Anke Spoorendonk zu TOP 29 - Sozialstaffelregelung im Kindertagesstättengesetz
PresseinformationKiel, den 28.09.2005 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 29 Revisionsklausel gemäß Landesausführungsgesetz zum SGB II/ Sozialstaffelregelung im KiTa-Gesetz Drs. 16/278Auch das Gesetzgebungsverfahren für die Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch fürSchleswig-Holstein – beschlossen im November 2004 – hat die vielfältigen Probleme bei derUmsetzung von Hartz IV vor Ort wieder einmal bestätigt. Zum einen sollte das damaligeLandesausführungsgesetz die Umsetzung von Hartz IV in Schleswig-Holstein sichern und zwarso, dass die Kommunen und Kreise auch wirklich ihren Anteil der vom Bund versprochenenEntlastung von bundesweit 2,5 Mrd. Euro bekommen. Wir alle wissen, dass diese Entlastungnicht kommen wird. Das werden wir ja noch in der Debatte über die Umsetzung desTagesbetreuungsausbaugesetzes diskutieren können.Zum anderen hatte der SSW damals große Probleme mit einer anderen Folge dieses Gesetzes;nämlich mit der Kürzung der Sozialstaffel im Kita-Gesetz auf 85%. Auf den ersten Blick schien dervon der Landesregierung vorgeschlagene Weg zwar akzeptabel; da der Regelsatz fürSozialhilfeempfänger sich zum 1.1.2005 von 296,-Euro auf 345,- Euro erhöht hat. Denn dieKürzung der Sozialstaffel auf 85% bedeutete, dass die Sozialstaffel ab der Einkommensgrenzevon 293,25 Euro gilt. - Also in etwa auf gleichem Niveau wie bisher. 2Das Problem liegt aber darin, dass die Regelsätze seinerzeit angehoben worden sind, weil man inZukunft nicht damit rechnen kann, dass es „Hilfe zum Lebensunterhalt“ als individuell zubeantragende Einzelhilfe für definierte Leistungssituationen noch geben wird. Also werden dieSozialhilfeempfänger durch Hartz IV am Ende nicht besser gestellt und deshalb kann dieReduzierung der Einkommensgrenze auf 85% bei der Sozialstaffel im Einzelfall sehr wohlnegative Folgen haben.Das befürchteten sowohl die Landeselternvertretung für Kindertagesstätteneinrichtungen alsauch der Paritätische Wohlfahrtsverband in ihren Stellungnahmen zum Gesetz. So glaubte derDPWV, dass die Sozialhilfeempfänger künftig vor die Entscheidung gestellt werden könnten, obsie die Winterstiefel oder den Kindergartenplatz ihrer Kinder finanzieren können. Wir wolltenschon damals im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass das nicht die Folge diesesAusführungsgesetzes sein wird. Das lehnte die rot-grüne Mehrheit damals ab. Stattdessenwurde eine Überprüfung der Folgen dieses Gesetzes schon für den Juni 2005 vorgeschlagen. Daswar dem SSW damals zu wenig. Wir wollten von vornherein ausschließen, dass sich durch dieKürzung der Sozialstaffel negative Folgen für die Sozialhilfeempfänger und deren Kinderergeben. Weil das nicht sicher war, hatte sich der SSW der Stimme enthalten.Leider haben sich die Befürchtungen über die negativen Folgen der Reduzierung derEinkommensgrenze auf 85% der Sozialstaffel laut einer Umfrage des ParitätischenWohlfahrtsverbandes bestätigt. So hat es in mindestens drei Kreisen Erhöhungen derElternbeiträge für Sozialhilfeempfänger gegeben. Dazu halten sich nach Ansicht des DPWV vieleLandkreise und kreisfreie Städte bei der Erhöhung der Kindergartenbeiträge fürSozialhilfeempfänger derzeit nur zurück, weil sie noch eine Korrektur der entsprechendenVorschrift des Landtages fürchten. Laut DPWV gibt es Signale, dass es auf breiter Front nachdiesem Revisionstermin zur Erhöhungen der Kindergartenbeiträge kommen könnte. Der SSWfordert daher die Landesregierung dazu auf, die entsprechende gesetzliche Regelung wiederrückgängig zu machen. Ansonsten öffnen wir “ Tür und Tor“ für einen weiteren Anstieg derKinderarmut und damit fehlender Chancengleichheit für Kinder von sozial schwachen Eltern inSchleswig-Holstein.