Flüchtlingsbeauftragter bedauert Absage an Altfallregelung
175/2005 Kiel, 9. Dezember 2005Flüchtlingsbeauftragter bedauert Absage an AltfallregelungKiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs- fragen des Landes Schleswig-Holstein, Wulf Jöhnk, bedauert, dass sich die Innenministerkonferenz in Karlsruhe am heutigen Freitag nicht auf eine Altfallregelung verständigen konnte.Eine von dem Beauftragten und etlichen Nichtregierungsorganisationen seit langer Zeit geforderte Bleiberechtsregelung sollte den langjährig geduldeten Menschen, für die Deutschland zu zweiten Heimat geworden ist, und die nicht abgeschoben werden oder ausreisen können, helfen, ein geregeltes Leben zu führen.„Viele dieser Menschen leben seit vielen Jahren in einer rechtlichen Grauzone, aus- reisen können sie nicht, haben andererseits aber auch keine Perspektive auf ein Leben in Deutschland. Gerade für Kinder ist dies“, so Jöhnk, „ein bitterer Zustand. Die Eltern haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, die Jugendlichen kaum einen Zugang zur Berufsausbildung.“„Da durch das vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz die unerfreulichen so genannten Kettenduldungen nicht abgeschafft wurden, wurden große Hoffnungen in eine durch die Innenministerkonferenz beschlossene Altfall- regelung gesetzt und nun enttäuscht“, so der Ausländerbeauftragte Jöhnk.