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16.06.05
15:35 Uhr
CDU

Jürgen Feddersen: Veränderung des Ladenschlussgesetzes stärkt die Wirtschaft

Nr. 153/05 16. Juni 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Tourismuspolitik TOP 6 und 12 Jürgen Feddersen: Veränderung des Ladenschlussgesetzes stärkt die Wirt- schaft Wir wollen die Wirtschaft stärken, wir wollen Bürokratie abbauen und wir wollen Schleswig- Holstein für Urlauber attraktiver machen. Deshalb setzen wir uns für eine Veränderung des Ladenschlussgesetzes ein. Die Bund-Länder-Kommission zur Reform der föderalen Strukturen ist leider im Dezember vergangenen Jahres gescheitert. Dennoch bleibt festzuhalten, dass in der Kommission Ei- nigkeit darüber bestand, die Gesetzgebungskompetenz über den Ladenschluss auf die Bun- desländer zu übertragen. Wir rechnen nicht mit einer Wiederbelebung der Kommission in nächster Zeit. Aber auf der Grundlage der erzielten Verständigung werden wir auf Bundes- ebene die nächsten Schritte unternehmen und die Interessen Schleswig-Holsteins wahren.
Wir haben die Hoffnung, auf Bundesebene die nötige Unterstützung zu finden, um schon bald landesspezifische Ladenschlussregelungen umsetzen zu können.
Wir wollen darüber hinaus mit unserem Antrag die so genannte Bäderregelung ausweiten.
Dieser Regelung, die im Kern bereits über 47 Jahre alt ist, muss der Entwicklung in Schles- wig-Holstein angepasst werden. Hierbei geht es jedoch um eine für die Jahre 2006 bis 2008 befristete Ausnahmegenehmigung. Die Ausweitung der Öffnungszeiten der Geschäfte an Nord- und Ostsee soll sich der saisonalen Entwicklung anpassen und zugleich mit den Wett- bewerbern in Mecklenburg-Vorpommern Schritthalten. Die vorgesehen Ausweitung betrifft sowohl längere tägliche Öffnungszeiten als auch eine Verlängerung der jährlichen Saison um nahezu 12 Wochen. Künftig sollen Verkaufsstellen bereits ab dem 1. Januar bis zum 31. Ok- tober und vom 15. Dezember bis zum 31. Dezember geöffnet sein. Die tägliche Öffnungszeit soll sich an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr erstrecken, werktags bis 22 Uhr. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, möchte ich darauf hinweisen, dass diese vorgesehene Regelung sich auf zu benennende Orte und bestimmte Waren bezieht, insbe- sondere Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs.
Die Neufassung der Bäderregelung, die ab 2006 greifen soll, wird in einem ordentlichen Ver- fahren mit den Beteiligten diskutiert. Ein besonderes Gewicht haben dabei die Kirchen und die Gewerkschaften. Über deren Interessen werden wir uns nicht einfach hinwegsetzen, sondern sie einbeziehen. Im Antrag von CDU und SPD nehmen daher die Belange der Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen breiten Raum ein. Schutzauflagen sind bei einer veränderten Bäderreglung unumgänglich. Auf diese geht der Antrag daher ausdrücklich ein. Im weiteren Verfahren werden wir sehen, wieweit dies für die Gewerkschaften kompatibel ist.
Großen Wert haben wir darauf gelegt, in den von der Bäderreglung betroffenen Orten eine einvernehmliche Regelung mit den örtlichen Kirchengemeinden zustande zu bringen. Für die Christlich-Demokratische-Union ist dies ein besonderes Anliegen. Wir wollen auch weiterhin christliche Werte und Traditionen in unsere Überlegungen einbeziehen.
Auch die Belange der Familien sind im Antrag einbezogen, insbesondere die Bereitstellung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Auch dies ist uns ein wichtiges Anliegen.
Dem Antrag der FDP, der insbesondere das Ziel verfolgt, Ladenschlusszeiten vollständig aufzuheben, können wir nicht folgen. Die FDP ist mit ihrem Wunsch, alles zu liberalisieren was nicht rechtzeitig in Deckung geht, ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten berücksichtigt keinerlei schutzwürdige Interessen. Mögli- che Einwände z. B. kirchlicher oder Arbeitnehmervertreter, finden keinen Raum, ebenso we- nig die Interessen der betroffenen Gemeinden mit ihren Kureinrichtungen.
Der Einkauf rund um die Uhr und in ganz Schleswig-Holstein ohne Rücksicht auf bestimmte Feiertage mag für einige Bürger und Bürgerinnen reizvoll sein. Dies reicht aber nach meiner Meinung nicht aus, alle Werte und Traditionen über Bord zu werfen. Die Tatsache, dass z. B. Krankenhäuser, Polizei und Feuerwehr 24 Stunden täglich für uns im Einsatz sind, ist kein hinreichendes Argument, den Konsum mit denen, die für das Gemeinwohl tätig sind, gleich- zusetzen.
Wir werden daher den Antrag der FDP ablehnen und ebenso mit dem Antrag der Grünen verfahren, der Regelungen schaffen will, die rechtlich problematisch sind.
Wir brauchen Veränderungen, um mit unseren Mitbewerbern Schritt halten zu können und unsere Position im Tourismus zu festigen. Stillhalten bedeutet Rückschritt. Gerade das kön- nen wir uns jedoch am wenigsten erlauben. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir zügig vorankommen werden.
Ich beantrage daher, heute in der Sache zu entscheiden.