrag bringen wir die Erwartung zum Ausdruck, dass die Landesregierung verlässliche und belastbare Zahlen über Höhe und Finanzierung der Weihnachtsbeihilfe liefert. Der Finanzausschuss hat bislang nur in einem Punkt Klarheit gebracht: Die bisherigen Zahlen der Landesregierung über die Anzahl der Anspruchsbe- rechtigten waren falsch!Außerdem beantragen wir, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr eine Bundes- ratsinitiative zur Änderung des SGB XII auf den Weg bringt.Die vagen Formulierungen im Antrag von CDU und SPD helfen uns nicht weiter. Der Landtag muss Nägel mit Köpfen machen, damit die betroffenen Menschen im nächsten Jahr schon früh Klarheit darüber haben, welche Leistung ihnen zustehen.Und damit die Weihnachtsbeihilfe in diesem Jahr pünktlich ausgezahlt wird, müssen die Kommunen jetzt umgehend die Mittel des Landes abrufen. ***