Heike Franzen zu TOP 21:Der Bericht kann nur eine erste Momentaufnahme sein
Nr. 233/05 28. September 2005 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deBildungspolitik Heike Franzen zu TOP 21: Der Bericht kann nur eine erste Momentaufnahme sein Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Ziel unserer Politik, dazu gehört ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, das unterschiedliche Betreuungsmodelle um- fasst.Die Bundesregierung hat dazu das Tagesbetreuungsausbaugesetz auf den Weg ge- bracht. Die Union hätte sich für diesen Bereich auch andere Wege vorstellen können, aber das ist ja heute nicht das Thema.Das Tagesbetreuungsausbaugesetz ist bekanntermaßen zum 01.01.2005 in Kraft getreten, und damit gerade mal neun Monate alt. Es steckt also sozusagen noch in den Kinderschuhen. Somit kann der Bericht der Ministerin nur eine erste Momentauf- nahme sein. Für die Umsetzung dieses Gesetzes hat die Bundesregierung einen Zeitrahmen bis 2010 vorgesehen. In dieser Zeit soll ein bedarfsdeckendes Betreu- ungs- und Förderangebot auch für die unter 3-Jährigen und Kinder im schulpflichti- gen Alter vorgehalten werden.Finanziert werden soll das ganze durch die bei den Kommunen vermuteten Entlas- tungen von 2,5 Mrd. € im Rahmen der Umsetzung von „Hartz IV“. Bis jetzt weiß noch keiner, wie diese „Entlastungen“ tatsächlich aussehen werden und damit wissen auch die Kommunen noch nicht, wie groß, so überhaupt vorhanden, die Ressourcen für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sein werden. Hier wird auch darauf zu achten sein, dass der Bund im Rahmen der Revisionsklausel zu Hartz IV den Kommunen die Entlastungen auch zu teil werden lässt. Und an dieser Stelle beklagen die Kommunen auch zu Recht, dass der Bund ihnen Aufgaben über- stülpt, ohne gleichzeitig zusagen, wie das finanziert werden soll.So ist es auch nicht anders zu erwarten, dass in der kurzen Zeit der Gültigkeit des Gesetzes die Umsetzung in den Kommunen höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Dass es bei der Bedarfsermittlung der Betreuungsplätze zu Schwierigkeiten gekom- men ist, hängt zum einen mit deren Komplexität zusammen und zum anderen bitte ich zu berücksichtigen, dass die Kommunen auch mit der Bewältigung der Vorgaben nach „Hartz IV“ beschäftigt waren, was auch nicht immer reibungslos verlaufen ist. Umso erfreulicher ist es, dass bereits die Mehrheit der Jugendämter signalisiert hat, dass sie ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten! Inzwischen haben sich alle Kreise auf den Weg gemacht. Es laufen zahlreiche Bestrebungen, das Betreuungsangebot auszubauen, z. B. bei der Ausbildung von Tagespflegepersonen, die dann flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Das zeigt, wie verantwortungsbe- wusst die kommunale Familie mit diesem Auftrag umgeht.Was die Finanzierung von Landesseite angeht, so wissen wir, dass die Kinderzahlen rückläufig sind. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung trotz der ange- spannten Haushaltslage den Kommunen Planungssicherheit gegeben, mit der festen Zusage für diese Legislaturperiode, von 60 Mil. € jährlich für die Kinderbetreuung. Damit ist eine Steigerung der Mittel bezogen auf die Anzahl der Kinder verbunden, die für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes genutzt werden sollen. Hier insbesondere für den Bereich der unter 3-jährigen. Bei der Bedarfsentwicklung der schulpflichtigen Kinder wird der Ausbau der verlässlichen Grundschule und der betreuten Grundschule ebenso wie von dem Angebot von Ganztagsschulen abhän- gen.Insgesamt gesehen gehe ich davon aus, dass wir in Schleswig-Holstein, das hat bei der Umsetzung des Gesetzes der Bericht der Ministerin gezeigt, auf einem guten Weg sind.Die CDU-Fraktion nimmt den Bericht dankend zur Kenntnis.