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13.09.05
12:48 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zum BID - Kaufkraft in die Innenstadt zurückholen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500
Bitte ein BID! - Telefax: Mobil: 0431/988-1501 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Kaufkraft in die Innenstädte Internet: www.sh-gruene.de

zurückholen Nr. 235.05 / 13.09.2005

„Heutzutage steht für die meisten Menschen das Kürzel „BID“ für ein gutschmeckendes Bier. In naher Zukunft wird man BID außerdem mit belebten und wirtschaftlich florieren- den Innenstädten in Verbindung bringen, die für alle öffentlich zugänglich sind“, so Klaus Müller, wirtschaftspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, zur Vorstellung des Gesetzentwurfes zur Einführung von BIDs (Business Improvement District - Drs. 16/246).
Uwe König, Einzelhändler und Vorsitzender Förderkreis Kieler Altstadt e.V. unterstützt die Grüne Initiative: „Für mich heißt BID: Alle leisten ihren Beitrag, alle entscheiden mit und alle profitieren. Und bei gemeinschaftlichen Aktionen der Einzelhändler im Rahmen eines BID ist jetzt Schluss mit den Trittbrettfahrern!“

Was ist ein BID (Business Improvement District)?
BID steht für ein vornehmlich in Kanada und den USA und in einigen europäischen Län- dern entwickeltes und erfolgreich umgesetztes Konzept. GrundeigentümerInnen und Gewerbetreibende engagieren sich gemeinsam mit VertreterInnen der lokalen Verwal- tung für Maßnahmen, die der Erhaltung und Stärkung innerstädtischer Standorte und ih- rer wirtschaftlichen Aktivitäten dienen.
Der Grundgedanke ist, dass sämtliche GrundeigentümerInnen eines räumlichen be- grenzten Gebietes zur Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten herangezogen wer- den und es keine TrittbrettfahrerInnen gibt, die zwar profitieren, aber nichts selber dazu beitragen. Deshalb muss das Konzept die Zustimmung einer möglichst breiten Mehrheit der betroffenen GrundeigentümerInnen finden.
Die Geschäftsleute können gemeinsam die Infrastruktur (Beschilderung, Beleuchtung, Fahrradstellplätze o.ä), die Begrünung oder Reinigung verbessern, sie können Stadtteil- feste oder Sonderaktionen organisieren oder eine geschäftsübergreifende Kunden- betreuung aufbauen.
1/4 Warum finden wir ein BID sinnvoll?
Wir wollen, dass Kaufkraft wieder in die Innenstädte zurückgeholt werden, um Wege re- duzieren zu können und attraktive Innenstädte zu haben. Einkaufszentren organisieren sich auf privater Grundlage, sind dann aber in der Regel kein öffentlicher Raum mehr (z.B. der Sophienhof in Kiel) und die Kaufleute müssen sich allen Regelungen des Ein- kaufszentrums unterordnen.
Wir wollen aber auch dem klassischen Einzelhandel die Möglichkeit geben, sich ein att- raktives Umfeld zu schaffen, ohne dass der öffentliche Zugang aufgegeben wird. Wenn der Staat dazu finanziell immer weniger in der Lage ist oder sich bewusst andere Prioritä- ten setzt, dann ist ein Rahmen für eine Selbstorganisation und Eigeninitiative erforder- lich.

Umsetzungschancen
Wir sind sehr zuversichtlich, dass es im schleswig-holsteinischen Landtag eine Mehrheit für den BID-Gesetzentwurf geben wird. Zwar hat der Ministerpräsident Carstensen sich vor zwei Wochen in einem Interview mit dem Pinneberger Tageblatt (27.08.05) noch ne- gativ geäußert, aber im Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist zum BID folgendes fest- geschrieben worden: „Zur Förderung des Einzelhandels und Belebung der Innenstädte wollen wir in Anlehnung an das Hamburgische BID-Gesetz auch in S-H die Innenstadt- Marketing-Bemühungen der Einzelhandelsunternehmen fördern.“
Das können wir Grüne nur begrüßen und wir machen den ersten Schritt. Die IHK zu Lü- beck und die Kieler Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeiten bereits seit mehre- ren Monaten an der Umsetzung eines BID.

Funktionsweise eines BID
Zunächst muss eine grundstücksgenaue Abgrenzung der zukünftigen BID- Geschäftszone vorgenommen werden. Die BID-InitiatorInnen, meist Grundstückseigen- tümerInnen und örtliche Kaufleute, stellen dann einen mehrjährig angelegten Projektplan auf und kalkulieren die Projektinvestitionen. Anhand der erwarteten Gesamtkosten legt die Gemeinde BID-Abgaben fest.
Als nächster Schritt erfolgt eine in der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion des Vor- habens. Nach Ablauf eines vorher festgelegten Diskussionszeitraumes gibt es ein Wider- spruchsrecht oder es wird unter den GrundeigentümerInnen abgestimmt. Anschließend werden eine Satzung und der BID-Haushalt verabschiedet bzw. genehmigt. Die Abgabe wird dann zusammen mit der Grundsteuer von der Kommune eingezogen und an die pri- vate BID-Gesellschaft weitergeleitet. Dieses Verfahren sichert eine weitgehend autono- me Mittelverwendung durch die BID-Gesellschaft. Die Budgetautonomie ist auch der Grund dafür, dass die abgabepflichtigen GrundeigentümerInnen die Abgabe nicht als zu- sätzliche Steuer empfinden.
Das selbst abgesteckte Aufgabenfeld eines BID kann den üblichen Tätigkeitsrahmen deutscher Stadtmarketingorganisationen deutlich übersteigen. Dies gilt beispielsweise für Maßnahmen zur Pflege und Gestaltung öffentlicher Straßen und Plätze oder Aktivitäten zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit. Mit den üblichen TrittbrettfahrerInnen bei gemeinschaftlichen Aktionen ist jetzt Schluss: Alle profitieren, alle entscheiden mit, al- le leisten ihren Beitrag. Genau darum geht es.

Bisherige Erfahrungen
Seit dem 1.1.2005 besteht in Hamburg durch das „Gesetz zur Stärkung von Einzelhan- dels- und Dienstleistungszentren“ (BID-Gesetz) die rechtliche Grundlage für die Einrich- tung von Innovationsbereichen. Im Hamburg gibt es zwei konkrete BID-Projekte: Am Neuen Wall in der City und in Bergedorf. Wie das BID in Bergedorf funktioniert, kann man sich unter www.bid-1.de ansehen.
Neben der gesetzlichen Regelung in Hamburg gibt es in weiteren Bundesländern Initiati- ven, die dem Geist eines BID entsprechen, bislang aber auf ein Gesetz verzichten. Dazu gehört NRW mit ihrem Projekt: „Ab in die Mitte“, an dem sich rund 20 Kommunen beteili- gen.
Die Innenstädte, aber auch die Quartiere brauchen einen neuen Ansatz, um in der harten Konkurrenz mit Einkaufszentren und Einkaufparks zu bestehen. Wir Grünen stehen für das Prinzip der Selbsthilfe. Die Hamburger Kaufleute und Grundeigentümer haben sich dieses Prinzip zu Eigen gemacht, mit tatkräftiger Unterstützung der Bezirke und der Stadt Hamburg und sie haben Erfolg damit. Warum sollte ein Ansatz, der in Hamburg und in NRW erfolgreich die Innenstädte belebt, die Immobilienwerte der EigentümerInnen ver- bessert und die Umsätze der Kaufleute steigert, in den Städten Schleswig-Holsteins nicht genauso funktionieren? Mehrere Städte in Schleswig-Holstein haben mittlerweile ihr Inte- resse an einem ähnlichen Ansatz gezeigt, so Kiel, Elmshorn und Neumünster.

Der Grüne Gesetzesentwurf
Wir haben uns dabei am Hamburger Gesetz orientiert und es auf ein Flächenland über- tragen. Neu ist die Aussage, dass die Hoheit über den öffentlichen Raum bei der Kom- mune bleibt. Die Entscheidung (Satzung) über ein BID ist eine freiwillige Selbstverwal- tungsaufgabe der Kommunen.
Weiter sollen die Abgaben in der Regel nicht auf private Mietverhältnisse umgelegt wer- den. Ansonsten sind die Hamburger Quoten übernommen worden, die Initiative muss von 15 Prozent der EigentümerInnen mit 15 Prozent der Grundfläche des BID-Bezirkes kommen. Die betroffenen Grundeigentümer bekommen während einer vierwöchigen öf- fentlichen Auslegung die Möglichkeit, dem Maßnahmen- und Finanzierungskonzept ei- nes Bündnisses für Innovation und Dienstleistung, kurz BID, zu widersprechen. Wider- sprechen weniger als 33,3 Prozent der GrundeigentümerInnen/der Grundstücksfläche, steht der Einrichtung des BID nichts mehr im Wege. Ein BID ist auf maximal fünf Jahre begrenzt, kann aber verlängert werden.
Mit unserer BID-Gesetzesinitiative wollen wir den Prozess in Schleswig-Holstein be- schleunigen. ***