Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung der Landesbeamtengesetzes
Presseinformation Kiel, den 29.09.2005 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 10 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Drs. 16/255Auf einer Pressekonferenz hat der Innenminister der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass mit dergeplanten Gesetzesänderung jährlich rund zwei Millionen Euro Einnahmen für denLandeshaushalt zu erwarten sind. Ich hätte mir daher gewünscht, dass der zu erwartendenBeitrag zur Haushaltskonsolidierung auch der Vorlage zu entnehmen gewesen wäre. Manmag diesen Kritikpunkt als Formalie abtun, aber die Senkung der Kosten ist bei demvorliegenden Gesetzentwurf der springende Punkt, deshalb legt die Landesregierung dochdie Novelle vor.Inhaltlich hätte ich der schwarz-roten Regierung etwas mehr Entschlossenheit gewünscht.Inwieweit es sich hier um eine Maßnahme zur Kostendämpfung handelt, wie es lapidar imEntwurf heißt, muss sich erst noch zeigen. Es ist zunächst nur eine Kostenüberwälzungvom Land auf die Polizistinnen und Polizisten bzw. von den Kommunen auf die Kollegin-nen und Kollegen von den Berufsfeuerwehren. Andererseits werden die einzelnen Beam-ten nur moderat belastet. Dass sie sich, wie andere Beamte schon länger, an den Gesund-heitskosten beteiligen, bedeutet keine einseitige Benachteiligung. 2Künftig sollen sie sich mit 1,4% ihres Grundgehalts an den Kosten der Heilfürsorge beteili-gen – zwischen 11,50 Euro und 85 Euro im Monat.Angesichts der grundlegenden gesellschaftspolitischen Debatten über die Zukunft einessolidarischen Gesundheitssystems wirkt der Entwurf aber kleinmütig; es geht um einekleine Stellschraube in einem großen System. - Soll heißen, die im Bundestagswahlkampfgeführte Diskussion, um die Reform unserer sozialen Sicherungssysteme muss zu einemErgebnis geführt werden. Für uns heißt dies wiederum: Keine Umverteilung von untennach oben und keine einseitigen Lösungen zu Lasten der Arbeitsnehmerinnen und Arbeit-nehmer. Daher bevorzugt der SSW in der Debatte um die Gesundheitsreform das Modellder Bürgerversicherung, weil sie unseren Vorstellungen am nächsten kommt.Aber lassen wir die Kirche im Dorf: Wir wissen alle, dass dem Gestaltungsspielraum derLänder enge Grenzen gesetzt sind. Der vorliegende Entwurf ist ein Versuch, unter dengegebenen rechtlichen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen kurzfristig wiederSpielräume für Beförderungen in der Landespolizei zu schaffen. Der Beförderungsstau istenorm, vor allem im mittleren Dienst. Auf die vorgeschlagene Art und Weise bekommenwir für kurze Zeit Luft. Wie sehen aber die Perspektiven aus? Hier müssen wir weiterdiskutieren.Daher haben wir aber auch Verständnis für die kritischen Stimmen, die bei dem vorliegen-den Gesetzentwurf von einer Mogelpackung sprechen. Da hilft es nichts zu sagen, dass dieSituation in anderen Bundesländern noch gravierender aussieht. Die Frustration ist großunter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie fühlen sich verschaukelt und nichternst genommen – zum einen wegen der geltenden Beurteilungsrichtlinien, zum anderenwegen der geforderten Eigenbeteiligung, die ja in Wirklichkeit nur dazu führt, dass Poli-zeibeamte ihre eigene Beförderung finanzieren.Es gibt keine einfachen Lösungen dieses Problems, so lange das Beamtensystem so ist, wiees ist. Was hilft, ist aus unserer Sicht aber der Dialog mit den Betroffenen und das Bestre-ben zu partnerschaftlichen Lösungen zu kommen.