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29.09.05
11:16 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zum Beamtenrecht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 10 – Gesetz zur Änderung des Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Landesbeamtengesetzes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0178/28 49 591 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 267.05 / 29.09.2005

Anpassung des Beamtenrechts ist gut, modernes öffentliches Dienstrecht wäre besser
Von den Oppositionsführern in diesem Hause wird traditionell, schon fast rituell, die For- derung nach Personalverbesserungen im Bereich der Polizei gestellt: Auflösung des Be- förderungsstaus, Einführung der zweigeteilten Laufbahn und verbindlicher Aufstiegsmög- lichkeiten. Das hat in der letzten Sitzung die FDP übernommen, in den Jahren ihrer Op- position wurde der Part gern von der CDU gespielt. Es erstaunt nicht wirklich, dass da- von heute in der Regierungsverantwortung nicht mehr viel übrig geblieben ist. Erstaunlich ist vielleicht selbst für hartgesottene Abgeordnete, mit welcher Selbstverständlichkeit das Fähnchen in den neuen Wind gehängt wird.
Es ist erfreulich, dass der Innenminister die Tradition der rot-grünen Regierungen fort- setzt und sich dem Anliegen der Polizeibeamten hinsichtlich der Beförderungen öffnet. Es kann aber nicht die Rede von dem im Koalitionsvertrag versprochenen „zukunftsfähi- gen Personalkonzept“ für die Polizei sein. Da wird ein bisschen Geld innerhalb der Poli- zei umverteilt – immerhin von oben nach unten – mehr nicht. Zukunftsfähige Personalpo- litik sieht anders aus!
Gerade der Beförderungsstau, der mit der hier vorliegenden Kürzung der Heilfürsorge fi- nanziert werden soll, offenbart besonders deutlich die Schwächen des heutigen Beam- tenrechts. Es kann nicht sein, dass ich einen Staatsbediensteten befördern muss, damit er nach zwanzig Jahren mal eine seiner Tätigkeit angemessene Bezahlung bekommt. Es ist auch nicht einzusehen, warum das Einkommen – bei gleicher Tätigkeit – mit zuneh- mendem Alter und Dienstalter ständig steigt. Wenn schon das Alter entscheiden sollte, bräuchten ja eher jüngere Beamtinnen und Beamte in der Familiengründungsphase ein höheres Einkommen.
1/2 Aber weder die Familienfinanzierung noch die Honorierung des Älterwerdens ist Aufgabe des Staats in seiner Arbeitgeberfunktion. Es ist nicht einzusehen, warum Kinder von öf- fentlich beschäftigten via Ortszuschlag mehr staatliche Förderung erfahren, als Kinder von privatwirtschaftlich Beschäftigten.
Die Antwort auf die Probleme des öffentlichen Dienstes ist aber nicht die Beteiligung der Beamtinnen und Beamten an der privatärztlichen Versorgung, um damit ihre eigenen Be- förderungen zu finanzieren. Die Antwort ist auch nicht der Umstieg von der dreigeteilten in die zweigeteilte Laufbahn, sondern die Aufgabe des Laufbahnprinzips. Wir müssen den öffentlichen Dienst endlich zu einem Vergütungssystem führen, das sich ausschließ- lich an der konkret ausgeübten Tätigkeit und der persönlichen Leistung bemisst, und das in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden ist. Die Familienförderung ist hiervon unabhängig zu gestalten.
Dazu gehört allerdings der Mut, Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes grundlegend neu zu fassen, und die althergebrachten Grundsätze endlich über Bord zu werfen, wie es uns in der Föderalismuskommission schon fast gelungen war. Nur so können wir den Staats- dampfer auf Kurs halten, bevor ihn die Pensionslasten zum Kentern bringen.
Die Beteiligung der Polizei an der Heilfürsorge ist eine Erste-Hilfe-Maßnahme. Am Diens- tag hat es hierfür Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht gegeben: Die Kürzung von Leistungen an Beamte steht nicht per se im Widerspruch zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Wir werden mit dieser Erste-Hilfe-Maßnahme a- ber nicht verhindern können, dass das Beamtenwesen, so wie es ist, langfristig nicht mehr finanzierbar ist.


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