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31.08.05
10:24 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten übt konstruktive Kritik an „Hartz IV“

116/2005 Kiel, 31. August 2005



Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten übt konstruktive Kritik an „Hartz IV“
Kiel (SHL) – Eine erste Bilanz nach Einführung des Sozialgesetzbuches II, SGB II, dem so genannten „Hartz IV“, zieht die Bürgerbeauftragte für sozia- le Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels: Es handele sich um eine der wohl gravierendsten und grundlegendsten Neu- ausrichtungen der sozialen Sicherungssysteme in der Bundesrepublik.
„Seit Beginn des Jahres sehen meine Mitarbeiter und ich uns vermehrt viel- fältigen Beschwerden, Hilfeersuchen und Informationsbegehren der Bürgerinnen und Bürger gegenüber“, so die Bürgerbeauftragte. Es sei nicht zuletzt ihre Auf- gabe, aufgrund der durch die Bearbeitung von Eingaben gewonnenen Erkennt- nisse Anregungen zu geben und durch konstruktive Kritik zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Von Bedeutung seien unter anderem die folgenden Regelungen: • die Höhe der als „angemessen“ geltenden Kosten für Wohnraum und Hei- zung und die Nachvollziehbarkeit der Ermittlungsgrundsätze und der Bewilli- gungspraxis durch die Bürgerinnen und Bürger, • die Anrechnung der Eigenheimzulage auf das Einkommen als „nicht zweck- bestimmte Einnahme“, was dazu führen könne, dass für den Auszahlungs- monat der Eigenheimzulage – die ja gerade einkommensschwächeren Be- völkerungsschichten den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen solle – kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II besteht, • die ungleiche Anrechnung des Erziehungsbeitrags für ein Pflegekind nach dem SGB II und dem SGB XII (Sozialhilfe) • die Übernahme der Schülerbeförderungskosten Die Bürgerbeauftragte verkennt nicht, dass es bei der Einführung neuer Geset- zesnormen zu Problemen und offenen Rechtsfragen kommen kann, sieht jedoch auch den großen noch bestehenden Klärungsbedarf. Der Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten für 2004 (Drs. 16/103) steht für Freitag, 2. September, auf der Tagesordnung der 5. Plenartagung.