Astrid Höfs zu TOP 8: Bildungsauftrag und Mitwirkungsrechte im Gesetz verankern
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 15.06.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 8 – Neufassung KindertagesstättengesetzAstrid Höfs:Bildungsauftrag und Mitwirkungsrechte im Gesetz verankernDer Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ist seit Jahren erfüllt. Die För- derung von Kitaplätzen wurde in den vergangenen Jahren bedeutend ausgebaut. Dem Bildungsauftrag in den Kitas kommt eine besondere Bedeutung zu, denn Kitas sind nicht nur Einrichtungen für Betreuung und Erziehung, sie sind die ersten Bildungsein- richtungen für Kinder.Viele Einrichtungen arbeiten bereits erfolgreich mit dem Bildungsauftrag. Bildung ist ein verbindlicher Bestandteil der Konzeption von Kitas geworden. Das zuständige Fachministerium für Bildung hat deshalb bereits frühzeitig Leitlinien zum Bildungsauf- trag von Kindertagesstätten erarbeitet.Diese Leitlinien geben den didaktischen und methodischen Rahmen für die Arbeit der Kitas vor. Sie sind zurzeit in der Erprobung. Ich begrüße es, dass dabei die Sprache ebenso eine Rolle spielt wie die Bewegung, das Gestalten, die Religion, Kultur und dass auch demokratische Ansätze berücksichtigt sind. Hierzu gibt es ja bereits speziel- le Modelle u.a. in Kiel und im Kreis Pinneberg. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Diese Leitlinien – wie auch die Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Kinderta- geseinrichtungen, Grundschulen und Jugendhilfe – wurden in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und auch mit der Landeselternvertretung erarbeitet.Nun ist es an der Zeit, diese Vorgaben und Erfahrungen in das Kindertagesstättenge- setz verbindlich aufzunehmen.In diesem Zusammenhang sollen auch die Mitwirkungsrechte der Elternvertretungen auf Kreis- und Landesebene und die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule in das Kita-Gesetz aufgenommen werden. Wir haben bereits in der letzten Plenarsitzung darüber diskutiert. Die Landeselternvertretung hat ihre Erprobungsphase bei der Mit- wirkung der Leitlinien ja auch bereits erfolgreich bestanden.Und – das ist eigentlich selbstverständlich –: Für ein qualifiziertes Angebot der Kinder- tagesstätten ist es auch erforderlich, dass die Erzieherinnen und Erzieher eine gute Ausbildung erhalten.Der SSW hat zu unserem Antrag einen Änderungsantrag eingebracht. Ich beantrage für die SPD-Fraktion, diesen Änderungsantrag mit dem Antrag von CDU und SPD als Arbeitsmaterial in den zuständigen Bildungsausschuss zu überweisen.