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26.05.05
17:00 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 18: Bei Koexistenz muss es Schutz vor Einkreuzung geben

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.05.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 18 – Gentechnik in der Landwirtschaft

Dr. Henning Höppner:

Bei Koexistenz muss es Schutz vor Einkreuzung geben

Am Donnerstag, dem 27. Januar 2005, um 18.02 Uhr, endet die 134. Sitzung der 15. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit dem Redebeitrag des Minis- ters Klaus Müller zur Drucksache 15/3935 – Gentechnik in der Landwirtschaft. Das am 24.6.2004 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gentechnikgesetz tritt wenige Tage später am 4. Februar 2005 in Kraft.

Für die Freisetzung von GVO-Pflanzen gilt die EU-Richtlinie 2001/18. Diese Richtlinie ist die Grundlage für das Prinzip der Koexistenz beim Anbau von gentechnisch verän- derten Pflanzen und beim gentechnikfreien Anbau, so wie es auch im Gentechnikge- setz des Bundes festgehalten wird. Allein die Einführung des Begriffes der Koexistenz bewerteten vor einem Jahr die Gentechnikgegner als herben Rückschlag in Gesetzge- bungsverfahren.

Wir haben uns an dieser Stelle sehr heftig darüber gestritten, ob das Gentechnikge- setz den europäische Rechtsnormen widerspricht, wie der Kollege Hopp seinerzeit be- hauptete, oder ob das Gentechnikgesetz des Bundes die EU-Vorgaben übererfüllt, wie der Kollege Hildebrand in seinem vorliegenden Änderungsantrag feststellt.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Nun kann ich das Interesse der beiden kleinen Oppositionsparteien schon verstehen, ob denn ihre ehemaligen politischen Partner noch zu den gemeinsam gefassten Be- schlüssen stehen: hier die SPD zum Beschluss über die Ausweisung von gentechnik- freien Regionen, dort die FDP, um zu prüfen, ob die CDU zu ihren Positionen der letz- ten Wahlperiode steht.

Die CDU und SPD in Schleswig-Holstein haben in ihrem Koalitionsvertrag keine ge- meinsame Position zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft gefunden. Das wis- sen auch die Antragsteller heute. Also: Es hat sich nicht viel verändert, liebe Kollegin- nen und Kollegen von den Grünen und von der FDP.

Die Frage, ob eine solche Koexistenz bei uns in Schleswig-Holstein denkbar, umsetz- bar ist, wird von den Koalitionspartnern unterschiedlich beurteilt. Schleswig-Holstein nach meiner Auffassung in weiten Teilen des Landes nicht dazu geeignet, risikofrei, das heißt: auch auf mögliche durchsetzbare Haftungsansprüche bezogen, einen An- bau in Koexistenz betreiben zu können. Die bei uns vorherrschenden klimatischen Be- dingungen mit im wesentlich westlichen Windlagen und entsprechenden Windstärken lassen dieses kaum zu. Hier sind die Risikofaktoren für Verdriftungen und damit fahr- lässige Einkreuzungen in gentechnikfreien Empfängerfeldern höher als in vielen ande- ren deutschen und europäischen Regionen.

Sie fordern in Ihrem Antrag, lieber Kollege Hildebrand, eine fokussierte Unternehmens- förderung, also Subventionen für die Grüne Gentechnik. Daneben kann es nach mei- ner Auffassung keinesfalls Aufgabe der Landesregierung sein, geeignete Flächen für Freisetzungsversuche bereitzustellen. Auch das sind Subventionen. Das hat mit einem fairen Wettbewerb und der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Wirtschaftsfor- men in der Landwirtschaft nichts zu tun. -3-



Vor allem die FDP redet kontinuierlich über Subventionsabbau. Das passt irgendwie nicht zusammen. Vielleicht, lieber Günter Hildebrand, hätten Sie lieber dem Antrag und Redebeitrag Ihres Kollegen im Niedersächsischen Landtag, Dr. Philipp Rösler, folgen sollen, aus dessen Debattenbeitrag vom 20. April dieses Jahres ich an dieser Stelle zi- tieren möchte: „Wir als FDP fordern (...) faire Bedingungen für die Koexistenz aller Landwirtschaftlichen Wirtschaftsformen. Konventioneller Landbau, ökologischer Land- bau und grüne Gentechnik müssen gleichberechtigt nebeneinander existieren können. Damit diese Formen nebeneinander existieren können, brauchen wir auch gerechte Haftungsregelungen. Ein Landwirt, der durch Eintrag von Fremdpollen Gewinneinbu- ßen hat, muss natürlich entschädigt werden.“ Soweit Philipp Rösler, FDP.

Ich stimme mit Ihrem niedersächsischen Kollegen überein. Koexistenz, meine Damen und Herren, bedeutet für uns, dass auf Anbauflächen, auf denen gentechnikfrei nach konventioneller oder ökologischer Weise gewirtschaftet wird, auch ein Schutz vor Ein- kreuzung sichergestellt sein muss, weil es um den wirtschaftlichen Schutz des Bauern und Landwirtes geht, der gentechnikfrei erzeugen will.

Diese Landwirte, das ist unsere Auffassung, haben ein berechtigtes Interesse etwa in- nerhalb des Anbauregisters der Bundesregierung zu erfahren, ob in mittelbarer oder unmittelbarer Nähe ihrer Anbaugebiete Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen liegen.

Wir stehen nach wie vor zu unserer Aussage vom 27. Januar dieses Jahres, dass wir die freiwillige Ausweisung von gentechnisch freien Regionen im Lande befürworten, so wie dieses zum Beispiel im Amt Wensin des Kreises Segeberg bereits geschehen ist. Eine staatliche Regelung, das wissen wir, ist auch auf Grund des europäischen Rechts nicht durchsetzbar, das haben andere Mitgliedsstaaten schon erfahren müssen. -4-



Ich bitte, zum Antrag 16/56 um abschnittsweise Abstimmung zu den Punkten 1 bis 3. Den Punkt 1 schlagen wir vor, in den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Agrar zu überweisen, dem Berichtswunsch im Abschnitt 2 werden wir zustimmen mit der Ver- änderung des Berichtstermins auf die 5. Tagung. Den Punkt 3 wollen wir ebenfalls in den Ausschuss überweisen. Den Antrag der FDP, Drucksache 16/86, bitte ich eben- falls in den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Agrar zu überweisen.