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16.06.05
15:38 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zum Ladenschluss

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 + 12 – Ladenschlusszeiten Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Klaus Müller: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh-gruene.de

Nr. 156.05 / 16.06.2005
Keine völlige Freigabe, aber kluge Lösungen für den Ladenschluss
Die Grüne Landtagsfraktion begrüßt die neue Debatte um den Ladenschluss und die Ausweitung der Bäderregelung. Wir sind ebenfalls dafür, dass die Bundesländer das Recht erhalten, eigene Regelungen für Ladenöffnungszeiten zu erlassen.
Bei den konkreten Vorschriften für Schleswig-Holstein geht es um strukturpolitische Lö- sungen, die sowohl mit den Gewerkschaften wie auch mit den Einzelhandelsverbänden abgestimmt werden müssen. Es geht nicht um die völlige Freigabe des Ladenschlusses generell, das ist reine Ideologie. Wir brauchen kluge Lösungen für unser Land.
Aus meiner Sicht sind drei Bereiche besonders zu berücksichtigen:
• Das Privileg der „Tante Emma-Läden“ • Die Tourismus-Standorte • Das Innenstadt-Privileg
Es ist bekannt, dass wir Grüne gerne eine differenzierte Regelung für den Ladenschluss hätten, bei dem die Innenstädte gegenüber der „Grünen Wiese-Einkaufszentren“ deutlich bevorteilt werden, genauso wie die kleinen „Tante Emma-Läden“ im Familienbetrieb ge- genüber Filialbetrieben.
Eine vollständige Aufhebung der Ladenschlusszeiten bedeutet für die Beschäftigten im Einzelhandel eine Verschlechterung bei ihren arbeitszeitlichen Anforderungen. Auch bei den jetzt diskutierten Öffnungsmöglichkeiten bis 22.00 Uhr bzw. 19.00 Uhr sind das schon erhebliche Veränderungen und Zumutungen für die MitarbeiterInnen.
1/3 Eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kaum noch gegeben. Wir sollten nicht ver- gessen, dass die überwiegende Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen sind, die immer noch mehr in die Familienarbeit eingebunden sind als Männer.
Eine völlige Aufhebung des Ladenschlusses würde auch die von uns angestrebten Ziele – nämlich die Stärkung des Einzelhandels und Stärkung der Innenstädte sowie Verbes- serung des Service für die VerbraucherInnen - nicht erreichen. Vielmehr wäre zu be- fürchten, dass wenige riesige „Rund-um-die-Uhr-Supermärkte“ mit großem Parkplatz auf der grünen Wiese entstehen würden, während die kleinen Geschäfte und die Innenstädte einmal mehr die Leidtragenden wären.
Bündnis 90/Die Grünen beantragen deshalb Ergänzungen im Punkt 2 a des Antrags der Großen Koalition.
Bei der geplanten Ausweitung der Bäderregelung muss sichergestellt sein, dass die Ausnahmeregelung nur für typische Touristengebiete gilt, nicht jedoch die Supermärkte in der Fläche umfasst, weil sonst der örtliche Einzelhandel eher noch mehr geschädigt wird. Deswegen sollte die Regelung auch nur für definierte Geschäfte und gegebenen- falls auch nur für bestimmte Ortsteile gelten.
Die neue Regelung sollte auch die Innenstädte der Oberzentren berücksichtigen. Der Städtetourismus ist nach Aussage der IHK zu Kiel der wichtigste Wachstumsbereich im Tourismus von Schleswig-Holstein. In den letzten fünf Jahren gingen die Übernach- tungszahlen landesweit um 3,1 Prozent zurück, im Städtetourismus stiegen sie aber um 8,3 Prozent. Deshalb sollen auch in den Innenstädten die Wettbewerbsbedingungen ver- bessert werden. Damit bekommen die Einzelhändler der Innenstädte auch nachhaltige Vorteile gegenüber den Verbrauchermärkten außerhalb der Zentren.
Wir regen an, dass der Wirtschaftsminister ein vertiefendes Gespräch mit den Bäckerei- handwerk führt. Je nach dem wann ein Bäcker morgens sein Geschäft öffnet, kann die bisherige Regelung zu der absurden Situation führen, dass morgens nur Brötchen und Frühstücks-bezogene Lebensmittel verkaufen darf, dann das Geschäfte schließen muss, um danach wieder aufzumachen, um die restliche Produktpalette zu verkaufen. Hier ist eine Vereinfachung sicherlich angebracht.
Wir beziehen uns mit der Ergänzung auf den Antrag von CDU und SPD, denn der wird beschlossen. Wir verzichten deshalb auf einen eigenen umfassenden Antrag. Ich sage auch, wo unsere Bauschmerzen sind. Die Gliederung der Woche in Sonntag und Werk- tage ist eine kulturelle Errungenschaft, die aus unserer Sicht nicht weiter angegriffen werden sollte.
Anstatt allgemeiner Liberalisierung brauchen wir gezielte Liberalisierungen, um struktur- politische Ziele zu erreichen. Dazu gehören: Das City-Privileg: Die Kommunen sollten gezielt städtische Einzelhandelsgebiete in den von der Landesplanung ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren mit erweiterter Laden- öffnungszeit ausweisen können. Darauf zielt unsere Antrag.
Die Tourismus-Regelung: Es sollten vereinfachte Sonderregelungen für Kommunen mit starkem Tourismus eingeführt werden. Es ergibt keinen Sinn, dass Geschäfte morgens für zwei Stunden aufmachen, um dann Brötchen verkaufen, dann wieder für eine Stunde zu machen, dann wieder aufmachen, um andere Waren zu verkaufen. Das haben wir üb- rigens schon im Sommer 2004 gegenüber dem Wirtschaftsminister gefordert.
Tante-Emma-Läden: Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Familienbetriebe ohne zusätz- liche ArbeitnehmerInnen) sollten die Kommunen Läden in Wohngebieten oder Dörfern zur Versorgung der umliegenden BewohnerInnen mit Artikeln des täglichen Bedarfs vom Ladenschluss ausnehmen können. Dies gälte dann auch für Nebenerwerbsgeschäfte in ländlichen Betrieben und Gaststätten. Vielleicht kann dieser Punkt im weiteren Verfahren aufgegriffen werden.
So sehr die VerbraucherInnen eine Ausweitung der Ladenschlusszeiten befürworten werden, es bleibt eine Illusion, dass damit die Konsumausgaben steigen. Warum sollten sie auch, die Familienbudgets bleiben gleich.
Die bisherige Regelung einer werktäglichen Öffnung bis 20.00 Uhr hat eines gezeigt. Die letzte Stunde ist der Zeitraum mit dem geringsten Umsatz am Tag. Die Kosten sind aber genauso hoch wie in umsatzstarken Stunden.
Im Wettbewerb mit anderen Ferienregionen und touristischen Städtezielen muss Schleswig-Holstein gestärkt werden und die Rahmenbedingungen für die verwöhnten und umworbenen Gäste müssen deren Bedürfnisse einbeziehen. Dabei dürfen wir die Arbeitnehmerinteressen nicht vergessen, entsprechende Branchenregelungen müssen angepasst werden. Denn zu einem guten Service gehören auch motivierte und qualifi- zierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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