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14.12.05
15:47 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zum Verwaltungsstrukturreformgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 316/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 14. Dezember 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Kommunales/ Verwaltungsstrukturreform



www.fdp-sh.de Günther Hildebrand zum Verwaltungsstrukturreformgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Erstes Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen) erklärte der komunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Das erste Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen spricht es schon in seinem Titel an: Hier handelt es sich nicht um ein Gesetz, das die Pläne der Landesregierung zur Verwaltungsstruktur abschließend regelt, sondern vielmehr um den Einstieg in den entsprechenden Prozess. Weitere Gesetze werden folgen.
Wir als FDP hätten uns einen anderen Einstieg gewünscht, nämlich, dass heute der Entbürokratisierungsstaatssekretär Schlie einen Gesetzentwurf zur künftigen Aufgabenstruktur des Landes und der Kommunen vorgelegt hätte, als Voraussetzung für die neue Struktur der Verwaltungen.
Denn genau darum geht es. Das Land muss zuerst entscheiden, welche Aufgaben von staatlicher Seite überhaupt noch erfüllt werden sollen, welche Aufgaben mit welchen Standards versehen werden und erst dann, bei welcher Gebietskörperschaft oder staatlichen Ebene die Aufgabe am besten erfüllt werden kann.
Was heute hier verabschiedet wird ist aber der Einstieg in neue Verwaltungsstrukturen, ohne zu wissen, für welche Aufgabenbereiche diese vorgehalten werden sollen. Das ist bedauerlich.
Offensichtlich ist es so, dass der Entbürokratisierungsstaatssekretär dem vom Innenminister vorgelegten Tempo nicht folgen kann. So wird leider das Pferd wieder einmal von hinten aufgezäumt.
So haben Sie, lieber Herr Schlie, es wenigstens auf vielen Diskussionen in den letzten Jahren immer wieder beschrieben.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Es sei denn, Sie sind mit Ihrer Arbeit bereits fertig, haben es der Öffentlichkeit und uns bisher vorenthalten und nur dem Innenminister mitgeteilt.
Nun haben Sie zwar z. B. mit dem Landesumweltminister erst kürzlich eine nach den absoluten Zahlen umfangreiche Erlassbereinigung vorgenommen. Dabei handelte es sich allerdings um Vorschriften, die in der täglichen Verwaltungsarbeit wenig bis gar keine praktische Tätigkeit mehr auslösen. So eine Erlassbereinigung ist wichtig, reicht aber bei weitem nicht aus und beschränkt sich zudem lediglich auf den Umweltbereich.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht erstmalig vor, dass Ämter und Verwaltungen im Regelfall für mindestens eine Region mit 8000 Einwohnern zuständig sein sollen.
Er sieht weiterhin vor, dass die Einwohnergrenze für die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter von 10.000 auf 15.000 Einwohner angehoben wird.
Außerdem regelt der Gesetzentwurf
- den Wegfall von Genehmigungserfordernissen im kommunalen Haushaltsrecht, - die Durchführung von Wahlen hauptamtlicher Bürgermeister, - die Bestellung der leitenden Verwaltungsbeamten und - dass die Einführung einer hauptamtlichen Amtsverwaltung der Zustimmung des Innenministeriums bedarf.
Nun zu den Gleichstellungsbeauftragten.
Es ist schon aus rein gesetzestechnischer Sicht interessant, dass dieser Gesetzentwurf inhaltlich nicht mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus dem Sommer dieses Jahres übereinstimmt.
So regelt dieses Gesetz, dass zwar die Ämter nach in Kraft treten des Gesetzes erst ab einer Einwohnerzahl von 15.000 Einwohnern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen müssen, bei den Verwaltungsgemeinschaften hat es die Landesregierung aber bei der alten Grenze von 10.000 Einwohner belassen, nachzulesen im § 22 Absatz 4 der Amtsordnung. Ist das so beabsichtigt, und wenn ja, warum Herr Minister?
Der Gemeindetag lässt sich hierzu wie folgt ein: „Die von der Landesregierung behaupteten und von allen erwünschten Einsparungen durch Verwaltungszusammenschlüsse würden durch die neu entstehende Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter in vielen Fällen konter kariert werden.“
Lassen wir den Kommunen doch freie Hand bei der Entscheidung, ob eine Gleichstellungsbeauftragte haupt- oder ehrenamtlich tätig sein soll.
Ich komme zum nächsten Bereich: dem Wegfall von Genehmigungspflichten im kommunalen Haushaltsrecht. Es soll die Genehmigungspflicht der Kommunalaufsicht zur zulässigen Höhe der Kassenkredite, der Übernahme von Bürgschaften und zu den Verpflichtungsermächtigungen wegfallen.
Auch der Gemeindetag begrüßt die vorgesehene Regelung, die wir allerdings etwas kritischer sehen. Sicherlich ist dies ein Beitrag zur Deregulierung, Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 gleichzeitig sehen wir aber die Gefahr, dass sich notleidende Kommunen, - die Zahl steigt bedauerlicher Weise rapide an -, über zu hohe Kassenkredite in eine noch höhere Verschuldung begeben.
Die Landesregierung hat hier aber eine Verantwortung wahr zu nehmen und darf sich nicht aus selbiger stehlen, nach dem Motto: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.
Ob dies so gewollt ist, muss wirklich noch einmal geklärt werden. Problemlösend ist es jedenfalls nicht.
Die Kassenkredite der schleswig-holsteinischen Kommunen sind nämlich wegen deren Finanznot in den Jahren 2000 - 2004 von 62 auf 473 Mio. Euro angestiegen. In immer stärkeren Umfang können die laufenden Ausgaben nur noch auf Pump finanziert werden.
Überhaupt die Finanzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass eine Finanzierung der staatlichen und der Selbstverwaltungsaufgaben voneinander getrennt werden müssen. Es kann nicht sein, dass Kreise zu etwa 80 - 90 % mit Landesaufgaben beschäftigt sind und sich diese Arbeit über die Kreisumlage finanzieren lassen. So weit ist es schon gekommen, die Gemeinden finanzieren die Durchführung staatlicher Aufgaben.
Ich hoffe, dass Herr Schlie, wenn er dann irgendwann sein Aufgabenübertragungspaket präsentiert, auch einen konkreten Finanzierungsvorschlag unterbreitet, der vieles wieder gerade rückt.
Ich komme aber zurück zum Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf regelt die künftige Struktur der Ämter. Sie müssen sich nicht an Kreisgrenzen orientieren, das Gebiet eines Amtes kann sich also über mehrere Kreise erstrecken. Ihre Regelgröße liegt bei 8.000 Einwohnern, für hauptamtlich verwaltete Ämter ist es allerdings die Mindestgröße.
Die Einführung hauptamtlicher Amtsverwaltungen bedarf aber der Genehmigung des Innenministeriums. Und da wird es interessant.
Durch diesen Genehmigungsvorbehalt kann das Innenministerium künftig die angeblich bis Ende 2006 freiwilligen Ämterfusionen so steuern, wie es ihm beliebt.
Passt eine freiwillig angestrebte Fusion nicht ins Konzept, oder droht eine Verwaltungseinheit links oder rechts liegen zu bleiben, gilt der Wille vor Ort nicht mehr.
Dann gibt es ein Veto, es wird zwangsfusioniert oder besser, zwangsbeglückt. Ehrlicher wäre es vom Innenminister, wenn er einmal die Hosen runter ließe, in dem er die Pläne aus der Schublade holte und den Kommunen mitteilte, wie sich seiner Meinung nach die Verwaltungseinheiten zukünftig darstellen sollten.
Und der Städteverband legt in zutreffender Weise gleich nach. Er moniert zu recht, dass die Änderungsbestimmungen zur Amtsordnung für die Zukunftsgestaltung wesentliche Informationen nicht enthalten, um bereits in der Freiwilligkeitsphase den Städten eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Verwaltungsstruktur an die Hand zu geben. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4
Ich habe bei alledem folgendes Bild.
1. Die kreisübergreifende Ämterbildung ist nichts anderes als die schleichende Ankündigung der Einführung von Großkreisen und 2. das Innenministerium wird nur diejenigen Amtsfusionen genehmigen, die den Vorstellungen des Ministeriums entsprechen. Das aber hat mit Freiwilligkeit bei den Ämterzusammenschlüssen, die ja offiziell bis 2007 garantiert wird, nichts mehr zu tun.
Das ist aber noch nicht alles. Der Gesetzentwurf regelt ebenso, dass die Durchführung der Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 8.000 Einwohnern bis zum 31.10.2007 unter das Zustimmungserfordernis des Innenministeriums fällt.
Dies jedoch hat der Gemeindetag als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Er erweist darauf, dass die Gemeindeordnung grundsätzlich die Wahl der Bürgermeister den Bürgerinnen und Bürgern verbrieft ist. Hierzu gibt es nur einen eng bemessenen Spielraum. So muss z. B. für den Fall des plötzlichen Ausscheidens eines Bürgermeisters aus dem Amt innerhalb eines halben Jahres eine Neuwahl durchgeführt werden.
Eine Aussetzung der Wahlrechte der Bürger für einen vom Gesetz vorgesehenen Zeitraum bis Ende 2007 ist rechtlich zumindest zweifelhaft. Dieses ist auch bei den Ausschussberatungen zu klären.
Insgesamt besteht zu diesem Gesetzentwurf noch ein hoher Nachfrage- und Klärungsbedarf im Ausschuss. Sicherlich werden auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung die eine oder andere Änderung nach sich ziehen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/