Monika Heinold zu Kindertagesstätten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 29 – Revisionsklausel gemäß Landesausfüh- Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel rungsgesetz zum SGB II/Sozialstaffelung im Kinderta- gesstättengesetz Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Mobil: 0178/28 49 591 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Monika Heinold Nr. 259.05 / 28.09.2005Portemonnaie der Eltern darf nicht über KiTa-Besuch entscheiden!Im Rahmen des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch II ist die Sozialstaffelrege- lung für das Kindertagesstättengesetz auf den ersten Blick nur eine Formalie.Weil das alte Bundessozialhilfegesetz zum 1. Januar 2005 außer Kraft getreten ist, lau- fen Rechtsverweises auf Paragrafen aus dem Bundessozialhilfegesetz ins Leere. Des- halb musste das Landesrecht aktualisiert und mit dem Sozialgesetzbuch XII in Überein- stimmung gebracht werden.Schon bei der Gesetzesänderung war aber klar, das diese Anpassungsregelung für das Kindertagesstättengesetz erheblich mehr als eine Formalie ist, und dass sie durchschla- gende soziale Effekte nach sich ziehen kann.Bei der Frage der Gebührenermäßigung, bzw. Freistellung von Kindergartengebühren für Familien mit niedrigem Einkommen oder Transferleistungen geht es immer darum, sicher zu stellen, dass der Besuch einer Kindertagesstätte nicht am Einkommen der Eltern scheitert. Die Chance auf frühkindliche Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängig sein!Das alte Kindertagesstättengesetz sah vor, dass Familien mit einem Einkommen in Höhe des Sozialhilferegelsatzes von den Gebühren der KITA freizustellen sind, und dass die Kreise dieses im Rahmen der Sozialstaffel regeln.1/2 Das Sozialgesetzbuch II und das Sozialgesetzbuch XII haben seit dem 1. Januar 2005 den Regelsatz verändert und von 296 Euro auf 345 Euro angehoben. Diese Erhöhung ist aber unter dem Strich keine Verbesserung der Einkommenssituation, sondern vormalige, auf Antrag zu gewährende einmalige Hilfen, wurden pauschaliert und in den Regelsatz integriert. Deshalb hatte die Grüne Fraktion im Gesetzgebungsverfahren dafür plädiert, nun den erhöhten Regelsatz als Grundlage für den kostenlosen Kindertagesstättenbe- such anzusetzen.Da hierdurch aber für die Kommunen erhebliche Mehrkosten entstanden wären – so be- haupteten zumindest die Kommunen – pochten die Kommunalen Spitzenverbände auf das Konnexitätsprinzip und vereinbarten mit der Landesregierung, zukünftig als Freistel- lungsgrenze nur 85 Prozent des Regelsatzes anzusetzen – dies entsprach den alten 296 Euro.Meine Fraktion hatte schon damals erhebliche Bedenken, da das neue Gesetz verkennt, dass die „zusätzlichen 45 Euro im Monat“ nicht real zusätzlich zur Verfügung stehen – und damit auch nicht für KiTa-Gebühren verwendet werden können – da sie für Winter- mantel, Waschmaschine und anderes zurück gelegt werden müssen.Deshalb hat meine Fraktion bei der Verabschiedung des Gesetzes darauf gedrungen, dass ein Prüf- und Berichtsauftrag in das Gesetz geschrieben wurde. Die Landesregie- rung wurde dadurch verpflichtet, die Auswirkungen des neuen Gesetzes mit Wirkung zum 30. Juni 2005 festzustellen und dem Landtag zu berichten.Für meine Fraktion war und ist es wichtig, dass die neue Regelung nicht dazu führt, dass Kinder aus finanziellen Gründen aus der Kindertagesstätte abgemeldet oder gar nicht erst angemeldet werden.Erste Rückmeldungen, die wir aus Kindertagesstätten bekommen, besagen aber, dass gerade die Nichtanmeldung oder die spätere Anmeldung von Kindern zur Zeit verstärkt beobachtet wird und dass Eltern dieses zunehmend auch finanziell begründen.Frühkindliche Bildung, aber auch die sozialen Vorteile eines Kindertagesstättenbesuches müssen aber allen Kindern zugute kommen – zumindest das müssten wir aus PISA ge- lernt haben.Alle Parteien betonen in ihren Programmen immer wieder, dass Kinder unserer Zukunft sind, dass Chancengleichheit gesichert sein muss, und dass Frühkindliche Bildung ge- stärkt werden muss.Im Wahlkampf scheint das dann auch finanzierbar zu sein: So sagte der SPD Bundes- tagsabgeordnete Ernst-Dieter Rossmann kürzlich in der Pinneberger Zeitung in einem Kommentar zum gebührenfreien letzten Kindergartenjahr „In Schleswig-Holstein wären es etwa 30 Millionen Euro, das ist machbar.“ Dieser Aussage will ich nicht wiederspre- chen sondern ich fordere die SPD auf, hierfür ein Konzept vorzulegen. ***