Heiner Garg: FDP will bei der Eingliederungshilfe Behandlung der Menschen nach Kassenlage verhindern
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Nr. 308/2005 Günther Hildebrand, MdLKiel, Mittwoch, 7. Dezember 2005Soziales/Menschen mit Behinderung www.fdp-sh.de Heiner Garg: FDP will bei der Eingliederungshilfe Behandlung der Menschen nach Kassenlage verhindern Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, hat heute einen Änderungsantrag seiner Fraktion zum Haushalts- strukturgesetz in die zuständigen Ausschüsse eingebracht.Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung birgt die Gefahr, dass die Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, in der Zukunft nicht mehr landesweit gleich behandelt werden“.Deshalb bestehe seine Fraktion darauf, dass die nach dem Gesetz auszuhandelnden Richtlinien landesweit allgemeinverbindlich gelten müssten. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die so festgelegten Mindeststandards landesweit nicht unterschritten werden dürften.Wir müssen so verhindern, dass es vor Ort zu einer Politik nach Kassenlage kommt. Im übrigen steht das Land in der Pflicht, den Kommunen dafür die ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen“, forderte Garg abschließend.AnlageAn den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Günter Neugebauer, MdLAn die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Siegrid Tenor-Alschausky, MdL– im Hause –Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Zur Sitzung des Finanzausschusses am 8. Dezember 2005, Tagesordnungspunkt 3 und zur Sitzung des Sozialausschusses am 8. Dezember 2005, Tagesordnungspunkt 1Änderungsantrag der Fraktion der FDPzum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsstrukturgesetzes zum Haushaltsjahr 2006 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der Landesregierung vom 22.11.2005 (Umdruck 16/366)Drucksache 16/180 Artikel 9 des Haushaltsgesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG -SGB XII)Artikel 9 (neu) wird wie folgt geändert:1. § 3 (neu) wird wie folgt geändert:§ 3 Absatz 1 Satz 1, 2. Halbsatz (neu) wird geändert, wie folgt: Vor dem Wort „Richtlinien“ werden die Worte „landesweit allgemeinverbindliche“ eingefügt.2. § 4 (neu) wird wie folgt geändert:a. § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Für die Durchführung der Aufgaben können die Kreise in Umsetzung der in § 3 Absatz 1 getroffenen Richtlinien und Empfehlungen eigene Richtlinien erlassen und Weisungen erteilen.b. In § 4 Absatz 1 wird nach Satz 2 ein neuer Satz 3 eingefügt: „Dabei muss gewährleistet sein, dass die in § 3 getroffenen Mindeststandards nicht unterschritten werden.“c. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.3. § 7 (neu) wird wie folgt neu gefasst:„(1) Die Träger der Sozialhilfe haben vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften sozial erfahrene Dritte zu hören. Sie haben auch sozial erfahrene Dritte vor dem Erlass eines Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu beteiligen.(2) Den Kreis der zu beteiligenden sozial erfahrenen Dritten nach Satz 1 legt der gemeinsame Ausschuss nach § 3 Absatz 2 fest.(3) Sowohl der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen als auch die oder der Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein sind in den Fällen des Absatzes 1 zu informieren.“Dr. Heiner Garg und FraktionChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/