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28.09.05
12:29 Uhr
FDP

Heiner Garg: Werden Strukturen geschaffen, die gerade Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern ausgrenzen?

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 215/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. September 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/SGB II/Sozialstaffeln/KiTa



www.fdp-sh.de Heiner Garg: Werden Strukturen geschaffen, die gerade Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern ausgrenzen?
In seinem Redebeitrag zu TOP 29 (Revisionsklausel gem. Landesaus- führungsgesetz zum SGB II, Sozialstaffelregelung im Kindertagesstätten- gesetz) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer neuen Leistung wurden für die weitere Umsetzung eine Reihe von landesrechtlichen Regelungen erforderlich. Ein entsprechendes Ausführungsgesetz sah dabei im Rahmen einer Revisionsklausel eine Überprüfung der entsprechenden Änderung im Kindertagesstättengesetz zum 30. Juni 2005 vor.
Der gesetzlich verankerten Verpflichtung, dem Landtag einen Bericht über das Ergebnis dieser Überprüfung vorzulegen, ist die Landesregierung bisher noch nicht gefolgt. Das kann natürlich damit zusammenhängen, dass die große Koalition nach fast drei Monaten noch immer eine umfassende Auswertung des erhobenen Materials durchführt – insoweit dürfen wir einen ausgewogenen Bericht der Landesregierung erwarten.
Dass der Bericht noch nicht vorgelegt worden ist, kann aber auch damit erklärt werden, dass die große Koalition einen solchen Bericht womöglich als überflüssig empfindet, oder – noch schlimmer – die Veröffentlichung eines entsprechenden Ergebnisses fürchtet.
So oder so war es deshalb richtig, einen solchen Bericht von der Landesregierung einzufordern. Welche Auswirkung hatte die Änderung im Kindertagesstättengesetz für „Hartz IV“-Empfänger? Welche Mehr- oder Minderbelastungen ergeben sich daraus für die Kommunen?
Dies sind Fragen, die wir als Gesetzgeber uns regelmäßig stellen müssten, wenn wir den Kommunen vor Ort Vorgaben machen. Gerade dann, wenn von Anfang an erkennbar war, dass „Hartz IV“ in seiner praktischen Umsetzung Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 zu erheblichen finanziellen Verwerfungen in den Kommunen führen wird - und letztlich auch geführt hat.
Um so wichtiger ist deshalb zu wissen, wo es in der praktischen Ausgestaltung bis heute hakt. Zumal die finanziellen Auswirkungen der sog. „Hartz IV“-Reform bei den Kommunen immer noch nicht absehbar sind, wie in der letzten Woche der Rechnungshof feststellen musste.
Zu Beginn des Jahres war bereits festzustellen: Es sind weit weniger echte Leistungsempfänger als in den Jahren davor in den Genuss der Sozialstaffelregelungen gelangt. Die Leistungsempfänger standen plötzlich vor der unlösbaren Aufgabe, aus ihrer pauschalierten Leistung auch noch Elternbeiträge leisten zu müssen, die für sie bislang nicht angefallen waren. Wir alle haben deshalb noch die verschiedenen Meldung vor Augen, in denen sozial Schwache, Alleinerziehende und neue „Hartz IV“-Empfänger ihre Kinder aus den Kindertagesstätten abgemeldet haben, da sie sich eine Kinderbetreuung nicht mehr leisten konnten. Gerade die für diesen Personenkreis notwendigen Sozialstaffeln griffen nicht mehr.
Viele Kommunen haben daraufhin ihre Sozialstaffeln in der ersten Jahreshälfte geändert und angepasst, doch sind diese Änderungen bei den Betroffenen tatsächlich angekommen? Zweifel bestehen da schon. Insbesondere dann, wenn bei Deckelung des Landeszuschusses zu den Personalkosten auf 60 Mio. Euro die Anforderungen an die Arbeit in den Kindertagesstätten gestiegen sind und noch steigen werden.
Da wird für unsere Kindertagesstätten ein ganzheitlicher Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag von Seiten des Landes eingefordert. Kinder sollen nicht etwa für einige Stunden „aufbewahrt“, sondern für ihr Leben bereits früh „fit“ gemacht werden. Die bei PISA festgestellten Bildungsdefizite sollen durch kindliche Frühförderung schon vor den Übergang in die Schule ausgeglichen werden.
Dieses mehr an Bildungsleistung soll in den Kindertagesstätten im Rahmen der bisherigen Arbeitszeiten erwirtschaftet werden. Es grenzt dann auch geradezu an Zauberei, wenn dies durch einfaches „Umdenken“ bei der pädagogischen Arbeit erfolgen soll, wie Bildungsstaatssekretär Mayer- Hesemann uns glauben machen will.
Die Realität sieht leider anders aus. Die Kommunen stehen als Träger der Kindertageseinrichtungen in dem Dilemma, die Mehrkosten, die schon allein aus Tariferhöhungen des Personals entstehen, erwirtschaften zu müssen.
Da dürfen wir uns nicht wundern, wenn am Personal gekürzt, Gruppen vergrößert und Kindergartenbeiträge landesweit bei durchschnittlich 170 Euro pro Kind und Monat liegen. (Zum Vergleich: in Baden-Württemberg liegen die durchschnittlichen Kosten bei rund 80 Euro).
Die zentrale Frage ist doch: Werden Strukturen geschaffen, die gerade Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern ausgrenzen oder können entsprechende Sozialstaffeln hier einen entsprechenden Ausgleich schaffen?
Und sind aufgrund der Kostensituation die Kommunen überhaupt noch dazu in der Lage? Diese Fragen sollten intensiv im Ausschuss erörtert werden.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/