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15.06.05
15:53 Uhr
FDP

Heiner Garg: Es wäre gut gewesen, schwarz-rot hätte konkrete Vorstellungen, wie die Ausbildung in der Altenpflege geregelt werden soll.

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 130/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 15. Juni 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/Pflege/Ausbildung



www.fdp-sh.de Heiner Garg: Es wäre gut gewesen, schwarz-rot hätte konkrete Vorstellungen, wie die Ausbildung in der Altenpflege geregelt werden soll. In seinem Redebeitrag zu TOP 9 (Sicherung der Ausbildung in der Altenpflege) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, u.a.:
„Es wäre gut gewesen, schwarz-rot hätte konkrete Vorstellungen, wie die Ausbildung in der Altenpflege geregelt werden soll.
Der von CDU und SPD vorgelegte Antrag zur Sicherung der Ausbildung in der Altenpflege enthält nicht einen einzigen konkreten Lösungsantrag. Müssen wir in Zukunft immer damit rechnen, dass schwarz-rot Grußadressen an „ihre“ Landesregierung abgibt, mit der Bitte, die Landesregierung möge sich darum kümmern?
Das ist für eine große Koalition ein ziemlich kleiner politischer Handlungswille.
Was soll jetzt bewegt werden? Welche „klare und verlässliche Regelungen“ sollen zur Finanzierung der Altenpflegeschulen geschaffen werden? Der Antrag jedenfalls enthält keine „klare und verlässliche“ Aussage.
Soll die Ausbildung für Altenpflegerinnen und Altenpfleger auf zwei Jahre verkürzt werden, damit die Bundesagentur für Arbeit auch künftig finanziell einspringt? Sollen Zuschüsse des Landes an die Altenpflegeschulen verändert werden? Welches Ziel verfolgt die Koalition?
Sicher ist nur eines: Bisher wurde es versäumt, rechtzeitig sich Gedanken um eine gesicherte Finanzierung nach Ablauf der Sonderregelung im SGB III zum 31. Dezember 2004 zu machen. Um so erschreckender ist, dass schwarz-rot keine konkreten Vorstellungen hat,
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 wie das Problem gelöst werden soll.
Ich stelle fest: Eine Umstrukturierung der Ausbildung hat bisher nicht stattgefunden. Das Land muss deshalb bereits zu Beginn der Ausbildung eine finanzielle Absicherung des dritten Ausbildungsjahres sicher stellen, wenn es weiterhin von dieser Förderung profitieren will. Die Sicherung der Finanzierung der Schulkosten ist dabei ein wesentlicher Bestandteil. Ob und inwieweit darüber hinaus der Lebensunterhalt durch eine Ausbildungsvergütung abgedeckt werden kann, ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Sicher ist nur eines: Die Umlegung der Schulkosten für die Ausbildung auf die Altenpflegeschüler (DLZ vom 22.07.2004), wie von Trägern der Pflegeschulen empfohlen, ist derzeit rechtlich nicht möglich.
Sicher ist auch, dass wir in Schleswig-Holstein gezwungen sein werden, eine landesweite Bedarfsplanung an Pflegekräften zu entwickeln, um die jeweilige Auslastung in den Pflegeschulen und deren Kosten ermitteln zu können. So können die Pflegeschulen bis heute nicht vollständig abschätzen, wie viele Pflegekräfte sie im nächsten Schuljahr auszubilden haben und wie hoch der Bedarf an Ausbildungsplätzen sein wird. So können weder die Pflegeschulen noch die Einrichtungen selber eine mittelfristige Personalplanung durchführen.
Ganz sicher ist aber: Wir müssen endlich die Pflegeberufe weiterentwickeln. Deshalb sollte die Landesregierung die Neuregelung der Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege zum Anlass nehmen, um die Ausbildung in den Pflegeberufen insgesamt neu zu strukturieren.
Hier kann Schleswig-Holstein federführend für alle ein bundesweit gültiges Konzept entwickeln. Basierend auf den Erfahrungen, die im Rahmen des Flensburger Modellprojektes zur integrierten Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken und Altenpflege gesammelt worden sind, ist die bisherige getrennte Ausbildung zusammenzuführen.
Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft werden die Übergänge zwischen Alten- und Krankenpflege immer fließender. Hierbei sind die jetzigen getrennten Ausbildungsgänge nicht mehr zeitgemäß. In der Altenpflege werden die grundlegenden medizinischen Kenntnisse der Kranken- und Kinderkrankenpflege immer wichtiger, während die Ausbildung der Kranken- und Kinderkrankenpflege immer mehr Bereiche der Altenpflege berücksichtigen muss. Das bedeutet zwangsläufig auch eine andere Organisation der Altenpflegeschulen und deren Finanzierung.
Nach einer gemeinsamen zweijährigen und in sich abgeschlossenen Basisausbildung, die somit den Förderungskriterien der Bundesagentur für Arbeit entspricht, schließen sich einjährige Spezialisierungsmodule für die jeweiligen Fachrichtungen der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege an.
Es kann somit nach Bedarf im jeweiligen Sektor auch eine zusätzliche Spezialisierung möglich sein, so dass eine Altenpflegerin lediglich eine einjährige Zusatzqualifikation zur Krankenpflegerin bedarf, um im Krankenhaus arbeiten zu können. Entsprechend den Anforderungen des Arbeitsmarktes kann hier flexibel reagiert werden.
Die Ausbildung endet auch nicht in einer beruflichen Sackgasse: Durch Fort- und Weiterbildungsmodule sowie der Wahrnehmung von (Aufbau-) Studiengängen in Pflegewissenschaft und –management entsteht nicht nur ein attraktives Berufsbild. Vielmehr wappnen wir uns damit den Anforderungen, die künftig durch die Alterung der Gesellschaft auf uns zukommen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3

Hintergrund:
Zwar ist die Eingliederungsquote nach der Aus- und Weiterbildungsförderung durch die BA im Pflegebereich recht hoch, wie eine Analyse der IAB, dem Forschungsinstitut der BA, aus 2005 (11/2005) zeigt, doch besteht von Seiten der Bundesregierung aus arbeitsmarktpolitischen und finanziellen Gründen ein Interesse, die Ausbildungsdauer in den sog. Gesundheitsfachberufen um ein Drittel zu kürzen. Berufe, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung in drei Jahren erlernt werden, sind demnach bei beruflicher Weiterbildung innerhalb von zwei Jahren zu vermitteln.
Eine generelle Verkürzung der Ausbildung von drei auf zwei Jahren in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege ist aber nicht nur aus vielen rechtlichen Gründen, sondern aufgrund des hohen Theorieanteils kaum möglich.
Der Bundesgesetzgeber hat deshalb eine Sonderregelung in § 434d Abs. 1 Satz 1 SGB III festgeschrieben, wonach Weiterbildungsmaßnahmen, bei denen aufgrund Bundes- oder Landesrecht eine Verkürzung der Ausbildungsdauer nicht möglich ist, wie z.B. in der Kranken- und Altenpflege, für eine dreijährige Übergangszeit in voller Höhe weitergefördert werden, wenn mit einer Umschulung bis zum 31. Dezember 2004 begonnen wurde.
Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig entfällt, sollte eine Verkürzung der Ausbildung nicht möglich oder die Gesamtausbildungsfinanzierung nicht bereits zu Beginn der Förderung gesichert sein.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/