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28.09.05
12:58 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 29 - Sozialstaffelregelung im Kindertagesstättengesetz

Presseinformation
Kiel, den 28.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 29 Revisionsklausel gemäß Landesausführungsgesetz zum SGB II/ Sozialstaffelregelung im KiTa-Gesetz Drs. 16/278

Auch das Gesetzgebungsverfahren für die Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für
Schleswig-Holstein – beschlossen im November 2004 – hat die vielfältigen Probleme bei der
Umsetzung von Hartz IV vor Ort wieder einmal bestätigt. Zum einen sollte das damalige
Landesausführungsgesetz die Umsetzung von Hartz IV in Schleswig-Holstein sichern und zwar
so, dass die Kommunen und Kreise auch wirklich ihren Anteil der vom Bund versprochenen
Entlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro bekommen. Wir alle wissen, dass diese Entlastung
nicht kommen wird. Das werden wir ja noch in der Debatte über die Umsetzung des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes diskutieren können.


Zum anderen hatte der SSW damals große Probleme mit einer anderen Folge dieses Gesetzes;
nämlich mit der Kürzung der Sozialstaffel im Kita-Gesetz auf 85%. Auf den ersten Blick schien der
von der Landesregierung vorgeschlagene Weg zwar akzeptabel; da der Regelsatz für
Sozialhilfeempfänger sich zum 1.1.2005 von 296,-Euro auf 345,- Euro erhöht hat. Denn die
Kürzung der Sozialstaffel auf 85% bedeutete, dass die Sozialstaffel ab der Einkommensgrenze
von 293,25 Euro gilt. - Also in etwa auf gleichem Niveau wie bisher. 2



Das Problem liegt aber darin, dass die Regelsätze seinerzeit angehoben worden sind, weil man in
Zukunft nicht damit rechnen kann, dass es „Hilfe zum Lebensunterhalt“ als individuell zu
beantragende Einzelhilfe für definierte Leistungssituationen noch geben wird. Also werden die
Sozialhilfeempfänger durch Hartz IV am Ende nicht besser gestellt und deshalb kann die
Reduzierung der Einkommensgrenze auf 85% bei der Sozialstaffel im Einzelfall sehr wohl
negative Folgen haben.
Das befürchteten sowohl die Landeselternvertretung für Kindertagesstätteneinrichtungen als
auch der Paritätische Wohlfahrtsverband in ihren Stellungnahmen zum Gesetz. So glaubte der
DPWV, dass die Sozialhilfeempfänger künftig vor die Entscheidung gestellt werden könnten, ob
sie die Winterstiefel oder den Kindergartenplatz ihrer Kinder finanzieren können. Wir wollten
schon damals im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass das nicht die Folge dieses
Ausführungsgesetzes sein wird. Das lehnte die rot-grüne Mehrheit damals ab. Stattdessen
wurde eine Überprüfung der Folgen dieses Gesetzes schon für den Juni 2005 vorgeschlagen. Das
war dem SSW damals zu wenig. Wir wollten von vornherein ausschließen, dass sich durch die
Kürzung der Sozialstaffel negative Folgen für die Sozialhilfeempfänger und deren Kinder
ergeben. Weil das nicht sicher war, hatte sich der SSW der Stimme enthalten.


Leider haben sich die Befürchtungen über die negativen Folgen der Reduzierung der
Einkommensgrenze auf 85% der Sozialstaffel laut einer Umfrage des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes bestätigt. So hat es in mindestens drei Kreisen Erhöhungen der
Elternbeiträge für Sozialhilfeempfänger gegeben. Dazu halten sich nach Ansicht des DPWV viele
Landkreise und kreisfreie Städte bei der Erhöhung der Kindergartenbeiträge für
Sozialhilfeempfänger derzeit nur zurück, weil sie noch eine Korrektur der entsprechenden
Vorschrift des Landtages fürchten. Laut DPWV gibt es Signale, dass es auf breiter Front nach
diesem Revisionstermin zur Erhöhungen der Kindergartenbeiträge kommen könnte. Der SSW
fordert daher die Landesregierung dazu auf, die entsprechende gesetzliche Regelung wieder
rückgängig zu machen. Ansonsten öffnen wir “ Tür und Tor“ für einen weiteren Anstieg der
Kinderarmut und damit fehlender Chancengleichheit für Kinder von sozial schwachen Eltern in
Schleswig-Holstein.