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09.11.05
17:05 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 15: Infrastrukturprojekte transparenter, schneller und effizienter planen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 09.11.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 15 – „Infrastrukturmaßnahmen schneller umsetzen: Planungszeiten verkürzen (Drucksache 16/297)“

Bernd Schröder:

Infrastrukturprojekte transparenter, schneller und effizienter planen

Der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet an der deutschen Regulierungswut. Die planungsrechtlichen Vorarbeiten für Großprojekte dauern viel zu lange, egal, ob es sich um die Airbus-Erweiterung, den Neubau eines Autobahn-Abschnitts oder ein an- deres Infrastrukturvorhaben handelt. Es geht nicht darum, mit Gegnern solcher Maß- nahmen "kurzen Prozess" zu machen. Es muss aber möglich sein, in sehr viel kürze- ren Zeiträumen als bislang festzustellen, was rechtens ist und was nicht, und das als rechtmäßig Festgestellte dann auch sofort durchzusetzen.

In unserem Koalitionsvertrag steht folgender Satz: "Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Rechtsgrundlagen für beschleunigte Planungsverfahren in ostdeutschen Län- dern (Planungsbeschleunigungsgesetz) auch in Westdeutschland Anwendung finden". Für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) wurden Rechtsgrundlagen zur Planungsbeschleunigung geschaffen. Die Erfahrungen waren positiv.

Gegen erlassene Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Plangenehmigungen wurden in den neuen Bundesländern rund 160 Klagen und Anträge auf Anordnung der aufschie- benden Wirkung vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig gemacht. Rund 150 da- von konnten bereits mit einer durchschnittlichen Dauer der Klageverfahren von zehn Monaten und der Antragsverfahren von sieben Monaten abgeschlossen werden.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Das zeigt, wie sich die beschleunigte Planung im Osten bewährt hat. Dies schlägt sich auch nieder in deutlich kürzeren Bauzeiten für Autobahnen. Die kurze Ver- fahrensdauer war ein wesentlicher Grund für eine Fertigstellung des VDE-Projekts A 14 Halle-Magdeburg in nur zehn Jahren und des VDE-Projekts A 20 Lübeck-Stettin in- nerhalb von nur 13 Jahren.

Bundesverkehrsminister Dr. Stolpe hat im Mai dieses Jahres die Vereinfachung der Planung von Infrastrukturvorhaben in ganz Deutschland vorgestellt. Das Bundeskabi- nett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 11.5. gebilligt. Der Entwurf sieht fol- gende Veränderungen vor: • Vorarbeiten zur Vorbereitung der Baudurchführung: Künftig müssen Grundstücksei- gentümer Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Vermessungen und vorüber- gehende Markierungen auch dann dulden, wenn diese Maßnahmen nicht nur zur Vorbereitung der Planung, sondern auch zur Vorbereitung der Baudurchführung dienen. Beschleunigungseffekt: sieben bis neun Monate. • Präklusionsfrist für Vereine: Auch Vereine müssen - wie schon heute jeder betroffe- ne Bürger - fortan ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der einmonatigen Auslegungsfrist von Plänen vorbringen. Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Monate • Verzicht auf Erörterungstermine in bestimmten Fällen. Die Anhörungsbehörde kann unter bestimmten Umständen auf Erörterungstermine verzichten. Dies gilt insbe- sondere dann, wenn weder Einwendungen noch Stellungnahmen von Betroffenen oder Vereinen abgegeben wurden. Beschleunigungseffekt: 2 bis 3 Wochen. • Ermittlungserleichterungen im Fall ortsabwesender Grundeigentümer. Künftig braucht die Behörde über die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle hin- aus keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen mehr anzustellen. Beschleunigungsef- fekt: nicht generell zu beziffern, kann aber im Einzelfall erheblich sein; wichtig ist die Erhöhung der Planungssicherheit. -3-



• Verkürzung des Rechtsweges auf eine Instanz. Für besonders wichtige Infrastruk- turvorhaben soll künftig in ganz Deutschland nur das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig sein. Die Verkürzung des Instanzenweges wird für solche Projekte genutzt, die als VDE-Projekt, als Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen oder ihre seewärtige Zufahrt, als Vorhaben mit internationalem Bezug (EU-Erweiterung) oder zur Beseitigung besonders gravierender Ver- kehrsengpässe von besonderer Bedeutung sind.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss für alle Bürger nachvollziehbar sein, wie mit diesen Kriterien in der Praxis umgegangen wird. Daher wurden in den Gesetzent- wurf drei Listen aufgenommen, in denen diejenigen anstehenden Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenvorhaben aufgelistet sind, auf die die mit den Verfassungsressorts vereinbarten Kriterien zutreffen. Im Ergebnis geht es um 22 Schienenvorhaben, 60 Straßenvorhaben und sechs Wasserstraßenvorhaben. Beschleunigungseffekt: etwa 1 bis 1½ Jahre. Mit der Bündelung der einzelnen Maßnahmen können wichtige Bauvorhaben um bis zu zwei Jahre beschleunigt werden. Das ist ein großer Zeitgewinn, der allen zugute kommt.

Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die Planung von Infrastrukturprojekten transparenter, schneller und insgesamt effizienter wird. Höhere Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind schließlich auch entscheidende Krite- rien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stel- len.

Das Gesetz zur Verkehrswegebeschleunigung ist wegen der zu Ende gehenden Legis- laturperiode und der Neuwahlen nicht weiter verfolgt worden. Es geht nun darum, dass Schleswig-Holstein ein Signal setzt, damit auf Bundesebene das Gesetzge- -4-



bungsverfahren mit Hochdruck weiterbetrieben wird und das Gesetz dann im ersten Quartal des nächsten Jahres in Kraft gesetzt werden kann.