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29.09.05
10:56 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung der Landesbeamtengesetzes

Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Drs. 16/255


Auf einer Pressekonferenz hat der Innenminister der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass mit der
geplanten Gesetzesänderung jährlich rund zwei Millionen Euro Einnahmen für den
Landeshaushalt zu erwarten sind. Ich hätte mir daher gewünscht, dass der zu erwartenden
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auch der Vorlage zu entnehmen gewesen wäre. Man
mag diesen Kritikpunkt als Formalie abtun, aber die Senkung der Kosten ist bei dem
vorliegenden Gesetzentwurf der springende Punkt, deshalb legt die Landesregierung doch
die Novelle vor.


Inhaltlich hätte ich der schwarz-roten Regierung etwas mehr Entschlossenheit gewünscht.
Inwieweit es sich hier um eine Maßnahme zur Kostendämpfung handelt, wie es lapidar im
Entwurf heißt, muss sich erst noch zeigen. Es ist zunächst nur eine Kostenüberwälzung
vom Land auf die Polizistinnen und Polizisten bzw. von den Kommunen auf die Kollegin-
nen und Kollegen von den Berufsfeuerwehren. Andererseits werden die einzelnen Beam-
ten nur moderat belastet. Dass sie sich, wie andere Beamte schon länger, an den Gesund-
heitskosten beteiligen, bedeutet keine einseitige Benachteiligung. 2

Künftig sollen sie sich mit 1,4% ihres Grundgehalts an den Kosten der Heilfürsorge beteili-
gen – zwischen 11,50 Euro und 85 Euro im Monat.


Angesichts der grundlegenden gesellschaftspolitischen Debatten über die Zukunft eines
solidarischen Gesundheitssystems wirkt der Entwurf aber kleinmütig; es geht um eine
kleine Stellschraube in einem großen System. - Soll heißen, die im Bundestagswahlkampf
geführte Diskussion, um die Reform unserer sozialen Sicherungssysteme muss zu einem
Ergebnis geführt werden. Für uns heißt dies wiederum: Keine Umverteilung von unten
nach oben und keine einseitigen Lösungen zu Lasten der Arbeitsnehmerinnen und Arbeit-
nehmer. Daher bevorzugt der SSW in der Debatte um die Gesundheitsreform das Modell
der Bürgerversicherung, weil sie unseren Vorstellungen am nächsten kommt.


Aber lassen wir die Kirche im Dorf: Wir wissen alle, dass dem Gestaltungsspielraum der
Länder enge Grenzen gesetzt sind. Der vorliegende Entwurf ist ein Versuch, unter den
gegebenen rechtlichen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen kurzfristig wieder
Spielräume für Beförderungen in der Landespolizei zu schaffen. Der Beförderungsstau ist
enorm, vor allem im mittleren Dienst. Auf die vorgeschlagene Art und Weise bekommen
wir für kurze Zeit Luft. Wie sehen aber die Perspektiven aus? Hier müssen wir weiter
diskutieren.


Daher haben wir aber auch Verständnis für die kritischen Stimmen, die bei dem vorliegen-
den Gesetzentwurf von einer Mogelpackung sprechen. Da hilft es nichts zu sagen, dass die
Situation in anderen Bundesländern noch gravierender aussieht. Die Frustration ist groß
unter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie fühlen sich verschaukelt und nicht
ernst genommen – zum einen wegen der geltenden Beurteilungsrichtlinien, zum anderen
wegen der geforderten Eigenbeteiligung, die ja in Wirklichkeit nur dazu führt, dass Poli-
zeibeamte ihre eigene Beförderung finanzieren.
Es gibt keine einfachen Lösungen dieses Problems, so lange das Beamtensystem so ist, wie
es ist. Was hilft, ist aus unserer Sicht aber der Dialog mit den Betroffenen und das Bestre-
ben zu partnerschaftlichen Lösungen zu kommen.