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02.09.05
15:21 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 20 - Das Grünland muss gestärkt werden

Presseinformation Kiel, den 02.09.2005 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 20 Das Grünland muss gestärkt werden (Drs. 16/196)


Mit der Grünlandverordnung hat das Land Schleswig-Holstein seinerzeit ein Weg eingeschla-
gen, um die jahrelange Ungleichbehandlung bei den Direktzahlungen abzufedern und um die
Grünlandstandorte in Schleswig-Holstein zu stärken. Mit der Verordnung wurde die Acker-
prämie von 320 Euro auf 300 Euro pro Hektar gekürzt und auf der anderen Seite wurde die
Grünlandprämie von 80 Euro auf 120 Euro pro Hektar angehoben. Mit der Erhöhung der
Direktzahlungen für Grünlandbetriebe wurde das Ziel verfolgt, den Wettbewerbsnachteil
auszugleichen. Die eben genannten Zahlen sprechen für sich und machen deutlich, dass es
hierbei nicht um eine Besserstellung der Grünlandbetriebe gegenüber der Ackerbaubetrieben
geht.


Mit der Verordnung wurde das Ziel verfolgt, Anreize zu schaffen, um gewachsene Grünland-
standorte und Kulturlandschaften zu erhalten. Dies wurde notwendig, da immer mehr Grün-
landflächen zu Ackerflächen umgebrochen wurden und der Anteil an Grünland über Jahrzehn- 2
te hinweg abgenommen hat. So liegt der Anteil von Grünland- und Grasflächen mit rund
400.000 Hektar derzeit bei ca. 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Tendenz
fallend.


Es geht hierbei aber nicht nur um den Erhalt wertvoller Kulturlandschaften, es geht auch um
den Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Denn Grünlandflächen haben eine höhere
ökologische Wertigkeit. Wenn wir dies also weiterhin erhalten wollen, dann müssen wir
entsprechend steuern. Und das beste Steuerungselement das wir haben, ist nun einmal den
finanziellen Anreiz zu schaffen.


Brüssel hat mit der Agrarreform die Weichen für eine neue europäische Landwirtschaft
gestellt. Die europäische Landwirtschaft wird langfristig bis 2013 dahingehend reformiert, dass
die Förderkulisse umgestaltet wird - das heißt weg von den reinen Produktionssubventionen
hin zu einer marktorientierten Förderung und hin zu einer größeren Gewichtung der Faktoren
Tier-, Umwelt-, und Naturschutz. Diesen Schritt hat der SSW immer befürwortet.
Und wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass es bei der Umgestaltung der Agrarre-
form sanfte Übergänge geben muss. Diese Möglichkeit hat Deutschland genutzt und ermög-
licht, dass die Prämien schrittweise umgesetzt werden können. Schleswig-Holstein hat diese
Chance genutzt und setzte mit der Grünlandverordnung die europäische Intention um.



Nun hat die Landesregierung wie wir wissen, die Grünlandverordnung aufgehoben und eine
neue Verordnung auf den Weg gebracht. Wie wir bereits im Ausschuss erfahren konnten, hält
die neue Landesregierung die Grünlandoption für eine Fehlbeurteilung der alten Landesregie-
rung und wird daher die Grünlandprämie wieder auf rund 80 Euro je Hektar abschmelzen. Dies
ist aus Sicht des SSW mehr als bedauerlich. 3
Um jedoch den Grünlandanteil im Land zu erhalten, beabsichtigt die Landesregierung mit
ihrem neuen „Kulturlandschaftsprogramm“ - das ab 2007 in Kraft treten soll - den Grünland-
anteil gezielt zu fördern. Diese Aussage des Landwirtschaftsministers macht gleichzeitig
deutlich, dass es bis dahin zu weiteren Verlusten von Grünlandflächen in Schleswig-Holstein
kommen wird.
Ob das Programm überhaupt zum tragen kommt, ist jedoch fraglich, da die Grundsätze derzeit
erarbeitet werden und schließlich noch mit der EU abgestimmt werden müssen. Zumindest so
lange bis das neue Programm inhaltlich steht, hätte man warten können, um so das Grünland
zu stärken, das gerade bei uns im Norden und an der Westküste ein prägendes Landschafts-
element ist. Diese Chance wurde nun vertan und die Landesregierung gibt einer Bauernver-
bandslobby nach, die Krampfhaft an alten Strukturen festhalten will. Wenn das die Politik der
Landesregierung ist, dann wiederholt sie die Fehler, die schon CDU-geführte Landesregierun-
gen in den 70’er Jahren gemacht haben.



Wir hätten uns von der Landesregierung gewünscht, dass sie die Belange der Grünlandbetrie-
be stärker berücksichtigt hätte. Schließlich handelt es sich hierbei um 60% aller Arbeitskräfte
in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft. Dies wird leider von der Landesregierung
völlig außer Acht gelassen.
Mit dem Entschluss die Grünlandverordnung aufzuheben macht die Landesregierung deutlich,
welche Klientel innerhalb der Landwirtschaft bedient wird.