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03.06.05
11:22 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu den Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Schritt zu mehr Fördern Nr. 127.05 / 03.06.2005


Zu den heute beschlossenen Verbesserungen des Zuverdienstes (Freibetragneurege- lungsgesetz) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:
Mit der heute beschlossenen Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeit- arbeitslose gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Fördern in der Arbeits- marktpolitik. Dies ist notwendig, da die Hartz-Reformen beim Fordern bislang eine deutli- che Schlagseite haben. Wir haben jetzt einen ersten wichtigen Schritt erreicht, damit endlich auch das Fördern bei den Menschen ankommt.
Nun werden die Zuverdienstmöglichkeiten insbesondere für kleine Einkommen deutlich großzügiger. Von einem 400 Euro-Job dürfen nun trotz ALG-II-Bezugs 160 Euro behalten werden. Damit sind wir dem Grünen Ziel „Jeder zweite Euro bleibt“ ein erhebliches Stück näher gekommen. Eine Familienkomponente wird die Situation von Kindern in Hartz IV Familien zusätzlich verbessern. Ein pauschalierter Freibetrag wird das Verfahren viel un- bürokratischer und einfacher machen.
Trotz der Widerstände haben wir durchgesetzt, dass die Verbesserungen möglichst schnell, nämlich zum 1. Oktober in Kraft treten. Die Betroffenen haben schon viel zu lan- ge auf die Verbesserungen warten müssen.
Zur sozialen Balance gehören aus grüner Sicht aber zwingend weitere Nachbesserun- gen, z. B. ein besserer Schutz der Altersvorsorge, ein Ausbau des Kinderzuschlages und mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten mit echter Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt.
Alle diese sozialen Komponenten hat die Union im Vermittlungsausschuss verhindert. Leistungshöhe, Zumutbarkeit und Zuverdienst – all das konnte ihnen gar nicht niedrig genug sein. Die Union hat damit Eigeninitiative bestraft und Brücken in den ersten Ar- beitsmarkt eingerissen und sie hat damit eine bürgerfreundliche und unbürokratische Zu- verdienstregelung verhindert.
1/2 Das Freibetragsneuregelungsgesetz stellt ebenso klar, dass Kosten, die bei einem Auf- enthalt in einem Frauenhaus entstehen, von der Kommune getragen werden müssen aus der die betroffene Frau geflohen ist. So werden nicht einseitig Städte und Gemeinden be- lastet, die solche Einrichtungen betreiben. Damit erreichen wir eine faire Kostenvertei- lung und sichern somit den Betrieb und die Arbeit dieser wichtigen Einrichtungen.
Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine gerechte Balance von Fördern und Fordern. Die Neuregelung des Zuverdienstes hat die Waage ein Stück weiter ins Gleichgewicht ge- bracht. Diesen Weg werden wir weiter gehen.

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