Astrid Höfs zu TOP 9: Gutes frühkindliches Bildungsangebot für alle Kinder
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 14.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 9 – Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkungsrechte von Elternvertretungen in Kindertagesstät- ten / Weiterentwicklung des Kindertagesstättengesetzes (Drucksachen 16/336, 16/458 und 16/404)Astrid Höfs:Gutes frühkindliches Bildungsangebot für alle Kinder„Die kompetente Mitarbeit der Landeselternvertretung wird von uns sehr geschätzt“, so Astrid Höfs in ihrem Redebeitrag, deshalb würden die Rechte der Elternvertretungen nun im Kita-Gesetz verankert. Die Leitlinien zur Konkretisierung des Bildungsauftra- ges, die jetzt in das Kindertagesstättengesetz aufgenommen werden, hätten sich in der Erprobung bewährt, so die Politikerin. Sie weist Kritik an der Festschreibung der – freiwilligen – Landesmittel zurück – im Kita-Bereich werde, im Gegensatz zu vielen an- deren Bereichen, nicht gespartDie Rede im Wortlaut: Seit Wochen diskutieren wir in den Arbeitskreisen, den Ausschüssen, in verschiede- nen öffentlichen Veranstaltungen und Gesprächen die Weiterentwicklung des Kinder- tagesstättengesetzes. Vor Ort sind in verschiedenen Regionen unterschiedliche Ände- rungen hinsichtlich der Finanzierung von Kitas in den Kommunen und auch populisti- sche Äußerungen von Verbänden und Parteien in der Presse zu lesen. Diese haben aber nur dazu geführt, Eltern zu verunsichern. Das ist meiner Ansicht nach das schlechteste, was geschehen darf. Und so hoffe ich, dass nach unserer Beratung die- ser Änderung des Kita-Gesetzes wieder sachlich am Thema gearbeitet werden kann. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Denn die Weiterentwicklung der Arbeit in den Kindertagesstätten wird mit Sicherheit immer wieder erneut zu diskutieren sein.Seit längerer Zeit ist die Landeselternvertretung (LEV) in Schleswig-Holstein aktiv. Die erste Landeselternvertretung wurde 2003 gegründet, eine wirklich aktive Gruppe, die sehr engagiert am Thema mitarbeitet und sich für die Sache der Kinder einbringt. Die- se kompetente Mitarbeit der Landeselternvertretung wird von uns sehr geschätzt. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle den Landesvorsitzenden, Herrn Kulp, hier im Haus begrüßen. Herr Kulp und sein Vorgänger, Herr Weiner, haben auch die Beratungen im Plenarsaal fast immer begleitet. Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.Die LEV wird jetzt im Kindertagesstättengesetz abgesichert, ebenso auch die Eltern- vertretungen in den Kreisen und kreisfreien Städten. Inzwischen haben sich auch in al- len Kreisen Elternvertretungen gebildet, und ich freue mich immer, wenn Elternvertre- ter auch an Gesprächen teilnehmen, wenn ich vor Ort eine Kindertagesstätte besuche. Es ist dann noch deutlicher zu spüren, welche Akzeptanz die Einrichtung und die dor- tige Arbeit genießt. Wir begrüßen es, dass Eltern sich für die Interessen der Kinder einsetzen, sich einbringen für diese so wichtige Arbeit, diese bedeutende Grundlagen- arbeit für ihre Kinder.Wenn Kinder frühzeitig gut begleitet werden, erhöhen sich in jedem Falle ihre Chancen auf ihrem späteren Bildungsweg. Das sozialdemokratische Bildungsverständnis setzt nicht erst in der Schule an, sondern bezieht ausdrücklich schon den frühkindlichen Be- reich ein. Dieser muss qualitativ gut ausgestattet sein. Jedes Kind muss in seinen sprachlichen und sozialen Kompetenzen optimal auf den Schulbesuch vorbreitet wer- den. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten zu konkretisieren - wie ich auch schon in früheren Diskussionen angemerkt habe. Wir ha- -3-ben ihn ja bereits, den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten, seit 1992. Und viele Kindertagesstätten erfüllen den Bildungsauftrag auch bereits in wirklich guter Qualität.Und wir möchten, dass alle Kinder in Schleswig-Holstein diese Chancen haben, näm- lich ein gutes frühkindliches Bildungsangebot in ihrer Kindertagesstätte, damit auch sie in Kürze einen erfolgreichen Start in die Grundschule haben. Und auch die Eltern kön- nen erwarten, dass ihre Kinder eine professionelle Betreuung in der Kita erhalten.Die vorliegenden Leitlinien, die jetzt in das Kindertagesstättengesetz aufgenommen werden, haben sich in der Erprobung bewährt. Dies hört man jedenfalls bei den ver- schiedensten Gesprächen mit Fachleuten vor Ort. Daran gibt es nichts auszusetzen. Es ist allen Beteiligten klar, dass diese Konkretisierung des Bildungsauftrages eine notwendige Konsequenz aus der bisherigen Arbeit mit den Kindern ist. Der Bildungs- auftrag muss konkretisiert werden, damit wirklich alle Kinder in den Genuss der Förde- rung kommen.Das Fachministerium hat ja auch bereits zu den speziellen Themen Handreichungen herausgegeben und Fortbildungen angeboten, die auch gerne angenommen werden. Das heißt auch, diese konkrete Arbeit ist bereits angelaufen und wir möchten, dass sie weiterentwickelt wird. Eine neue, andere Arbeitsweise ist im Übrigen für viele Men- schen immer eine Herausforderung und Bereicherung. Dieses sehe ich auch so für die Kindertagesstätten.Eine logische Konsequenz ist die Zusammenarbeit der Kindertagesstätten mit den Grundschulen. Auch dies gehört bereits für viele Einrichtungen zum Alltag. Der Über- gang von der Kita in die Grundschule muss für die Kinder ohne Schwierigkeiten ablau- fen. Es herrscht noch Unsicherheit bei den Beteiligten, wie die Vereinbarungen ausse- hen sollen. Hier möchte ich erwähnen, dass es selbstverständlich ist, dass die Auffor- -4-derung zur Vereinbarung sich an Kindertagesstätten und Grundschulen richtet, und nicht - wie immer noch in einigen Bereichen vermutet - nur an die Kita.Auch die 2004 vom Fachministerium herausgegebenen Empfehlungen zur Zusam- menarbeit von Kindertagestätten und Grundschulen werden bereits umgesetzt. Und es ist nur konsequent, diese Aufgabe jetzt in das Kindertagesstättengesetz aufzunehmen, will man die Schuleingangsvoraussetzungen für die Kinder verbessern.Propst Matthias Bohl, der Vorsitzende des Verbandes der Evangelischen Kinderta- geseinrichtungen, spricht in seiner Pressemitteilung in dieser Woche von „einer schö- nen Bescherung für die Kindertageseinrichtungen“ und dass der Eindruck erweckt wird, die Regierungsparteien würden das Gesetz lieber durchwinken als es ernsthaft auf seine Tauglichkeit hin zu prüfen. Kann er dies überhaupt beurteilen? Einerseits ist diese Äußerung ziemlich dreist, wenn man bedenkt, wie häufig wir uns mit dieser Thematik in diesem Verfahren befasst haben.Aber eine schöne Bescherung sind die Fördermittel für die Kindertagesstätten in jedem Falle, denn sie werden im Gegensatz zu anderen Haushaltsmitteln nicht gekürzt! Weiß Propst Bohl – und das gilt auch für alle anderen Kritiker, die ständig mehr Mittel for- dern - gar nicht, was das bedeutet? In allen anderen Bereichen müssen Kürzungen hingenommen werden. Und da ist es schon eine besondere Leistung, ohne Kürzungen weiter arbeiten zu können. Der Kitabereich ist von Kürzungen ausgenommen, da die- ser Bereich der Landesregierung und dem Landtag besonders wichtig ist.Weiter wird moniert, dass dieser Betrag festgeschrieben werden soll. Das wünschen sich viele andere Einrichtungen, um auch zuverlässig planen zu können. Und dann will ich noch darauf hinweisen, dass dieser Förderbetrag ein freiwilliger Betrag des Landes Schleswig-Holstein ist. Das heißt, dieser Betrag ist kein Pflichtbeitrag und muss gar nicht bereitgestellt werden. Wir wollen den Förderbeitrag aber trotz zurückgehender -5-Kinderzahlen bereitstellen und in seiner bisherigen Höhe von 60 Mio Euro erhalten Und zu wissen, dieser Betrag fließt auch in den Folgejahren, ist wirklich „eine schöne Bescherung für die Kindertageseinrichtungen“.Den noch vorgelegten Antrag der Grünen finden wir überflüssig. Deshalb lehnen wir ihn ab und stimmen dem Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinderta- geseinrichtungen zu, wie es bereits der Bildungsausschuss beschlossen hat.