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28.09.05
16:52 Uhr
FDP

Heiner Garg: Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein wichtig er Standortfaktor

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 218/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. September 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/KiTa/TAG



www.fdp-sh.de Heiner Garg: Eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor
In seinem Redebeitrag zu TOP 21 (Umsetzung des Tagesbetreuungs- ausbaugesetzes (TAG) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Neben dem Ausbau des Angebots an Ganztagskindergärten, Kindergarten- und Hortplätzen mit flexiblen Öffnungszeiten ist der Ausbau des Angebots für Kinder unter drei Jahren notwendig.
Nicht nur unsere europäischen Nachbarn, wie Frankreich, haben es uns vorgemacht, wie durch entsprechende Angebote Familie und Beruf miteinander vereinbart werden können – auch unsere östlichen Bundesländer haben mit ihrer Infrastruktur entsprechende Erfahrungen. Somit war es nur sinnvoll, dass der Wunsch von Eltern nach einer den veränderten Lebensverhältnissen angepassten Infrastruktur von Kindertagesstätten - vor allem in den westlichen Bundesländern - einzufordern.
Dies kann aber nicht gegen die Kommunen – sondern nur mit den Kommunen funktionieren!
So, wie das Tagesbetreuungsausbaugesetz umgesetzt worden ist, besteht die Gefahr, dass der Wunsch nach einer besseren Infrastruktur für mehr Familienfreundlichkeit unerfüllt bleibt, da hier Wunsch und Wirklichkeit an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen scheitern.
Hier wurde es schlichtweg versäumt, die eigentlich Betroffenen vor Ort mitzunehmen.
Nur zur Erinnerung: Da wurde erst ein umfassendes Gesetz vorgelegt, das den Ausbau der Tagesbetreuung für unter Dreijährige quantitativ und qualitativ einfordert. Dabei handelt es sich auch für die Kommunen um
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 einen gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich, der von ihnen auch unterstützt wird.
Wenn aber alle dieses Ziel wollen und unterstützen, darf man die Kommunen bei der Umsetzung nicht damit alleine lassen oder den ursprünglichen Entwurf des TAG in einen nichtzustimmungspflichtiges Gesetz umschreiben, um die berechtigten Einwände des Bundesrates ins Leere laufen lassen.
Wenn schon ein Konnexitätsprinzip zwischen bundes- und kommunaler Ebene fehlt und die Föderalismuskommission mit dem Ziel gescheitert ist, die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu entzerren, dann hätte zumindest eine konkrete Aussage zu einer gesicherten Finanzierung getroffen werden müssen.
Mit der Begründung, dass sich eine Finanzierung der Anforderungen aus dem TAG für die Kommunen aus sinkender Geburtenrate und Einsparungen durch die Umsetzung von „Hartz IV“ ergibt, hat es sich die rot-grüne Bundesregierung zu einfach gemacht. Dass diese Rechnung nicht aufgehen kann, war von Anfang an zu durchschauen.
So wurde lediglich versucht, mit der Hilfe eines Gesetzes in untauglicher Weise Symptome zu kurieren - ohne aber die Ursachen zu beseitigen. Dass entsprechende Betreuungsangebote fehlen, ist nicht immer unbedingt die Folge eines gesetzlichen Defizits, sondern die der prekären finanziellen Situation in den Städten, Kreisen und Gemeinden.
Denn bereits nach der Regelung des alten § 24 SGB VIII waren Kommunen verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren vorzuhalten. Dass die durchschnittliche Versorgungsquote in den westlichen Bundesländern bei nur 2,7% liegt, erklärt uns der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2005 deutlich: Der Ausbau dieser Angebote ist wesentlich kostenintensiver als z.B. der von Elementar- oder Hortgruppen, denn sie benötigen einen höheren Personalschlüssel bei zugleich kleineren Gruppengrößen. Und das können sich die Kommunen nicht mehr leisten.
Die kleine Hintertür des TAG, indem kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren besteht und es somit für betroffene Eltern keine Möglichkeit gibt, einen Betreuungsplatz einzuklagen, macht dabei etwas anderes deutlich: Hier soll allen Beteiligten etwas vorgegaukelt werden. Das gewollte Ziel, mehr Familienfreundlichkeit zu erhalten, bleibt dabei aber auf der Strecke.
Um so wichtiger ist es deshalb, dass von Seiten des Landes den Kommunen entsprechende Hilfestellungen und Unterstützung bei der Umsetzung des Gesetzes gegeben werden. Damit dürfen wir nicht bis 2010 warten, sondern müssen jetzt damit anfangen.
Denn eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor, der besonders dann zum Zuge kommt, wenn die Abwanderung von Fachkräften aus Schleswig-Holstein gestoppt werden soll.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/