Thomas Rother zu TOP 10: Einsparungen aus der Heilfürsorge bleiben im Polizeibereich
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 29.09.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 10 – Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksache 16/255)Thomas Rother:Einsparungen aus der Heilfürsorge bleiben im PolizeibereichDie Sicherung der Personalausstattung, die Verbesserung der Besoldungsstruktur und die Fortsetzung der Modernisierung der Ausrüstung bei der Landespolizei sind Ziele, die wir trotz schwieriger Finanzlage erreichen wollen. Hierfür müssen jedoch auch die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst einen Beitrag leisten, der in Form ei- ner Beteiligung an den Kosten für die Krankenversorgung und einer Anpassung des Leistungsanspruches an den Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen soll.Dieser Schnitt, der ebenso die Berufsfeuerwehrleute betrifft, fällt uns nicht leicht. Denn es ist zu recht schon darauf hingewiesen worden, dass wir vor der Wahl bei Gewerk- schaftsveranstaltungen immer bestätigt haben, dass wir die Heilfürsorge nicht antasten wollen.Die Gründe für diese Auffassung bleiben auch jetzt nachvollziehbar: Schicht- und Wechseldienst, besondere körperliche Belastungen wie Fähigkeiten und die Gefähr- dungen der Gesundheit durch Einsatz von Leib und Leben der Beamtinnen und Beam- ten rechtfertigen eine besondere Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips des Diensther- ren für diesen Personenkreis. Hinzu kommt eine von vielen Polizeibeamten immer wieder geschilderte zunehmend „härtere Gangart“ von Straftätern. Und manchem Ab- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-geordneten ist vielleicht auch der Film „ein sicherer Arbeitsplatz“ der Gewerkschaft der Polizei bekannt, der die Gefahren bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung be- schreibt.Was aber bleibt, sind die bekannten Probleme mit dem Landeshaushalt. Würden wir nicht an die Heilfürsorgeregelung herangehen, müssten diese Mittel an anderer Stelle in diesem Haushaltsbereich zur Verwirklichung der genannten personalwirtschaftlichen Ziele erwirtschaftet werden!Und was bleibt, ist die Frage, wie hoch dieser Vorteil einer bislang fast kostenlosen Krankenversicherung, den Polizisten und Feuerwehrleute erhalten, sein muss. Diese Frage müssen wir beantworten, das nimmt uns keine Tarifkommission ab. Grundsatz für unsere Fraktion bleibt wie bei der Selbstbehaltregelung in der Beihilfe „star- ke Schultern müssen mehr tragen als schwache“. Ländervergleiche hinken, weil die Besoldungsstruktur im Bundesgebiet von Land zu Land unterschiedlich ist. Daher sind höhere Einbehalte in anderen Ländern nur bedingt als Rechtfertigung unserer Regelung geeignet.Nachdenklich sollte es allerdings schon machen, wenn manche Bundesländer gar kei- ne Heilfürsorgeregelung mehr haben und die Krankenversorgung komplett über die Beihilfe abwickeln. In diese Richtung gehen ja auch die Vorschläge des Rechnungsho- fes.Wenn man sich vor diesem Hintergrund noch die Situation des Erwerbs von Anwart- schaften für die private Krankenversicherung sowie die Beiträge für die Familienange- hörigen für diese Personengruppe vor Augen führt, dann wäre es eigentlich am aller- besten, wenn wir endlich eine einheitliche Krankenversicherung hätten und die Beson- derheiten bestimmter Berufsgruppen über das Einkommen geregelt werden würden. Das ist mit Kopfpauschalen allerdings nicht zu machen. -3-Im Koalitionsvertrag ist die Heilfürsorgeregelung erwähnt, also passiert hier eigentlich nichts Überraschendes. Allerdings gibt es zwei Abweichungen: Zum Ersten bleiben auch einzustellende Polizeibeamtinnen und -beamte im Be- reich der Heilfürsorge, sofern sie sich nicht für die Beihilfe entscheiden. Dieser mög- liche Vorteil bleibt also erhalten. Zum Zweiten ist am 13. September das Personalstrukturkonzept für die Landespolizei vorgelegt worden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen hält sich mit den Ein- schränkungen durch die Heilfürsorge-Neuregelung die Waage. Im Koalitionsver- trag steht ja eigentlich, dass der Eigenanteil zur Heilfürsorge der Haushaltsentlastung dienen sollte. Und vielleicht wiegen diese zwei Abweichungen die nicht einzuhaltenden Aussagen aus der Zeit vor der Landtagswahl irgendwie auf.Es ist beim Personalstrukturkonzept ein wenig wie bei der Reform 3, bei der die per- sonellen Gewinne aus der Strukturreform der Polizei erhalten bleiben und somit die Polizeipräsenz verbessert wird.In beiden Fällen erwirtschaftet sich die Polizei aus ihrem Etat Möglichkeiten zur Verbesserung von Personalstruktur im Hinblick auf Besoldung und Aufgaben- wahrnehmung. So schön „frisch“ genanntes Geld kann es nur für die investiven Be- reiche wie die Einrichtung des Digitalfunks oder zur Erneuerung des Bootsparks der Wasserschutzpolizei geben.Mit der Veränderung des Landesbeamtengesetzes machen wir einen weiteren Schritt, um vernünftigen Arbeitsbedingungen, zeitgemäßer Technikausstattung, angemesse- ner Bezahlung und ausreichender Personalausstattung ein weiteres Stück näher zu kommen. -4-Ein Tipp zum Abschluss für die Abgeordneten mit Wahlkreisen, in denen es eine Be- rufsfeuerwehr gibt: Reden Sie mit Ihren Stadträten und Bürgermeistern doch einmal darüber, die Einnahme durch die Selbstbeteiligung über Beförderungen (oder gar Neueinstellungen, siehe Kiel!) an die Feuerwehrleute – wenigstens zum Teil – zurück- zugeben.