Lars Harms zu TOP 7 - Einführung von Innovationsbereichen zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren
PresseinformationKiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 7 Gesetz zur Einführung von Innovationsbereichen zur Einzelhandels- Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren Drs. 16/246Die Innenstädte stärken zu wollen, ist ein Anliegen, dass wir alle in irgendeiner Weiseunterstützen wollen. Der Weg dahin ist schwierig und er sollte auch weiterhin in derZuständigkeit der Kommunen und der dort Beteiligten liegen. Dieser Ansatz liegt demGesetzentwurf nur zum Teil zu Grunde. Zwar soll hier ein Gesetz geschaffen werden, dessenUmsetzung in die kommunale und private Hand gelegt wird, aber es ist trotzdem ein Gesetz,dass alles von oben regelt. Ich glaube nicht, dass solche Regelungen dazu beitragen, dass wir diewirtschaftliche Entwicklung stärken und dass wir flexibler werden. Eher das Gegenteil wird derFall sein – zumindest, wenn ich an die Flexibilität und den Bürokratieabbau denke.Insbesondere wenn ich den Paragrafen 5 im Gesetzesvorschlag lese, dann liest sich dieser wie einabschreckendes Beispiel in Bezug auf Bürokratie und komplizierte Regelungen. Da sollenkomplizierte Anträge gestellt werden, die von Verwaltungen überprüft werden und die dannausgelegt werden. Danach kann man dann Stellungnahmen abgeben und wiederum müssen 2diese dann berücksichtigt oder doch zumindest beachtet werden, bevor auch nur eine einzigeMaßnahme beschlossen wird. Mir persönlich ist dieses Verfahren viel zu langwierig. Aber ich binnatürlich auch kein Preuße, der ständig gesetzliche Regelungen für alles und jedes braucht.Wenn es um die Vermarktung einer Region, eines Gewerbegebietes oder eben auch einesInnenstadtbereiches geht, dann sind die privaten Unternehmer am Zug. Und das hat meinesErachtens auch immer gut geklappt, auch wenn nicht jeder immer gleich gut mitgezogen hat.Neben den allgemeinen Bedenken gibt es aber auch zu den einzelnen ParagrafenFragestellungen, die manchmal sogar erheblich gegen eine gesetzliche Regelung sprechen. ImParagrafen 3 wird nicht nur festgelegt, dass ein Innovationsbereich eingerichtet werden kannund man Maßnahmen ergreifen soll, sondern vor allem auch, dass eine Zwangsabgabe für dieseMaßnahmen gezahlt werden soll. Diese Abgabe soll nach Paragraf 7 von denGrundstückseigentümern bezahlt werden. Dabei ist es egal, ob diese einen Nutzen von denMaßnahmen haben oder nicht. Das ist definitiv nicht in Ordnung. Schon jetzt kann man inFremdenverkehrsorten eine Fremdenverkehrsabgabe erheben, die zumindest an den jeweiligenwirtschaftlichen Vorteil aus dem Fremdenverkehr gekoppelt wird. Und selbst das ist umstritten.Aber eine Zwangsabgabe, wie hier vorgeschlagen, würde sicherlich von kaum einem akzeptiertwerden. Schon gar nicht, wenn wie in § 7 festgelegt, der Aufgabenträger sogar Gewinneeinstreichen soll, die auch aus der Zwangsabgabe finanziert werden.Auch, dass der jeweilige Aufgabenträger Mitglied der IHKs sein muss oder sich ihrer Aufsichtunterwerfen muss, ist eigentlich nicht einzusehen. Die Maßnahmen, die jetzt inWerbegemeinschaften und ähnlichem laufen, unterliegen auch nicht dieser Aufsicht. Ich sehe indieser Bestimmung auch wieder nur eine unnötige Bürokratisierung und eine formelle Stärkungder IHKs, der wir kritisch gegenüberstehen. Auch für die IHKs besteht eine Pflichtmitgliedschaft.Eigentlich sollten deren Aufgaben auf freiwilliger Basis für ihre Mitglieder erfüllt werden. Wennsie gut erfüllt werden, würde man so auch Mitglied werden wollen. Wer aber jetzt eine 3Pflichtinstitution mit einer ausschließlichen Kompetenz, wie hier im Gesetz, ausstattet,zementiert das dieses System nur. Wir lehnen das ab.Schwer tun wir uns auch mit dem Absatz 4 im Paragrafen 5, wo es um Datenaustausch zwischendem Finanzamt und Aufgabenträger geht. Ich möchte nicht, dass Daten über Grundstücke, derenEinheitswerte und deren Eigentümer einfach vom Finanzamt an einen möglicherweise von einerIHK beauftragten privaten Dritten übermittelt werden. Private gehen Eigentumsverhältnisse undder Wert von Grundstücken nichts an. Zumindest hätte ich mir gewünscht, dass dann eineEinverständniserklärung der Betroffenen verpflichtend gewesen wäre. Und selbst dann hätte ichimmer noch starke Bauchschmerzen mit einer solchen Regelung, da hier sensible persönlicheDaten hin- und hergeschoben werden, ohne das ein zwingender Grund hierfür vorliegen würde.Es mag sein, dass unsere Einstellung hierzu sehr puristisch ist, aber nur damit wir einInnenstadtquartier besser vermarkten können und hier für Attraktivität im Sinne vonWirtschaftlichkeit sorgen, darf man Datenschutzaspekte nicht vernachlässigen. Zumal es hierfürauch andere Umsetzungsmöglichkeiten gibt, die den gleichen Effekt hätten – das zeigen jagerade die vielen erfolgreichen Werbegemeinschaften und kommunalen Vermarktungsträger.Wir haben große Sympathie für das Anliegen, das mit diesem Gesetzesvorschlag angegangenwerden soll. Wir sind aber in vielen Bereichen skeptisch, dass der Weg, der hier eingeschlagenwerden soll, wirklich der richtige ist. Wir sollten lieber versuchen, den bestehenden Akteuren sowenige Steine in den Weg zu legen wie möglich. Und dann sind wir sehr schnell bei denLadenöffnungszeiten, der Sperrstunde, ordnungsrechtlichen Regelungen für Veranstaltungenoder auch bei Auflagen, die in so manchem Bauamt ersonnen werden. Ich glaube wenigerRegulierung ist hier mehr und diesen Weg sollten wir lieber beschreiten.